11 Antworten

Vielleicht hätte der Schreibeling vorher das Wort "beschatten" googlen sollen ... besuchen / aufsuchen etc. ist nämlich nicht beschatten

außerdem ist das genau richtig - es geht schließlich um Steurmittel, die Alg2 zum Lebensunterhalt verteilt werden, warum sollte Unberechtigte Leistungen beziehen?

ustamelak 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 15:55

Beschatten ist für mich dasselbe sowas freches kann sich keiner erlauben !

frodobeutlin100  14.07.2018, 16:08
@ustamelak

https://de.wiktionary.org/wiki/beschatten

beschatten - jemanden heimlich überwachen; jemanden im Geheimen beobachten

wo ist etwas heimnlich, wenn man den Besuch ankündigt und an der Tür klingelt ...

wer keinen Dreck am Stecken hat, muss auch vor Besuchen des Jobcenters keine Angst haben

ustamelak 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 16:11
@frodobeutlin100

Hallo Herr xxx wollte sie mal kontrollieren, ob sie mich verarschen oder nicht

Das ist Kindergarten

frodobeutlin100  14.07.2018, 16:14
@ustamelak

nein - das ist nur die Kontrolle, ob staatliche Gelder, die aus Steuermitteln kommen, bei denjenigen ankommen, die sie tatsächlich brauchen

da es in dem Berich jede Menge Beschiss gibt, ist das leider notwendig - Bedanken können sich die Ehrlichen bei den Betrügern, die sich mit immer neuen Maschen staatliche Leistungen erschwindeln

ustamelak 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 16:54
@frodobeutlin100

Und wer kontrolliert das Jobcenter ?

frodobeutlin100  14.07.2018, 16:55
@ustamelak

da gibt es jede Menge Vorgesetzte - Rechts- und Fachaufsicht etc. pp.

ustamelak 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 17:37
@frodobeutlin100

Ok Sag mir mal Bescheid wenn du sie siehst !

Nein, aber es darf kontrollieren und dazu gibt es ihre Leute. Nicht jeder der dort Beschäftigten hat solche Aufgabe. Der von dir verlinkte Fall ging vor einigen Tagen durch RTL und wurde nun leider etwas polemisch von dieser hartz-Seite aufgegriffen und etwas verfälscht umformuliert. Nein, es ist keine Straftat, seine Leistungsempfänger zu kontrollieren und ja, nicht alles, was vom Jobcenter ausgeht, ist rechtens.

ustamelak 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 14:31

Das ist doch eine Straftat

peterobm  14.07.2018, 14:33
@ustamelak

HÄ, nö wie kommst darauf? kannst das zudem noch belegen?

ustamelak 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 14:38
@peterobm

İch habe das erstemal gehört das jemand außer der Polizei jemanden beobachtet darf. So einen Furz gibt es nicht !

Skibomor  14.07.2018, 14:39
@ustamelak

Sogar der Nachbar darf Leistungsempfänger beobachten und anzeigen.

peterobm  14.07.2018, 14:39
@ustamelak

aber sicher viele wären zu Recht sauer - Schwarzarbeit und Stütze kassieren

wilees  14.07.2018, 14:55
@ustamelak
İch habe das erstemal gehört das jemand außer der Polizei jemanden beobachtet darf.

Und was glaubst Du wohl welche Aufgabe Detektive haben?

ustamelak 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 15:58
@Skibomor

Ok dann beobachte ich meinen Nachbarn während er unter der Dusche ist. Weil er ist für mich verdächtig

Skibomor  15.07.2018, 09:39
@ustamelak

Duschen ist doch für jeden Menschen erlaubt. Damit macht er sich nicht strafbar.

priesterlein  15.07.2018, 09:56
@ustamelak

Junge, du hast mehr Verständnisprobleme als in eine einzelne Sprache reinpassen.

du hast den Bericht nicht richtig gelesen, bzw. verstanden. In dem Falle geht es um Sozialbetrug. Einzelfälle; der Empfänger ist zur Mitarbeit verpflichtet. Wenn er dem aus dem Weg geht, hat er die Folgen zu tragen.

ustamelak 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 14:33

Doch ich habs sehr richtig verstanden und was wenn er kein Bertrüger gewesen wäre ??

Würde es dir gefallen wenn ich dich mit dem Fernglas oder mit einem Fotogerät oder Kamera dich beobachten würde ??

peterobm  14.07.2018, 14:37
@ustamelak

DU bist kein Mitarbeiter vom JC - bei dir wäre es Strafbar

Zero000000  14.07.2018, 14:46
@ustamelak

Du verstehst schon, daß das Verhalten erst auf einer höheren Eskalationsstufe stattfindet, oder?

herzilein35  14.07.2018, 19:50
@peterobm

Für JC Mitarbeiter ist das auch strafbar! Die dürfen sich auch nicht alles erlauben

Wenn der SB z.B. Zweifel an den Aussagen im Antrag hat, so kann der Außendienst zur Überprüfung beim Leistungsbezieher auftauchen.

Und wenn dieser zig Mal nicht anzutreffen ist, dann dürfte i.d.R. etwas "faul" sein.

herzilein35  14.07.2018, 18:10

Man muss den nicht reinlassen und Hausbesuche dürfen nur aus wichtigem Grund erfolgen und zwar was nicht auf dem Amt geklärt werden kann. Zum Beispiel wenn was zusätzlich beantragt wurde!

Andernfalls haben die keine Berechtigung oder Handhabe. Sie dürfen auch keine Nachbarn befragen

das ist das einzig faszinierende

„geschieht meist im Beisein des Kunden, oder telefonisch, wenn es persönlich nicht möglich ist“

dass sie sie kunden nennen

bei der polizei bist du auch kunde, wenn du mit ec bezahlst, steht auf dem ausdruck

"Ausdruck bitte dem Kunden geben"