Information zu Lärmzeiten für Hausmusik?
Meine Situation: Mein Freund und ich wohnen seit 3 Monaten in einem Mehrfamilienhaus. Wir spielen beide verschiedene Gitarren und ich spiele zudem seit kurzem Cajon. Nun ist es leider so, dass sich die Familie die unter uns wohnt permanent beschwerd wenn wir mal länger als 10 Minuten spielen... Egal welches Instrument gespielt wird... Sie lassen nicht mit sich reden, und ich weiß auch das es uns zusteht Musik zu machen, da die normale Nutzung einer Mietsache auch die Hausmusik mit einschließt. Da sie wie gesagt nicht einsehen das auch sie mal Rücksicht nehmen müssen auf unsere Hobbys (obwohl sie 3 Kinder haben die genauso regelmäßig viel Lärm machen, und wir beschweren uns nie deswegen, nicht mal zur Mittagsruhe), will ich jetzt mal ganz genau wissen, welches Instrument, wann, wie lange, wie laut gespielt werden darf. Also meine Frage: Wo kann ich mich darüber am besten und am genausten Informieren? Bei der Stadtverwaltung oder beim Ordnungsamt oder wo? Am liebsten wäre es mir eine schriftliche Auskunft zu bekommen wo alles genau drin steht, die ich dann genau so an die anderen Mieter weitergeben kann wenn sie sich beschweren! Gibt es sowas? (Ich erbitte keine Antworten wie: Vermieter fragen etc... meine Mutter ist die Vermieterin und Mietvertrag und Hausrdnung enthalten diesbezüglich keine Regelungen...) Vielen Dank schon mal für die, wie ich hoffe, mit ähnlichen Erfahrungen getränkten Antworten und Hilfen!
9 Antworten
Hausmusik ist nur in einem bestimmten Rahmen gestattet. Es darf nicht zuviel sein und nicht während der Ruhezeiten. Genaueres findest Du ausführlich hier: http://www.refrago.de/Wann_und_wie_lange_darf_man_taeglich_zu_Hause_als_Mieter_oder_Wohnungseigentuemer_Klavier_spielen.frage489.html
"Hausmusik" darf natürlich auch nicht lauter sein als Radiomusik. Mit Kinderlärm kann man das nicht vergleichen.
Dass deine Mutter die Vermieterin ist, verleiht dir keine Sonderrechte. Du bist dort genau so Mietpartei wie die zahlenden Mieter auch.
Ich darf pro Tag bis zu 3 Stunden Schlagzeug spielen, wenn es keine andere Übemöglichkeit gibt. Aber nicht ununterbrochen oder während Ruhezeiten.
Und im Mietvertrag kann dieses Recht ausgeschlossen werden.
Es gilt die Hausordnung. Jeglichen Lärm, der die Zimmerlautstärke in der Nachbarwohnung übersteigt, muss kein Mieter erdulden.
Das Gitarrenspiel kann nur elektronisch verstärkt als Lärm bezeichnet werden. Diese Musikvariante wurde aber nicht explizit erwähnt. Abhilfe>> Kopfhörer an den Amp anschließen.
Jain - Musizieren muss in gewissem Maße vom Nachbarn geduldet werden. Auch wenn ich Schlagzeug spiele, kann mir das der Nachbar nicht verbieten.
Angesichts des Interessenkonfliktes ist eine an dem Gebot der Rücksichtnahme orientierte Abwägung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass Klavierspiel in der Wohnung an Wochentagen nur bis 20.00 Uhr zuzulassen ist, an den Wochenenden und Feiertags nur bis 19.00 Uhr. Einmal in der Woche kann bis 21.30 Uhr Klavier gespielt werden, von dieser Ausnahme kann einmal im Monat auch an einem Wochenende oder an einem Feiertag Gebrauch gemacht werden.
Bei den zeitlichen Grenzen etwas großzügiger ist das Landgericht Frankfurt ( Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89 ): "Unabhängig davon, was im einzelnen im Mietvertrag gestattet worden ist, ist die Ausübung des Klavierspiels nach den konkreten Wohnverhältnissen im Haus zu beschränken. Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten. An Werktagen ist die Musikausübung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr hinzunehmen, jedoch nicht ununterbrochen und über die ganze Zeit hinweg. Das ertragbare Maß wird hier auf 3 Stunden zu beschränken sein. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mittagsruhe einzuhalten."
Im Rahmen der Abwägung der Interessen des Musiker einerseits und des ruhebedürftigen Hausgenossen andererseits spielt natürlich auch das verwendete Musikinstrument eine erheblich Rolle, sowie die Hellhörigkeit bzw. der Schallschutz des betreffenden Gebäudes und die Umgebungsgeräusche. Vom Grundsatz her gilt: je lauter und störender das Geräusch, desdo enger ist eine zeitliche Befristung zu fassen. Beispiele dazu >>>Saxophon, Schlagzeug.
Man wird dabei generell aufgrund des Gebotes der Rücksichtnahme verlangen können, dass die Musikausübung während der allgemeinen Ruhezeiten zu unterbleiben hat, und der Betrieb von Musikanlagen in dieser Zeit auf >>> Zimmerlautstärke beschränkt werden muß ( "Musik im Mehrfamilienhaus" von Richter am LG B. Gramlich, NJW 1985, 2131f). In der Regel gilt als allgemeine Ruhezeit die Zeit von 20-7 Uhr und 13-15 Uhr (so der BGH V ZB
Aber auf die Gerichtsurteile, die im Beitrag stehen kannst du dich berufen.
Am besten du beziehst Dich auf Artikel 2 Grundgesetz "freie Entfaltung der Persönlichkeit". Darauf basieren diverse Gerichtsurteile zu dem Thema.
Nach aktueller Rechtsprechung darf man mindestens 90 Minuten während der zulässigen Zeiten musizieren, sofern andere Übemöglichkeiten ausgeschlossen sind. Hausmusik zählt hier dazu. Die Informationen, wie lange du darfst und zu welchen Zeiten bekommst Du beim Ordungsamt.
Falls andere Mietparteien eine Mietminderung androhen, kannst du beruhigt sein. Diese ist aufgrund von Hausmusik/Üben nicht zulässig. Die Polizei wird den anderen Mietparteien auch nicht Folgeleisten wenn sie dort anrufen weil du übst. Falls doch, kannst du der Polizei ruhig erklären, dass du eine gewisse Zeit üben darfst und es keine rechtliche Grundlage gibt, dies zu unterbinden.
Hier hast du entsprechende Gerichtsurteile, die Du ausdrucken und deinen Nachbarn geben kannst:
Ich bin kein Anwalt und demnach ist das von mir Geschriebene kein rechtlicher Rat, sondern nur reine Erfahrung nach bestem Gewissen und Wissen.
Auch das nützt mir trotz detaillierter Auflistung nichts... ich kann mich ja bei beschwerden schlecht auf den Beitrag da bei gutefrage.net beziehen...