Hartz4 und wieder zusammen ziehen mit Ehemann

4 Antworten

Sobald ihr im September wieder offiziell zusammenzieht,würde ich dem Jobcenter eine Mitteilung zukommen lassen,ansonsten gibt es Schwierigkeiten.

joyce123  02.07.2012, 10:34

Das muss man unbedingt schon vor dem Umzug mit dem Jobcenter besprechen.

Indivia  02.07.2012, 10:35
@joyce123

Sollte man, da es wenn der Umzug nicht genehmigt war oftmals auch keine Kaution etc gibt und dann steht man was dämlich da.

tati1982 
Beitragsersteller
 02.07.2012, 11:44
@joyce123

aber können die mir dann nicht jetz schon die leistungen streichen? obwohl wir ja noch getrennt leben?

Indivia  02.07.2012, 10:31

Davon würde ich persönlich abraten das alg2 zum Anfang und nicht zum ende des Monats gezahlt wird, dadurch könnte es dann hier bei den Berechnungen zu Problemen kommen oder dazud as ihr einiges zurück zahlen dürft.

polditier  02.07.2012, 10:35
@Indivia

Natürlich vor dem Umzug oder Zusammenziehen,meinte ich.Da es sonst zu Überzahlungen kommt,die man dann zurückzahlen muß.Außerdem kann es zu Sanktionen kommen. Das habe ich wirklich nicht bedacht bei meiner Antwort...

Das Jobcenter darf entscheiden,. ob Du überhaupt wo anders hin darfst.Dein Mann darf zu Dir ziehen, das dürfen sie (noch) nicht entscheiden. Teil es so früh wie möglich mit.

Indivia  02.07.2012, 10:28

Naja ganz so ist das mit dem umziehen nicht, man darf seinen Wohnort noch selber wählen, aber es ist schon was komplizierter wenn das Amt zahlen soll. Wenn man keine Genehmigung hat kann es wirklich kompliziert werde mit Kaution usw. (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19998125b606.php)

eiermaier  02.07.2012, 10:30
@Indivia

Hab ich was anderes behauptet?

Indivia  02.07.2012, 10:33
@eiermaier

Tut mir leid ,wenn ich es falsch verstanden habe aber ich habe diesen teil: Das Jobcenter darf entscheiden,. ob Du überhaupt wo anders hin darfst so verstanden, als ob das JC verbieten draf irgendwo hinzuziehen.

eiermaier  02.07.2012, 10:34
@Indivia

Können sie, da ohne Kohle vom Amt keine Wohnung. Wir sind doch Praktiker und keine Rechtstheoretiker?

Naja ihr müsstes angeben, die Wohnung darf max 90qm groß sein und die Kdu muss stimmen. (im internet nachschauen) Und klar müsst ihr das dan dem amt melden, da dir dann kein alleinerziehndenzuschlag zusteht, wie jedem von euch 10€ weniger beim Regelsatz, bzw sein Einkommen ( also ein Teil) wird auf dein Alg2 angrechnet. Der Rest sollte dem Jc egal sein, also eure privaten Probleme.

Das solltest du unbedingt schon jetzt mit deinem Fallmanager besprechen. Denn das Jobcenter muss den Umzug genehmigen, sonst gibt es von dort keinen Cent. Normalerweise ist das bei einer Familienzusammenführung kein Problem, sofern die neue Wohnung in Grölße und Preis angemessen ist. Ob das Jobcenter allerdings die Notwendigkeit eines Umzuges in eine andere Stadt sieht, ist fraglich.

tati1982 
Beitragsersteller
 02.07.2012, 11:41

ich hätte dazu schreiben sollen das mein mann selbständig ist und kein hartz4 bekommt,dann denke ich es geht dem jobcenter nichts an wegen der wohnung. Ich weißn jetzt bloß nicht ob ich jetzt es schon ihnen melden soll das ich ab den1.9.2012 keine leistungen von denen mehr brauche? Weil ich möchte dann wieder arbeiten gehen weil mein kleiner dann zwei jahre ist und er dann in die kita kommt.

joyce123  02.07.2012, 12:14
@tati1982

In dem Fall kannst du natürlich hinziehen, wo du möchtest. Du solltest das dem Amt aber einige Wochen vorher mitteilen, damit du keine weiteren Leistungen mehr bekommst und die dir den Aufhebungsbescheid zuschicken können.