Hartz4 finde keine Wohnung in dem Preisrahmen?
Hallo.
Ich habe folgende Frage....
ich bin alleinerziehende Mutter und nun Harz4 Empfängerin. Momentan wohne ich bei einer Bekannten.
Man findet im Moment einfach keine Wohnung in dem Preisrahmen wie das Jobcenter gerne hätte. Auch der WBS bringt mich nicht weiter. Nun wurde mir eine Wohnung angeboten die teurer ist als den Betrag den ich bekommen würde.
Ist es möglich das ich die Wohnung bekommen kann wenn für die Differenz vom Vater des Kindes aufgekommen wird ???? Geht sowas ?
lg
7 Antworten
Wenn der Kindsvater die Differenz zahlt, dann ist das aus meiner Sicht eine Schenkung und somit anrechnungsfähig.
Und wie hier schon geantwortet wurde, muß das Jobcenter evtl. bei Wohnungsknappheit auch höhere Mieten als normalerweise zulässig übernehmen.
Ich bin mir nicht sicher ob das zutrifft, meine aber so etwas schon mal gelesen zu haben.
Vielleicht solltest Du Dich mit einer Arbeitsloseninitiative oder einer kostenlosen Sozialberatungsstelle in Verbindung setzen.
Eventuell erteilen auch die Rechtspfleger beim Amtsgericht nähere Auskunft hierzu.
Du kannst jederzeit eine teurere Wohnung mieten, solange du die Differnz selbst bezahlst. Wenn du allerdings von jemandem Anderen Geld bekommst, wird dieses als Einkommen auf deine Bezüge angerechnet. Egal wie du es machst, wenn die Wohnung zu teuer ist wird sich das auf die verfügbare Geldmenge auswirken.
Wenn der Vater des Kindes direkt an den Vermieter überweist, wird dieses Geld nicht angerechnet. Es müsste dann aber zusätzlich zum Unterhalt bezahlt werden.
so etwas geht mit Absprache. Du lässt die Miete direkt vom Amt in voller Höhe an den Vermieter zahlen, der Mehrbetrag wird von deiner Grundsicherung abgezogen, und was du dann mit dem Erzeuger regelst ist deine Angelegenheit
Muss das Jobcenter, vorausgesetzt du bekommst keine billigere Wohnung dann nicht in so einem Fall trotzdem Zahlen? Würde ich meinen.
In erster Linie nur bei einer bereits bestehenden Wohnung wenn diese zb. zu teuer wird. Dann muss das JC 6 Monate die Miete erstmal so übernehmen. Sollte man darüber hinaus trotz Eigenbemühungen keine günstigere Wohnung finden, muss das JC auch dann weiter die Miete in voller Höhe übernehmen.
Bei neuen Wohnungen, wie im Fall des FS, sieht es etwas anders aus.
Das JC - KANN - die Miete übernehmen, auch wenn zu teuer, machen es in der Regel aber nicht.
Ja das wäre eine Möglichkeit, nur wird sich das Jobcenter das bestätigen lassen, eventuell als eine Art Verpflichtungerklärung.