Mietminderung mit Hartz-iV, was passiert mit dem Geld?
Wenn ich als Hartz-iV- Empfängerin die Miete mindere, darf ich sie dann behalten um z.B. meine gestiegenen Heizkosten damit zu begleichen? (es geht u. a. um undichte Fenster)
9 Antworten
Das ist ein kleines Problem,aber es gilt folgendes: Wenn berechtigterweise eine Miete vorgenommen wird,dann gehört das Geld demjenigen der diese Mietminderung durchführt( Mieter),die ARGE oder das JobCenter darf das weder verrechnen noch zurückfordern,und das aus einem einfachen Grund: Der Mieter hat mit dem Vermieter ein Vertrag,hier gilt das Vertragsrecht und da hat und darf das JobCenter oder die ARGE nicht eingreifen( Trennung BGB-Mietvertrag und SGB) Sollte es jemand geben wo die Miete vom JobCenter oder der ARGE überwiesen wird,so muss der betreffende seine Forderung der Mietminderung bei denen geltend machen.
Als Hartz4-Empfängerin bekommst Du kein Geld für die Miete. Es wird direkt von der Agentur für Arbeit an den Vermieter überwiesen.
genau weiss ich durch meine freundin, die überweist das dann auch.
nee, du musst die mietminderung mit der arge absprechen.. in der regel kannst du das geld nicht behalten, weil du ja ansonsten über dem regelsatz liegen würdest, also ein "höheres einkommen" hättest.
ausserdem könnte dann jeder die miete kürzen, um die heizkosten zu zahlen.. :)
rede mal mit deinem fallmanager - du wirst ja bestimmt nicht die erste und schon gar nicht die letzte sein, die sich in einer solchen lage befindet.
lg :)
Nach § 22 SGB II zahlt das JobCenter die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe (Ja, ich weiß, nur soweit sie angemessen sind). Die Mietminderung führt nach § 536 BGB unmittelbar zu einer Verringerung der tatsächlichen Kosten. Sie kommt daher in vollem Umfang dem Amt zugute.
Aus diesem Grund machen ALG-II-Empfänger nur selten eine Mietminderung geltend. Man hat die Mühe, aber nicht den Ertrag.
LG
C.
Das funktioniert so nicht.
Wenn deine Abschlagszahlung für Heizkosten erhöht wird, kannst du das Amt darüber informieren, aber die Mietminderung darfst du nicht einbehalten.
Falsch. Du kanns dir das Geld auch auf dein Konto überweisen lassen und es dem Vermieter selbst überweisen oder in Bar geben .. je nachdem wie man will.