Darf ich bei meiner Freundin ständig übernachten?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

So lange du in Deiner eigenen Wohnung gemeldet bist, kanndas dem AA egal sein. Allerdings muss der Vermieter nicht dulden, dass Du dauerhaft fuer laneger als sechs Wochen (oder so) dort uebernachtest. Er kannn dann AFAIK verlangen, dass ein Untermietverhaeltnis oder aehnliches etabliert wird. Warum kommt Deine Freundin nicht zu Dir?

JasonRaw 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 14:51

Danke für die Info!

6 Wochen sind ja noch nicht mal um,also haben wir nix kriminelles gemacht! xD ich finde es besser da,weil es näher zu meiner Arbeitsstelle ist!

titeroy  30.08.2011, 14:54
@JasonRaw

Stellt euch mit Ihrem Vermieter gut. wie gesagt dsa AA hat da nichts zu melden.

JasonRaw 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 14:51

Danke für die Info!

6 Wochen sind ja noch nicht mal um,also haben wir nix kriminelles gemacht! xD ich finde es besser da,weil es näher zu meiner Arbeitsstelle ist!

letiki05  31.08.2011, 23:08
@JasonRaw

Der Vermieter muss Besucher bis zu 3 Monaten dulden.

Du beziehst keine Leistungen - somit ist Deine Wohnung für das Jobcenter tabu.

Deine Freundin darf auch als ALGII-Bezieherin Besuch empfangen. Eine "Bedarfsgemeinschaft" könnte vermutet werden, wenn Du bei Ihr (länger als ein Jahr) wohnen würdest bzw. polizeilich gemeldet wärst.

Gegen missgünstige Nachbarn könnt Ihr allerdings nichts machen......

Faktisch kann euch nichts passieren; daraus, dass einige T-Shitrs und eine Zhanbürste bei ihr in der Wohnung gelagert sind, lässt sich keinerlei Bedarfsgemeinschaft konstrruieren, solange du eine eigene Meldeadresse hast (und selbst, wenn du bei ihr gemeldet wäärst, würde das nicht ausreichen).
Deine gesamte Sphäre (Einkommen, Wohnung, irgendwelche Meldebescheinigungen) ist für die ARGE vollkommen tabu.
Das heißt nicht, dass die Arge keinen Druck aufbaut. Könnt ihr locker sehen, denn jeglicher Versuch, in eurer Situation eine BG zu unterstellen wird spätestens vor Gericht - wahrscheinlich schon vor der Widerspruchsstelle - zu einer Lachnummer, die dem entsprechenden SB eine Teamleitergespräch einbringen könnte.

Nein, das Jobcenter hat deine Wohnung nichts anzugehen. Auch nicht, dass du bei deiner Freundin übernachtest, du bist woanders gemeldet und fertig.

Aber dein Vermieter kann mit der Zeit was sagen wenn du ständig bei deiner Freundin bist, er kann verlangen, dass du dich bei den Nebenkosten beteiligst. Aber das war's auch schon.

Nö, in deine Wohnung dürfen die nicht. Wenn es wirklich nur ein paar T-shirts waren, passiert eigentlich nix. Sollte u.U. doch mehr von dir in ihrer Wohnung gewesen sein und das Amt ist der Ansicht, dass ihr zusammen wohnt, können sie die Leistungen kürzen, da dann eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Das müsst ihr dann widerlegen.