Hartz4 und Kreditkarte-kann das Jobcenter die Kreditkarte als Einkommen ansehen?
In meiner Abrechnung wurde der Betrag den ich von meiner Kreditkarte nehmen musste (kein pre-paid) um meinen Lebensunterhalt zu sichern, da das Geld vom Amt nicht reichte, als Einkommen berechnet. Wie kann das sein? Schließlich ist dies ein Kredit den ich zurück zahlen muss. Welche rechtliche Grundlage steht da dahinter und kann ich was dagegen tun?
5 Antworten
Hallo,
das Jobcenter ist wie alle "Beamten" nicht denken........*grinz*
Denn zunächst einmal haben die Anhand des Kontoauszuges eine Geldeinnahme gesehen und somit deine Anspruch auf ALG II um den Betrag gekürtz.
Das ist allerdings rechstwidrig, denn es ist je keine Einnahme sondern ein Kredit, denn du zurück zahlen must.
Es besteht hier aber noch ein weiteres Problem,weil du dieses Kreditkartenkonto nicht von vorneherein dem JC gemeldet hast,
Wende dich an eine Caritative Organisation oder an einen Rechtsanwalt und lass dir dort einen Widerspruch aufsetzten und reiche den mit samt den Kontoauszügen dann beim JC ein.
Ein Kredit ist ein Betrag den du nicht verdient hast, sondern zurück zahlen musst.
Ergo: Es ist kein Einkommen und darf nicht angerechnet werden.
Ein Widerspruch und Klage dagegen wird höchst wahrscheinlich erfolgreich sein!
Las dir nichts erzählen, auch gegen solche Sachbearbeiter gibt es Rechtswege, viel Erfolg!
Mittlerweile läuft die Klage. Mal sehen..
du hast keine Kredite zu haben und anderswo Geld bekommen. Entweder lebst du vom Kredit und zahlst den zurück- oder du bist mittellos und bekommst vom Amt.
jepp. Man bekommt kein Geld geschenkt.
Das heißt also, wenn ich versuche es irgendwie selbst zu schaffen und nur einen kleinen Teil vom Staat bekomme, weil ich auch nicht mehr will, dann bin ich angearscht? (Sorry für den Ausdruck, aber mir fällt grad nix besseres ein)
Wenn es nicht reicht, und Du hast sonstige Einnahmen, dann mindert das den Anspruch auf SGB II-Leistungen.
Andere müssen grundsätzlich auch mit dem Regelsatz auskommen.
da du einen frei verfügbaren Betrag auf der Karte hast ist das so. Wäre es eine alte Karte und du hättest das Geld ausgegeben wäre es nicht mehr vorhanden und somit kein "Einkommen"
Du kannst Dir auch so viel besorgen, dass Du kein Geld vom Staat brauchst.
das limit einer kreditkarte ist kein einkommen und kann als solches auch nicht angerechnet werden.
Das ist Blödsinn....
Sorry, aber was hat das eine mit dem andern zu tun? Zumal ich deine Wortwahl sehr herablassend finde...
Sorry, aber was hat das eine mit dem andern zu tun?
Die Frage ist nicht, woher nehme ich das Geld, welches ich über eine "Kredit"Karte abhebe sondern
a) woher kommt das Geld
b) gehört das vorhandene Geld zum Schonvermögen.
Herablassend ist möglicherweise Deine Bemerkung, weil Du nicht gelesen hast was steht, sondern was Du - vielleicht aus Betroffenheit - lesen wolltest.
Manchmal wird / ist Vermögen auch zunächst aufzubrauchen. Gleichgültig welche Einstellung man dazu hat, will man anderen in die Tasche greifen.
Worüber scheibst du hier?
Ein Kredit ist weder Einkommen noch Vermögen, sondern ein zurückzahlbarer Betrag.
Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel . Sie sagt - zunächst - nicht aus woher das Geld kommt.
du kannst natürlich in widerspruch gehen und mit deinem anwalt dagegen klagen.
ausgang ungewiss.
eine kreditkarte mit h4?
du bist aber mutig.
Die hatte ich schon vorher und in einer Notlage, in der man doch mal kurzfristig auf den Staat angewiesen ist...merk schon, der Antrag war wohl sehr dumm von mir. Wie konnt ich denken, dass das „Sozialsystem“ hilft..
du solltest in widerspruch gehen. eine kreditkarte ist nicht notwendig anzugeben und der kredit den du dort nimmst ist kein einkommen und darf als solches nicht angerechnet werden. weitere infos hier: www.elo-forum.org
Wenn es also nicht reicht, dann hab ich Pech gehabt oder wie?