Zahlt Jobcenter Renovierungskosten bei Messie?

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Da Du den Miter fristlos gekündigt hast und dieser bereits ausgezogen ist hast Du leider keine Chance mehr, dass das Jobcenter die Kosten für die Instandsetzung der Wohnung übernimmt. Hier wäre es klug gewesen sich vor der Kündigung mit dem Mieter und dem Jobcenter in Verbindung zu setzen. Das Jobcenter übernimmt nach Antragstellung und entsprechendem Nachweis der Zustände sehr wohl die Renovierungskosten und das nicht nur bei einer messiwohnung. Die Firma bei der ich beschäftigt bin hat gerade so einen Fall. Da ist eine Harz IV Empfängerin mit 3 Kindern. Die Dame spricht kein Wort Deutsch. Die Betreuerin hat die Anträge beim Jobcenter für die Renovierung der Wohnung gestellt und jetzt wird die Wohnung neu tapeziert, gestrichen und in alle Räume kommt ein neuer laminatboden. Alles zusammen rund € 3500 Kostenübernahme des jobcenters liegt vor. Das Ganze ist auch deshalb teurer weil die Wohnung nur Zimmer für Zimmer renoviert werden kann, da alle Möbel und die sonstige Einrichtung Zimmer für Zimmer abgebaut ausgeräumt, dann renoviert und wieder eingeräumt werden muss. Wie gesagt es gibt für alles Beratungsstellen und da sollte man sich vorher informieren, bevor man kündigt, gerade wenn es um Schäden und Kosten zur Behebung der Schäden geht. Unser Staat ist da schon großzügig wie man sieht . LG Kathrin

Nanothermit 
Beitragsersteller
 13.05.2014, 10:54

Vielen Dank liebe Kathrin für die ausführliche Antwort. Einen solchen Fall, wie Du ihn geschildert hast kenne ich konkret aus dem eigenen Bekanntenkreis, so unfassbar sich deine Geschichte anhört, genau so verhält es sich. Zu meiner Angelegenheit: Gewiss hätte ich mich vorher mit dem Jobcenter in Verbindung setzen können, letzten Endes kam es mir jedoch darauf an den Mieter so schnell als möglich loszuwerden. Der Schaden den er hinterließ ist zwar ungeheuerlich, dennoch nach Abwägen aller Umstände ist es doch besser sich rechtzeitig zu trennen als Zeit und Energie im Kampf mit den Jobcenter zu verschwenden. Dies würde auch erfordern dass der Mieter selber mitwirkt, genau das ist aufgrund seiner gestörten Persönlichkeit vollkommen ausgeschlossen. Das Zivilgesetzbuch nutzt einem in solche Fällen rein gar nichts, denn es erfordert die Mitarbeit aller Parteien, was jedoch unter solchen Umständen naturgemäß nicht gegeben ist. LG Peter

Katharina2014  16.05.2014, 12:16
@Nanothermit

Hallo Peter, da hast Du natürlich recht, aber es gibt auch nin den Jobcentern solche und solche wie überall. Mitwirkung ist natürlich notwendig. Du kannst es Dir wie es aussieht leisten den Schaden zu tragen aber... es gibt leider genug die das nicht können. LG kathrin

Da bekommst du leider von keinem was !

Mieter war der besagte Hartz - lV Empfänger und nicht das Jobcenter.

Du kannst also nur auf dem zivilrechtlichen Weg eine Klage starten,welche wieder Geld kostet und keinen Erfolg verspricht,das es wohl bei ihm nichts zu holen gibt.