Hartz IV und Musikinstrumente?

7 Antworten

Sie muss nur "Wertsachen" angeben. Wenn diese Dinge wegen dem Alter keinen großen Wert mehr haben muss sie sie nicht angeben. Fertig.

Und sie bekommt wirklich Hartz IV, obwohl sie dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht?

Regina3 
Beitragsersteller
 22.06.2016, 19:42

Bisher konnte sie nicht arbeiten, weil sie viele Jahre krank war. Hat aber auch von eigenem Angespartem gelebt. Das ist aber bald zuende. Also muss sie H4 beantragen in Kürze. Sie steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, allerdings nur Teilzeit (laut Arztgutachten). Sie hat nun eben öfter erwähnt, dass sie lieber in kleinem Umfang (freiberuflich/Honorarbasis) wieder mit Instrumentalunterricht anfangen möchte und sich das auf H4 anrechnen lässt, bis sie was auf Teilzeit gefunden hat, als dass sie garnichts zu ihren Kosten beiträgt. Wenn es ihr weiterhin besser geht, ist ja auch Kombinieren möglich - morgens 3-4 Stunden Teilzeit und sozialversicherungspflichtig, an 1-2 Nachmittagen ergänzend den Unterricht. Ich glaube, sie schämt ich schon arg, bald auf H4 angewiesen zu sein ... wenn ich könnte, würde ich ihr ja was leihen oder jeden Monat irgendwie was zukommen lassen, ohne Rückzahlung. Leider habe ich selber derzeit auch nicht so viel ...

na wenn sie ne Stradivari hat,könnte es eng werden.

einfach nicht angeben, punkt

Hallo,

wie die Regelung da ganz genau ist kann ich leider auch nicht sagen. Aber, da ich mich auch lange mit Hartz IV rumgeärgert hab kann ich zumindest einen Tipp geben.

Das Amt fragt in den Anträgen immer nach Wertsachen, aber wenn die Instrumente nicht gerade im Preisbereich einer Gibson oder Martin liegen, braucht Deine Freundin sich keine Sorge machen.

Im Übrigen gilt auch hier: "Was das Amt nicht weiß..." Mir ist klar, daß dieser Tipp in einer Grauzone rangiert, aber ich habe das Vorhandensein meiner Instrumente nie beim Amt angegeben, und es gab keine Probleme. Selbst den zweimaligen Besuch des Gerichtsvollziehers und eine Vorortkontrolle durch das Amt haben meine Instrumente überstanden. Und im Ernstfall kann man die guten Stücke auch für einige Zeit woanders unterbringen, denn was man nicht sieht ist nicht da.

Wie gesagt, es kommt dabei darauf an, wieviel die Instrumente wert sind und wie "entspannt" die Sachbearbeiterin ist. Allerdings wäre es natürlich vom Amt idiotisch, wenn man Deiner Freundin, die Möglichkeit zum arbeiten verwehrt, in dem man ihr das Werkzeug wegnimmt.

Noch mal: Laut Regelung muß man dem Amt besondere Wertgegenstände melden, aber - und hier wieder der Hinweis auf Grauzonen und evtl. halblegales Verhalten: "Was das Amt nicht weiß, macht es nicht heiß"