Darf ein Hartz IV Empfänger einen Warengutschein annehmen?
Hallo!
Ich wollte fragen ob ein Hartz IV Empfänger einen Warengutschein (z.B. Amazon.de) annehmen darf?
Denn einen Freundin von mir hat vor gut 2 Jahren ihre Ausbildung abgeschlossen, hatte aber in den zwei Jahren kein Glück gehabt und eben noch keinen Job bekommen.
Nun wollen einige meiner Freunde und Freundinnen zusammenlegen und ihr eine Gutschein von Amazon zum Geburtstag schenken.
Wenn das erlaubt ist, dann würde ich gern noch erfahren wie hoch der maximal betrag ist.
Denn wir wollen in der Sache lieber auf nummersicher gehen damit ihr die Bezüge nicht gesperrt werden.
Ich bräuchte die Antwort schnellst möglich.
Vielen leiben Dank im Voraus.
9 Antworten
„Hochwertige Geschenke“ (Uhren, Schmuck etc.) die eine Art von Aufstockung des Hartz IV – Satzes gleichzusetzen sind, müssen dem Jobcenter gemeldet werden.
Ansonsten gilte; egal ob Geld- oder Sachwerte - § 11a Abs. 5 SGB II -
Text: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen,
Legt zusammen, die Freundin wird sich sehr darüber freuen.
danke Engelsmagierin für den "Stern"
wer ist denn so dumm und sagt das dem Amt? wo ist das Problem? wenn sie einen Gutschein hat und den einlöst geht nichts übers Konto, oder? Also braucht es nikemand zu erfahren.
Ein Gutschein ist eine zweckgebundene Schenkung. Die muss man nicht angeben. Woher sollte das JobCenter das mit bekommen?
Ich beichte in der Kirche, wo Gott ist und niemand auf der Welt ist mein Vater auser der im Himmel, und wenn es Donnert dann weis ich das er recht hat.
L. G. Aral59
Du kannst es auch nehmst , Deiner Adresse, entnehmen. Ich werde Dich dann konsultieren; zwecks Entnahme Deines Vermögens!!!
Du kannst es auch nehmst????? Hä?