Hartz IV - Kind zieht aus der Wohnung

5 Antworten

Zunächstmal gibt es nicht zu groß, sondern nur zu teuer. Hier wird in der Regel die sogenannte Produkttheorie angewendt, d.h. es wird eine angemesse Wohngröße mit den angemessen Quadratmeterpreis für Neuvermietungen multipliziert. Daraus ergibt sich der angemessen Mietpreis (+Nebenkosten).

Würde das Amt verlangen, dass man auszieht,

Das hängt davon ab ob und, wieviel Ihr über der angemessen Miete liegt. das Amt kann wenn die Miete und Nebenkosten zu hoch sind, verlangen die Kosten durch einen Umzug in eine angemesse Wohnung zu senken.

Hierbei sind die Kosten für den Umzug ( Kosten für den Transport, Mietkaution, Maklerkosten, ...) , soweit sie notwendig sind, vom Amt zu tragen. Der Hilfeempfänger muß die Kosten dabei aber gering halten, sprich insbesondere den Umzug in der Regel auch selbst organisieren.

Bei einer nur geringen Überschreitung des Angemessenheitsgrenze ist ein Umzug oft gar nicht wirtschaftlich.

Dazu kommt, das der Auszug auch rechtlich möglich sein muß. Insbesondere wenn ein gemeinsamer Mietvertrag mit der Schwester besteht, kann ja nicht einfach zu Lasten der Schwester ausgezogen werden.

ichweisnix  30.03.2013, 11:08

im Moment bezahlen sie die Hälfte von der Miete,

Wieso die Hälfte. Die Miete wäre in der Regel im Verhältnis der Nutzungsflächen zu verteilen.

VirtualSelf  30.03.2013, 12:35
@ichweisnix

Bei Familienangehörigen wird in der Regel kopfanteilig gerechnet. Hälftze ist aber definitiv zuviel.

lnsider 
Beitragsersteller
 30.03.2013, 13:04
@VirtualSelf

(Ja, das stimmt. Meine Schwester schenkt mir sozusagen meinen Mietanteil, weil sie eben auch relativ gut verdient.) Also nehmen wir an, das Amt sagt, Wohnung ist unangemessen, dann bezahlen sie doch trotzdem einen Betrag für Miete, welche sie halt für angemessen halten und man kann es selber entscheiden ob man auszieht oder nicht. Ist das richtig?? (dann wäre es ja egal ob ich ausziehe, da meine Schwester ohnehin bis jetzt meinen Anteil übernommen hat)

Also, die Hälfte für die Schwester halte ich schon für kühn und eigentlich gehört sie schon zur Bedarfsgemeinschaft. Das Amt hat zu bewilligen den Satz aus dem WoGG zzgl. 10 %, so jedenfalls aktuelle die Gerichtre hier in Berlin. Die uralten Listen der Ämter sind nichtig. Wenn denn das Amt trotzdem einen Umzug anordnet, bezahlt es diesen ja auch komplett incl. Makler und fehlende Erstausstattung und neue Mietsicherheit. Hier wird aber auch meist der Student als vorübergehend abwesend eingestuft, er bleibt fiktiv in der Bedarfsgemeinschaft. >Rüge der Eltern gegen ggf. nachteilige Bescheide.

Grundsätzlich ist der Antragsteller verpflichtet JEDE Veränderung umgehend dem JobCenter anzuzeigen.

Ob dadurch ein Umzug erforderlich wird (und sinnvoll ist !!) ist eine Einzelfallentscheidung.

Falls der Umzug gefordert nwird, sind dann auch sämtliche Kosten in dem Zusammenhang zu zahlen. Dann wird das schnell wirtschaftlich uninteressant.

Es wird wahrscheinlich schon so sein, dass das Amt sagt das die Wohnung zu groß bzw. Zu teuer für die personenanzahl ist. War zumindest bei meiner Mutter und mir so! Aber auch wenn dich dein gewissen in der Hinsicht plagt! Du bist nicht für das leben deiner Eltern verantwortlich! Ich hatte damals auch ein schlechtes gewissen, aber irgendwann dachte ich mir, dass ich mein eigenes leben in der Hinsicht leben muss und auch darf. Jeder ist seines Glückes Schmied.

lnsider 
Beitragsersteller
 30.03.2013, 10:28

Musste deine Mutter aus der Wohnung ausziehen, weil sie sonst keine Miete vom Amt bekommen hätte?

Maimun  30.03.2013, 10:47
@lnsider

Ja, sie musste sich eine neue Wohnung suchen, weil A die alte Wohnung zu teuer war und B auch zu gross für eine Person.

Es ist aber auch schon lange her. Damals war ich noch in der Ausbildung. Also bekam ich auch Harz IV, wobei meine Ausbildungsvergütung mit angerechnet wurde. Es wurde dann quasi alles neu berechnet.

Toll fand sie es nicht, aber ich konnte ja nicht für immer zu Hause bleiben.

Kann natürlich auch sein, dass deine Schwester mehr zahlen muss. Vielleicht überlegt sie sich auch auszuziehen. Nicht das deine Family jetzt ne neue Wohnung brauch und in eins zwei Jahren zieht deine Schwester auch aus und das ganze geht von vorne los....

Am besten lässt du dich aber beim Amt direkt beraten. Die können dir ja genau sagen, was auf euch zukommen wird. Aber wie schon gesagt, fühl dich nicht zu sehr verantwortlich für das Leben deiner Eltern. Denen wird es nicht schlechter gehen, wenn du ausziehst.

ichweisnix  30.03.2013, 11:07
@lnsider

keine Miete ist sowieso nicht, wenn wird auf die angemesse Miete reduziert.

Würde das Amt verlangen, dass man auszieht,

Bis zu 6 Monaten würde das Amt noch zahlen, dann nur noch maximal den angemessenen Teil.

Wahrscheinlich gäbe es auch eine Überprüfung, weil es denen komisch erscheinen wird, das Ihr trotz weniger Geld die Wohnung halten könnt.

im Moment bezahlen sie die Hälfte von der Miete, den Rest bezahlt meine Schwester. Kann das einfach so bleiben, sie wollen ja nicht mehr Geld für die Wohnung.

Sie bekommen dann nur noch Geld für 3 Personen.

lnsider 
Beitragsersteller
 30.03.2013, 10:34

Sorry, Ich habe verpennt zu schreiben, dass meine Schwester arbeitet.

johnnymcmuff  30.03.2013, 12:36
@lnsider

Sorry, Ich habe verpennt zu schreiben, dass meine Schwester arbeitet.

Wie schon geschrieben, das Amt wird überprüfen wie die Verhältnisse sind und ob die Miete angemessen ist.