Darf ein Hartz IV Empfänger auch eine Mietwohnung eines privaten Vermieters nehmen?

8 Antworten

Ja, man kann als Hartz IV-Empfänger auch Wohnungen von privaten Vermietern nehmen.

Zur Frage ob das Amt die Wohnung zahlt: Du kannst vom Amt eine Liste bekommen, wieviele qm und welche Mietpreise für die jeweilige Personenzahl gezahlt wird.

Bevor wir dir hier eine Antwort geben und die nicht stimmt, solltest du dir das direkt dort nachfragen.

Meines Wissens liegt die qm-Grenze bei 45qm für Alleinstehende. Das subjektive empfinden ist irrelevant.

Wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angemessen ist dann ja,dann kann die Wohnung auch etwas größer sein,aber einer Person stehen in der Regel max. 50 qm zu,die Wohnung würde also min. 13 qm zu groß sein !

Würde es von den Kosten her passen,dann würde ggf.auch diese bewilligt.

Um einen ersten Überblick zu bekommen kann man im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen oder unter ,, angemessene KDU " und den Namen / Stadtteil der Stadt.

Genau erfährt er es dann beim zuständigen Jobcenter,denn da sollte er vorher einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und sich die Zusicherung dafür geben lassen.

Mietwohnung mit 63 qm   für eine Person 

So eine große Wohnung währe Luxus, und das unterstützt das Amt nicht.

Allerdings ist 63 qm für 530 Euro sau billig

Ich zahle für 32 qm 580 €

NackterGerd  03.05.2016, 17:47

Könnt Ihr mir die Wohnung nennen?  
Liegt wahrscheinlich im (arbeitstechnisch uninteresannten) Süden oder weit außerhalb

Zischelmann 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 20:26
@NackterGerd

Diese Wohnung liegt in einem Viertel das vorwiegend großen Ausländeranteil hat und in Nähe einer Lagerhalle ist

NackterGerd  03.05.2016, 20:45
@Zischelmann

O.k deshalb - währe für München echt ein Super Sonderangebot 

Trotzdem wird das Amt vermutlich nicht mitspielen.

Ich weiß von jemandem die haben sie getrennt. Frau mit 2 Kinder blieben zurück. Die Frau sollte auch aus ihrer biligen aber paar qm zu großen Wohnung raus. (Ländlicher Bereich und keine vergleichbare Wohnung in der Nähe - nur viel teurere )

Der Umzug währe auch vom Amt bezahlt worden 

Aber die Frau kämpfte, denn für die schulpflichtigen Kinder währe ein Schulwechsl zusätzlich zur Trennung auch nicht leitet gewesen.

Nur der Kinder wegen konnte sie bleiben in der billigeren Wohnung 

Als Alleinstehender hat er nur einen Anspruch von 45 qm. Diese dürfen höchsten um 10 % überschritten werden. Ob 530 € in München "angemessen" sind, ist eine andere Frage.

Spätestens nach 6 Monaten wird er aufgefordert, die Kosten der Unterkunft zu reduzieren.