Kind Dudelsack lernen lassen. Können die Nachbarn dies aufgrund der Lautstärke verbieten?
Hallo zusammen,
wir stehen vor der Entscheidung, welches Instrument unser Kind lernen soll. Als große Schottland Freunde ist der Dudelsack tatsächlich auf unsere Shortlist gekommen.
Da wir in einem Mehrfamilienhaus wohnen fragen wir uns jedoch, ob dies überhaupt erlaubt ist, bezeihungsweise, wie hier die rechtlichen Rahmenbedingungen sind. Gibt es hierfür überhaupt einen Spielraum oder können die Nachbarn im worst case einfach rechtlich dagegen vorgehen (wir kommen nicht schlecht mit unseren Nachbarn aus, aber ich bin lieber auf der sicheren Seite).
Vielen Dank und viele Grüße
4 Antworten
Hallo :-)
Als große Schottland Freunde ist der Dudelsack tatsächlich auf unsere Shortlist gekommen.
Also die schottischen Great Highland Bagpipes.
Kurz gesagt- es gibt selten einen Grund warum man in der Wohnung unbedingt ausgewachsene Great Highland Bagpipes spielen müsste, selbst wenn man das draußen in einer Pipeband oder Solo sehr wohl tut.
Ich weiß nicht inwiefern du Vorinformationen über Dudelsack im Allgemeinen und schottischen Dudelsack im speziellen hast.
Letztendlich braucht man einen Lehrer, und das kann auch über Skype oä. gehen.
Das Problem dass ein Set GHB sehr laut ist spielt nicht mehr die allergrößte Rolle, weil es verschiedene Alternativen sowohl zum Musizieren als auch zum üben gibt, von denen man Gebrauch machen kann:
- Practice Chanter
- elektrische practice Chanter/ Dudelsäcke (mit Kopfhörern)
- scottish Smallpipes (etwas leiser als eine Violine)
- Reelpipes (etwa so laut wie ein normales Holzblasinstrument)
PS
wir stehen vor der Entscheidung, welches Instrument unser Kind lernen soll. Als große Schottland Freunde ist der Dudelsack tatsächlich auf unsere Shortlist gekommen.
Äh.. ich kann verstehen warum das für bwhoch2 so klingt als wäre das nicht so ganz die Idee des Kindes.
Welche Musik mag das Kind?
Achtung, gute Nachrichten :)
Es gibt viele verschiedene Dudelsäcke und nicht alle sind (sehr) laut!
Es muss ja nicht gleich ein Highland Pipes sein!
Kleiner und leise sind zB Northumbrian Pipes oder Hümmelchen!
Wenn man beginnt zu lernen startet man - vor allem wenn noch gar keine Kenntnisse von anderen Instrumenten vorhanden sind!- am besten erstmal mit dem Chanter, der "Pfeife" um die Finger zu trainieren und den Fingersatz.
Dazu kommt die Druck-und-Atem- technik oder bei einem Sack mit Blasebalg Druck- und- Armtechnik!
Informiert Euch erstmal über die Instrumentenvielfalt durch Menschen, die in der Folksmusikzene sind, die Unterricht und Workshops geben!
Weitere Musiker*innen, Infos, Lernmaterial, Anschluss, Musikkurse, usw findet ihr unter:
Bordun e.V.
Folkfreun.de
Verlag der Spielleute
Thomas Zöller (Sackpfeifer- Fibel)
Folk.info (auf fb)
Ich finde es eine gutes Zeichen, dass dieser Wunsch mit einem genauen Ziel da ist. Jede*r sollte ein Instrument lernen... :)
Willkommen .. :) 🎼🎶
PS
Hümmelchen!
Bitte versteh mich nicht falsch an der Stelle- ich mag "das" Hümmelchen außerordentlich und spiele es selber.
Die Sache ist halt- soll man einem Kind ein Instrument empfehlen zu lernen, für das es quasi keine Lehrtradition, nicht mal eine standardisierte Bauform, und auch kein Kernrepertoire gibt?
Ich denke nicht.
Das kann man immer noch später machen.
Kleiner und leise sind zB Northumbrian Pipes oder Hümmelchen!
Sind halt nicht schottisch.
Aber es stimmt schon, dass man auch andere Arten von Dudelsäcken in Betracht ziehen kann- bloß da gibt es dann auch uU wenig zu lehren und zu lernen weil es keine standardisierte Spieltechnik gibt.
Unter Beachtung der Ruhezeiten stehen 2h Hausmusik jedem zu, unabhängig von der Lautstärke des Instruments.
Auf drei Arten kann ein Musizierender mit dem Recht in Konflikt kommen:
1. Durch die Beschwerde eines Nachbarn beim gemeinsamen Vermieter, welcher womöglich noch mit einer Mietminderung droht. Dann wird der Vermieter per Abmahnung eine Lärmreduzierung etwa auf Basis der Ruhezeiten in Hausordnung oder Mietvertrag verlangen.
2. Durch eine zivilrechtliche Unterlassungsklage des Nachbarn. Dazu hat dieser das Recht, wenn die ungestörte Nutzung seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Das Gericht wird dann allerdings genaue Nachweise über Art und Dauer des Lärms fordern, etwa durch ein Lärmprotokoll und Zeugen.
3. Der Nachbar ruft die Polizei. Diese fertigt eine Anzeige nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz aus. Diese Vorschrift betrifft speziell unzulässigen Lärm. Maßgeblich sind hier städtische Satzungen und auch das Lärmschutzgesetz oder Immissionsschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Folge kann ein Bußgeld sein.
Schon Ihre Frage erweckt den Eindruck, dass Sie wohl befürchten müssen, gekündigt zu werden!
Nein. Hausmusik ist ein Grundrecht, siehe viele Gerichtsurteile dazu.
Nicht nur dass es jedem erlaubt ist 1Std. Sog. "Hausmusik"u machen, kann man auch Glück mit Nachbarn haben, die sich darüber freuen, wenn im Haus eine Melodie erklingt- hab ich selbst erlebt :) und auch von anderen Musikern/ Multiinstrumentalisten mit Sackpfeifen, Blechblasinstrumenten usw erzählt bekommen.
Man kann ja ggf auch über geeignete oder besonders ungeeignete Uhrzeiten mit den Nachbarn sprechen und Kompromisse suchen.