ALG 2 und Bafög überschneiden sich. Ab wann teile ich es dem Jobcenter mit?
Ich habe vor meinem Studium Bafög beantragt. Wusste aber nicht ob ich es bekomme, da ich noch keine Zusage darüber habe. Jetzt wurde mir für März schon ALG 2 ausgezahlt (Ende Februar). Ich bekomme vermutlich am 15.03. Bafög für März.
Das bedeutet, dass ich im Prinzip für März einmal ALG bekommen habe und zusätzlich Bafög. Jetzt frage ich mich ab wann ich dem Jobcenter das mitteile. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ich das Bafög auf dem Konto habe bzw. eine Bestätigung im Briefkasten? Die Frau meinte zwar, ich würde es bekommen, aber solange ich nichts schriftlich habe, kann ich theoretisch nicht davon ausgehen.
Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt. Außerdem habe ich ein Jobangebot für eine 20 Stunden Stelle. Die aber frühstens im April beginnen wird. Weiß Jemand zu welchen Fristen ich was mitteilen muss? Denn jetzt würde ich das ALG 2 noch nicht zurück Zahlen, da ich bis jetzt kein Einkommen habe. Auf dem Papier schon, aber nicht auf dem Konto. Deshalb würde ich es erst zurück zahlen, wenn die andere Zahlung eingeht. Weiß Jemand wie lange ich dann Zeit habe usw.?
Außerdem habe ich am 04.03. Prozesskostenhilfe beantragt. Da sollte ich ausfüllen ob ich ALG bekomme oder Bafög. Das Problem ist, dass ich im Prinzip jetzt ALG bekomme, da ich noch nicht weiß ob der Bafög Antrag durch geht. Wenn ich dann die Bafög bestätigung schriftlich bekomme, dann war meine Angabe ja rückwirkend falsch, da ich dann auch für März Bafög ausgezahlt bekommen habe und das ALG zurückzahlen muss. Hätte ich dann lieber angeben sollen, dass ich Bafög bekomme? Wobei ich da eigentlich noch weniger Geld raus bekomme. Denn beim Bafög bekomme ich 250 Euro /mtl. (wegen freiwilliger Krankenversicherung von 173 Euro) und beim ALG 2 circa 400 Euri /mtl.
3 Antworten
so wie du deine immatrikulation in den händen hältst musst du das melden. dir stand zu keiner zeit das geld für märz zu. für den moment in dem du dein studium bekommst bist du raus aus dem leistungsbezug. deiner meldepflicht bist du also nicht nachgekommen und für diesen monat hast du leistungen bezogen die dir nicht zustanden. gib deine meldung über das studium ab und überweise den zu unrecht bezogenen betrag zurück.
Veränderungen musst du UNVERZÜGLICH mitteilen, sonst machst du dich sogar strafbar.
Hi,
ab dem Moment, in dem dein Studium begonnen hat, bist du nicht mehr berechtigt ALG II zu bekommen. Dabei ist es vollkommen egal, ob du Bafög bekommst oder nicht.
Das heißt: Du musst sofort dem Amt bescheid geben, dass du ab XX ein Studium beginnst, dann zahlen sie auch gar nichts mehr aus. Alles was du jetzt bekommst, musst du zurückzahlen.
Du hast eigentlich gar keine Zeit, da eine Überzahlung nur stattfindet, wenn nur nicht rechtzeitig deinen Informationspflichten nachgehst.
Dein Studium hat ab März angefangen? Dann steht dir ab da ja kein ALG II mehr zu. Du hättest schreiben sollen, dass du kein ALG II bekommst, voraussichtlich aber Bafög und der Bescheid nur noch aussteht.
Wenn das Semester am 01.03 anfängt bist du ab dem 01.03 Student. Auch wenn die Vorlesungen erst später anfangen. Das heißt ab 01.03 steht dir kein ALG II mehr zu. Als Student steht dir - wenn - Bafög zu. Und das gibts dann auch rückwirkend ab dem 01.03.
Du musst das natürlich schriftlich machen.
Warum denkst du, dass du bereits am 15.03 Bafög bekommst? Wurde dir das gesagt? Wann war der Bafög-Antrag denn vollständig?
Also der Bafög-Antrag war ab dem 04.03. vollständig, weil die Krankenkasse es nicht hinbekommen hat mir die korrekte Bescheinigung auszustellen. Nach 4 Besuchen bei der Krankenkasse, habe ich es dann am 04.03. nachgereicht. Die Frau vom Bafög-Amt meinte, dass ich bei Genehmigung ab dem 15ten Bafög bekäme. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich aber schon ALG 2 überwiesen bekommen habe. Dann meinte sie, dass ich es dann entsprechend zurück überweisen soll.
Ok, dass ich dann keinen ALG 2 Anspruch mehr habe ist mir auch einleuchtend und ich werde es dann entsprechend angeben und dann zurück überweisen.
Dann hast du wirklich Glück mit deinem Bearbeiter. Normalerweise dauert die Bearbeitung ca. 2 Monate nachdem der Antrag vollständig ist. Wobei ja auch "nur" die Bescheinigung gefehlt hat.
Du solltest dir nicht so viel Zeit lassen mit der Meldung. Du machst dich tatsächlich strafbar, wenn du Änderungen nicht sofort angibst. Das hättest du schon machen müssen, als du dich eingeschrieben hast. Also warte nicht zu lange.
Du hast Recht, dass war dumm von mir. Nur ich musste mich einschreiben bevor ich Bafög bekommen habe. Deshalb habe ich mir gedacht, dass wenn mein Bafög Antrag abgelehnt wird, ich mich wieder exmatrikuliere und weiter ALG 2 beziehe, bis ich eine Stelle gefunden habe. Gut dann werde ich Morgen dort direkt den Brief einwerfen.
Reicht das dort anzurufen oder muss ich das schriftlich machen? Das Problem war, dass die erste Veranstraltung Ende März stattfindet und es eine TH ist. Und eigentlich beginnen die Semester fürs TH und Uni im April, aber irgendwie ist es hier anders und das Semester beginnt quasi offiziell im März, obwohl die erste Veranstaltung ende März beginnt. Deshalb war ich ein wenig verwirrt.