Verlangt das Jobcenter bei Umzug eines Hartz IV Empfängers neue Meldebestätigung? Ummeldung?
Hallo, ich beziehe derzeit Hartz IV, möchte jedoch in eine preiswertere Wohnung ziehen.
Muss ich denen nachweisen, dass ich mich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet habe? Oder komm ich da irgendwie drum herum, sodass ich dann noch bei meiner alten Adresse gemeldet bin?
Ich habe kein Problem damit, dem Amt wenn es soweit ist meine neue Adresse mitzuteilen, jedoch möchte ich aus persönlichen Gründen allgemein nicht unter der neuen Adresse gemeldet sein, sondern bei der alten gemeldet bleiben. Ist dies möglich?
Ich bin schon einmal umgezogen, habe meine ganze Post an meine neue Adresse bekommen, jedoch war ich noch bei meiner alten Adresse gemeldet und sie stand noch auf meinem Ausweis. Jedoch habe ich zu der Zeit noch kein Hartz IV bezogen. Hängt das damit zusammen oder hat das damit nichts zu tun?
12 Antworten
Das Jobcenter zahlt deine Miete oder? Allein aus diesem Grund musst Du dich schon ummelden, denn das Jobcenter will ja schließlich wissen wofür es Miete zahlt. Du hättest sogar vor dem Umzug bzw. vor dem Unterschreiben des neuen Mietvertrags schon bescheid geben müssen denn der neue Mietvertrag muss genemigt werden.
Du musstest damals einen Antrag auf Hartz 4 ausfüllen und sobald sich etwas an den damals angegebenen Angaben ändert musst Du dies melden. Egal ob es eine neue Adresse ist, ein monatliches Einkommen, ein einmaliges Einkommen, eine Person die mit in deine Wohnung zieht usw... Alles muss gemeldet werden, da dann deine Leistungen gegebenenfalls neu berechnet werden müssen.
Sofern man vor dem Jobcenter nichts verheimlichen will gibt es auch keinen Grund der dagegen spricht sich dort offiziel unter neuer Adresse zu melden.
Bzugnehmend auf deinen hinzugefügten Kommentar:
Du kannst rein theoretisch dem Jobcenter deine neue Adresse mitteilen, dich aber nicht beim Einwohnermeldeamt offiziel ummelden. Das Jobcenter wird dich dort nicht ummelden (können/dürfen die garnicht da du dafür etwas unterschreiben musst).
Allerdings kann das in der Praxis wieder anders aussehen, denn sobald das Jobcenter deinen Ausweis sehen will auf dem deine neue Adresse steht hast du ein Problem. Die neue Adresse auf den Ausweis bekommst du nur vom Einwohnermeldeamt.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen welchen persönlichen Grund es geben soll sich nicht umzumelden (man ist dazu gesetzlich verpflichtet). Falls du nicht willst das eine bestimmte Person rausbekommt wo du nun wohnst sag es halt nur ausgewählten Leuten, denn das Einwohnermeldeamt gibt nicht jedem x-Belibiegen deine Adresse. Lass dich zudem nicht ins Telefonbuch eintragen.
Das kann nur das Amt beantworten, also ob die damit einverstanden sind. Denn das sind private Wünsche und ist nicht gesetzlich geregelt.
Warum willst Du Dich nicht ummelden? verstehe ich nicht ....
Man soll da gemeldet sein, wo man tatsächlich ist, das heißt auch den Personalausweis ändern lassen etc.
Deine Absichten sind unverständlich.
Und wenn Du so hin und her lavierst und ungenannte "persönliche Gründe" nebulierst, wird der Verdacht aufkommen, dass Du betrügerische Absichten hast.
Dann kannst Du damit rechnen, dass das JC sich quer stellen wird.