Bekome ich eine Küche vom Jobcenter bezahlt?
Hallo zusammen!
mein Freund und ich möchten zusammen ziehen. Wir haben auch schon eine Wohnung gefunden, haben Bestätigung vom Jobcenter über Kosten und Größe usw. Nur ein Problem haben wir: Sowohl mein Freund als auch ich haben keine eigene Küche. Wir haben Nachweise von unseren Vermietern eingeholt, dass die momentanen Küchen in den Wohnungen verbleiben müssen, da sie den Vermietern gehören.
Letztes Jahr habe ich eine Erstausstattung vom Jobcenter bezahlt bekommen, da ich fluchtartig von meinem Ex ausziehen musste und dabei keine Möbel oder andere Gegenstände mitnehmen konnte. Damals benötigte ich jedoch keine Küche, da die Wohnung ja eine Einbauküche hatte.
Mein jetziger Freund war damals gerade in seine eigene Wohnung gezogen, ist aber erst Anfang diesen Jahres arbeitslos geworden.
Das haben wir alles dem Jobcenter erklärt, dennoch möchten sie die neue Küche nicht als Erstausstattung berechnen, sondern wollen uns ein Darlehen andrehen, welches wir später zurück zahlen müssen.
Jetzt meine Frage: Ist das rechtens? Wir beide haben nachweislich keine Küche und dies gehört zur Grundausstattung eines Menschen in Deutschland. Dies müsste ja eigentlich finanziert werden. (Es ist ja nicht so, dass Küchen einfach so vom Baum fallen).
Danke für eure Antworten!
4 Antworten
Also soweit ich weiß, ist es wieder eine Erstausstattung, wenn man die Ausstattung nicht mitnehmen kann. Und das JC hat euch ja noch keine Küche gezahlt oder? wenn sie die Alte gezahlt haben, dann ist es aber wahrscheinlich eine Ersatzausstattung, also ihr bekommt nur ein Darlehen
Da posaunen mal wieder Leute ihre Vermutungen raus.
Hartz 4 /ALG2 - Regelungen und deren Auslegungen sind kompliziert, die Sachbearbeiter oft überfordert, oder schlicht und einfach nur schikanös.
Und versuchen, Kosten zu vermeiden, kann man ja immer mal.
Ist der Antrag schon per Bescheid abgelehnt? Dann Widerspruch einreichen.
Zur Grundausstattung gehören:
Wohnzimmer:(pro Bedarfsgemeinschaft)
1 Wohnzimmerschrank
1 Tisch
1 Lampe
Sitzgelegenheiten: 1 Couch/Liege oder 2 Sessel/Stühle
Küche (pro Bedarfsgemeinschaft)
1 Küchentisch
2 Stühle
1 Küchenschrank oder
1 Hängeschrank + 1 Unterschrank
1 Spüle
1 Lampe
Badezimmer (pro Bedarfsgemeinschaft):
1 Lampe
1 Badezimmerregal
Flur: (pro Bedarfsgemeinschaft)
1 Garderobenhaken
1 Lampe
Schlafzimmer (pro Bedarfsgemeinschaft)
1 Bett
1 Lattenrost
1 Matratze
1 Kleiderschrank
1 Lampe
(Bei Paaren natürlich Doppelbett und 2 Lattenroste und Matratzen!)
desweiteren gehören zur Erstausstattung:
Haushaltsgeräte:
E-Herd
Gasherd
Kohleofen
Kühlschrank
Waschmaschine
Staubsauger
Bügeleisen
Deine Küche ist also als Grundausstattung zu bezahlen, ein Darlehen ist nicht zu akzeptieren.
Die Gegenstände können je nach Bundesland und Zuständigkeit leicht abweichen.
Die Liste stammt aus einer Verwaltungsanweisung.
http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/AE-Nienburg-LK---01.03.2011.pdf
(Falls du keine .PDFs lesen kannst: Der Link ist der Form halber, den wichtigen Teil habe ich raus kopiert.
Diese Gegenstände gehören zu einer notwendigen Grundausstattung. Eine Küche ist erforderlich, ihr könnt ja kaum euer Essen auf einem Lagerfeuer kochen und nur von Konserven leben.
Kinderwagen oder Fernseher würden da jetzt nicht drunter fallen. Für DIE wird nur ein Kredit gewährt, den man euch aufschwatzen will.
Ein weiterer Link, diesmal eine normale Seite, in dem das Thema Erstausstattung auch noch mal besprochen wird. Auch hier wird Kücheneinrichtung wie oben eindeutig als zur Erstausstattung gehörend genannt.
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/erstausstattung-bei-hartz-iv.php
Sonderwünsche gibts da aber nicht, ihr müsst das akzeptieren, was euch das Amt bezahlt. Das ist oft gerade bei Elektrogeräten billigstes Zeugs, oder Sachen aus einem Sozialkaufhaus, die schon mal gerne kaputt gehen.
Ersatz oder Reparatur zahlt das Amt dann NICHT.
Das ist aber nicht der Punkt. Wenn es eine Pauschale gibt, ist da auch die Küche drin. Dann muss man aber halt sein Geld aufteilen.
Letztes Jahr habe ich eine Erstausstattung vom Jobcenter bezahlt bekommen
...
es fehlt also nur eine Küche ... die Liste ist für diesen Fall also obsolet ...
was macht man mit den doppelten Möbeln, wenn man zusammenziegt ... verkaufen?
Ich bin nicht sicher, aber ic denke, da gibts nichts mehr.
Schaut Euch in einem Sozialmarkt um. Oder kauft Einzelschränke bei Roller oder so - hab ich auch gemacht, als ich im ALG-II-Bezug war.
Seid froh darüber, dass euch das Jobcenter überhaupt ein Darlehen für eine Küche anbietet
Wieso soll ich bitte froh darüber sein? Immerhin habe ich Jahre gearbeitet und bin wegen Krankheit gerade nicht auf dem Arbeitsmarkt. Das ist immerhin die Pflicht des Jobcenters.
Soll ein "Hartzer"von Butterbroten leben, die er sich auf dem Fußboden schmiert? Eine Küche ist zwingend notwendig.
Und nur Fertiggerichte oder McDoof, wie sich so viele Leute heutzutage ernähren, ist nicht drin für Hartzer.
Einfach nur eine unnötige, falsche und patzige Antwort
Deine Liste ist zwar toll - jedoch nicht allen Bundesländern nötig.
In Sachsen kenne ich 2 Städte, in denen es Pauschalen gibt.