ALG 2 und Bafög überschneiden sich. Ab wann teile ich es dem Jobcenter mit?

3 Antworten

so wie du deine immatrikulation in den händen hältst musst du das melden. dir stand zu keiner zeit das geld für märz zu. für den moment in dem du dein studium bekommst bist  du raus aus dem leistungsbezug. deiner meldepflicht bist du also nicht nachgekommen und für diesen monat hast du leistungen bezogen die dir nicht zustanden. gib deine meldung über das studium ab und überweise den zu unrecht bezogenen betrag zurück.

Veränderungen musst du UNVERZÜGLICH mitteilen, sonst machst du dich sogar strafbar.

Hi,

ab dem Moment, in dem dein Studium begonnen hat, bist du nicht mehr berechtigt ALG II zu bekommen. Dabei ist es vollkommen egal, ob du Bafög bekommst oder nicht.

Das heißt: Du musst sofort dem Amt bescheid geben, dass du ab XX ein Studium beginnst, dann zahlen sie auch gar nichts mehr aus. Alles was du jetzt bekommst, musst du zurückzahlen.

Du hast eigentlich gar keine Zeit, da eine Überzahlung nur stattfindet, wenn nur nicht rechtzeitig deinen Informationspflichten nachgehst.

Dein Studium hat ab März angefangen? Dann steht dir ab da ja kein ALG II mehr zu. Du hättest schreiben sollen, dass du kein ALG II bekommst, voraussichtlich aber Bafög und der Bescheid nur noch aussteht.

Hexe756 
Beitragsersteller
 06.03.2016, 13:44

Reicht das dort anzurufen oder muss ich das schriftlich machen? Das Problem war, dass die erste Veranstraltung Ende März stattfindet und es eine TH ist. Und eigentlich beginnen die Semester fürs TH und Uni im April, aber irgendwie ist es hier anders und das Semester beginnt quasi offiziell im März, obwohl die erste Veranstaltung ende März beginnt. Deshalb war ich ein wenig verwirrt.

Fortuna1234  06.03.2016, 13:52
@Hexe756

Wenn das Semester am 01.03 anfängt bist du ab dem 01.03 Student. Auch wenn die Vorlesungen erst später anfangen. Das heißt ab 01.03 steht dir kein ALG II mehr zu. Als Student steht dir - wenn - Bafög zu. Und das gibts dann auch rückwirkend ab dem 01.03.

Du musst das natürlich schriftlich machen.

Warum denkst du, dass du bereits am 15.03 Bafög bekommst? Wurde dir das gesagt? Wann war der Bafög-Antrag denn vollständig?

Hexe756 
Beitragsersteller
 06.03.2016, 14:07
@Fortuna1234

Also der Bafög-Antrag war ab dem 04.03. vollständig, weil die Krankenkasse es nicht hinbekommen hat mir die korrekte Bescheinigung auszustellen. Nach 4 Besuchen bei der Krankenkasse, habe ich es dann am 04.03. nachgereicht. Die Frau vom Bafög-Amt meinte, dass ich bei Genehmigung ab dem 15ten Bafög bekäme. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich aber schon ALG 2 überwiesen bekommen habe. Dann meinte sie, dass ich es dann entsprechend zurück überweisen soll.

Ok, dass ich dann keinen ALG 2 Anspruch mehr habe ist mir auch einleuchtend und ich werde es dann entsprechend angeben und dann zurück überweisen.

Fortuna1234  06.03.2016, 14:10
@Hexe756

Dann hast du wirklich Glück mit deinem Bearbeiter. Normalerweise dauert die Bearbeitung ca. 2 Monate nachdem der Antrag vollständig ist. Wobei ja auch "nur" die Bescheinigung gefehlt hat.

Du solltest dir nicht so viel Zeit lassen mit der Meldung. Du machst dich tatsächlich strafbar, wenn du Änderungen nicht sofort angibst. Das hättest du schon machen müssen, als du dich eingeschrieben hast. Also warte nicht zu lange.

Hexe756 
Beitragsersteller
 06.03.2016, 14:12
@Fortuna1234

Du hast Recht, dass war dumm von mir. Nur ich musste mich einschreiben bevor ich Bafög bekommen habe. Deshalb habe ich mir gedacht, dass wenn mein Bafög Antrag abgelehnt wird, ich mich wieder exmatrikuliere und weiter ALG 2 beziehe, bis ich eine Stelle gefunden habe.  Gut dann werde ich Morgen dort direkt den Brief einwerfen.