Information zu Lärmzeiten für Hausmusik?

9 Antworten

"Hausmusik" darf natürlich auch nicht lauter sein als Radiomusik. Mit Kinderlärm kann man das nicht vergleichen.

Dass deine Mutter die Vermieterin ist, verleiht dir keine Sonderrechte. Du bist dort genau so Mietpartei wie die zahlenden Mieter auch.

InstruFreak  06.01.2015, 05:15

Ich darf pro Tag bis zu 3 Stunden Schlagzeug spielen, wenn es keine andere Übemöglichkeit gibt. Aber nicht ununterbrochen oder während Ruhezeiten.

Und im Mietvertrag kann dieses Recht ausgeschlossen werden.

Es gilt die Hausordnung. Jeglichen Lärm, der die Zimmerlautstärke in der Nachbarwohnung übersteigt, muss kein Mieter erdulden.

Das Gitarrenspiel kann nur elektronisch verstärkt als Lärm bezeichnet werden. Diese Musikvariante wurde aber nicht explizit erwähnt. Abhilfe>> Kopfhörer an den Amp anschließen.

InstruFreak  06.01.2015, 05:13

Jain - Musizieren muss in gewissem Maße vom Nachbarn geduldet werden. Auch wenn ich Schlagzeug spiele, kann mir das der Nachbar nicht verbieten.

Angesichts des Interessenkonfliktes ist eine an dem Gebot der Rücksichtnahme orientierte Abwägung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass Klavierspiel in der Wohnung an Wochentagen nur bis 20.00 Uhr zuzulassen ist, an den Wochenenden und Feiertags nur bis 19.00 Uhr. Einmal in der Woche kann bis 21.30 Uhr Klavier gespielt werden, von dieser Ausnahme kann einmal im Monat auch an einem Wochenende oder an einem Feiertag Gebrauch gemacht werden.

Bei den zeitlichen Grenzen etwas großzügiger ist das Landgericht Frankfurt ( Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89 ): "Unabhängig davon, was im einzelnen im Mietvertrag gestattet worden ist, ist die Ausübung des Klavierspiels nach den konkreten Wohnverhältnissen im Haus zu beschränken. Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten. An Werktagen ist die Musikausübung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr hinzunehmen, jedoch nicht ununterbrochen und über die ganze Zeit hinweg. Das ertragbare Maß wird hier auf 3 Stunden zu beschränken sein. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mittagsruhe einzuhalten."

Im Rahmen der Abwägung der Interessen des Musiker einerseits und des ruhebedürftigen Hausgenossen andererseits spielt natürlich auch das verwendete Musikinstrument eine erheblich Rolle, sowie die Hellhörigkeit bzw. der Schallschutz des betreffenden Gebäudes und die Umgebungsgeräusche. Vom Grundsatz her gilt: je lauter und störender das Geräusch, desdo enger ist eine zeitliche Befristung zu fassen. Beispiele dazu >>>Saxophon, Schlagzeug.

Man wird dabei generell aufgrund des Gebotes der Rücksichtnahme verlangen können, dass die Musikausübung während der allgemeinen Ruhezeiten zu unterbleiben hat, und der Betrieb von Musikanlagen in dieser Zeit auf >>> Zimmerlautstärke beschränkt werden muß ( "Musik im Mehrfamilienhaus" von Richter am LG B. Gramlich, NJW 1985, 2131f). In der Regel gilt als allgemeine Ruhezeit die Zeit von 20-7 Uhr und 13-15 Uhr (so der BGH V ZB

Rabarbara 
Beitragsersteller
 04.01.2015, 14:12

Auch das nützt mir trotz detaillierter Auflistung nichts... ich kann mich ja bei beschwerden schlecht auf den Beitrag da bei gutefrage.net beziehen...

InstruFreak  06.01.2015, 05:13
@Rabarbara

Aber auf die Gerichtsurteile, die im Beitrag stehen kannst du dich berufen.

Am besten du beziehst Dich auf Artikel 2 Grundgesetz "freie Entfaltung der Persönlichkeit". Darauf basieren diverse Gerichtsurteile zu dem Thema.

Nach aktueller Rechtsprechung darf man mindestens 90 Minuten während der zulässigen Zeiten musizieren, sofern andere Übemöglichkeiten ausgeschlossen sind. Hausmusik zählt hier dazu. Die Informationen, wie lange du darfst und zu welchen Zeiten bekommst Du beim Ordungsamt.

Falls andere Mietparteien eine Mietminderung androhen, kannst du beruhigt sein. Diese ist aufgrund von Hausmusik/Üben nicht zulässig. Die Polizei wird den anderen Mietparteien auch nicht Folgeleisten wenn sie dort anrufen weil du übst. Falls doch, kannst du der Polizei ruhig erklären, dass du eine gewisse Zeit üben darfst und es keine rechtliche Grundlage gibt, dies zu unterbinden.

Hier hast du entsprechende Gerichtsurteile, die Du ausdrucken und deinen Nachbarn geben kannst:

www.verbraucherschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/E_26_TOP_12.4_Anlage_Leitfaden%20Freizeitl%E4rm.pdf

Ich bin kein Anwalt und demnach ist das von mir Geschriebene kein rechtlicher Rat, sondern nur reine Erfahrung nach bestem Gewissen und Wissen.