Hartz 4 Erstausstattung- Auch bei Umzug in eine Wg?

4 Antworten

Da das Zimmer Möbel hat, brauchst du auch keine Erstausstattung.

ab August kannst du arbeiten und Dir Geld sparen für die Ablösung der Möbel

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 25.04.2019, 23:22

Alles klar, dann weiß ich Bescheid, dass da so die Regelung ist. DANKE für den Hinweis und schönen Abend dir

Da gibt es noch eine Alternative .... Arbeiten.

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 25.04.2019, 23:21

Habe mich nach 15 Jahren Arbeiten letztes Jahr für einen Monat arbeitslos gemeldet und seit April diesen Jahres für insgesamt 2 Monate. 3 Monate arbeitslos in 15 Jahren die ich hart gearbeitet habe, darunter teilweise 60 Stunden pro Woche 8 Monate lang auf Island. Da kann ich doch wohl mal fragen, was so möglich ist. Ich bin die fleißigste Person überhaupt und habe mich die letzten Jahre pro Jahr maximal 3 mal krankgemeldet, die 8 Monate auf Island sogar 0 Tage.

Also komm mir nicht mit so einem frechen Spruch

XC600  25.04.2019, 23:41
@Istegaljetzt

Wenn du so fleißig bist und viel und hart gearbeitet hast warum hast du dann jetzt kein Geld ? Wo ist das denn alles hin ?

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 00:36
@XC600

Flug zurück nach München, wg Zimmer in München 600 Euro, Kaution. Es ist nichts mehr übrig. Und würdest du nicht etwas beantragen, wenn es die Möglichkeit gibt, dass es dir kostenlos zusteht? Ich verstehe nicht, warum manche Menschen sich hier rechtfertigen müssen, die ihr Leben lang fleißig waren und nun einmal Hilfe bräuchten. Unmöglich. Aber was erwartet man von einem unglücklichen und unbeliebten Troll.

Jadedragon  26.04.2019, 07:40
@Istegaljetzt

und dann keinerlei Rücklagen ? das passt irgendwie nicht zusammen

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 08:19
@Jadedragon

Woher Rücklagen? Wenn es so einfach ist, bräuchten wir nie wieder Kredite für Menschen, und alle wären glücklich und sorgenfrei. Ich habe vor meinem Auslandsaufenthalt 2 Jahre den Meister gemacht und habe 300 Euro Bafög und 450 euro vom Minijob gehabt. Meine alte Wohnung lag bei 500 und 90 Euro für die KK, waren monatlich 150 für alles. Dann war ich 8 Monate im Ausland. 1400 netto verdient, Wohnung 900. Von den 500 Euro Rest habe ich mehrmals Flüge zahlen müssen, und nun die erste Miete, Kaution... Wo soll da was übrig bleiben? Ich bitte dich inständig mir einen Tipp zu geben und all den anderen hart arbeiteten Menschen, wo sie noch das Geld herkriegen sollen.

XC600  26.04.2019, 09:24
@Istegaljetzt

Ich habe nicht verlangt das du dich rechtfertigst, habe mich eben nur gewundert das du praktisch trotz vieler Arbeit mit nichts hier an kommst .....

Jadedragon  26.04.2019, 10:56
@Istegaljetzt

Meine Aussage nebenbei Arbeiten bleibt, einen Nebenjob zu finden ist in München wirklich nicht schwer, wenn man nicht allzu wählerisch ist.

Jadedragon  26.04.2019, 10:59
@Jadedragon

Was mich wundert hast Du den keine Möglichkeiten auf Überbrückungsgeld oder eben tatsächlich Anspruch auf ALG 1 ... H4 wird dir gerade nicht helfen schätze ich

JobcenterTycoon  26.04.2019, 12:36

Ihr immer und eure Rücklagen, meine Güte ey. Man will nicht sofort sein ganzes Geld verlieren und seine ganze Existens ruinieren nur weil man mal ein paar Monate Arbeitslos ist... Schlimm. Und dann aufregen weil dann welche keine Lust mehr drauf haben.

Jadedragon  26.04.2019, 15:18
@JobcenterTycoon

Alles richtig, aber H4 gibt es halt nicht solange noch Geld da ist.

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 08:27

Ich habe keine großen Luxusgüter, war immer fleißig, selten krank, hab bei Kündigung bis zum letzten Tag gearbeitet, war loyal, hilfsbereit und habe mir den Arsch aufgerissen. Jetzt bin ich nach 15 Jahren seitdem ich arbeite den 2. Monat arbeitslos gemeldet (Mai dann den 3. Monat, danach arbeite ich wieder beim Optiker, also ab Juni und im Mai habe ich 7 Prüfungen) Ich bin entsetzt über soviel Empathielosigkeit, wenn jemand wie ich zum ersten Mal im Leben nach etwas fragt.

markusher  26.04.2019, 08:54
@Istegaljetzt

was hindert dich jetzt arbeiten zu gehen?

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 09:32
@Istegaljetzt

Antwort an Markusher: ich bin seit ein paar Tagen hier und habe die nächsten 4 Wochen 7 Prüfungen und bin insgesamt 9 mal verpflichtend Testperson. Ist es so schlimm für dich, dass sich jemand nach 15 Jahren einmal arbeitslos meldet?

markusher  27.04.2019, 10:03
@Istegaljetzt

arbeitslos werden kann jeder. sorge dafür, dass du zügig wieder in arbeit kommst und gut ist.

du hattest ja bereits möbel vor deinem wg zimmer. du kannst also arbeit suchen und die möbel dann bei deiner wg abzahlen. also bewirb dich und seh zu das du dich aus eigenem einkommen beginnst zu finanzieren.

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 08:28

Ich habe keine großen Luxusgüter, war immer fleißig, selten krank, hab bei Kündigung bis zum letzten Tag gearbeitet, war loyal, hilfsbereit und habe mir den Arsch aufgerissen. Jetzt bin ich nach 15 Jahren seitdem ich arbeite den 2. Monat arbeitslos gemeldet (Mai dann den 3. Monat, danach arbeite ich wieder beim Optiker, also ab Juni und im Mai habe ich 7 Prüfungen) Ich bin entsetzt über soviel Empathielosigkeit, wenn jemand wie ich zum ersten Mal im Leben nach etwas fragt

markusher  26.04.2019, 08:53
@Istegaljetzt

nun dann hast du ja in 15 jahren genügend angespart um dir deine einrichtung selbst zu bezahlen und wirst auch bis dato eine gehabt haben. du bist arbeitslos und welche prüfungen du freiwillig für was auch immer ablegst, ist mir völlig egal - viel glück dafür.

wenn du im alg2 bist, hast du nix eingezahlt bis dato um keine ansprüche auf alg1 zu haben. somit warst du wohl nicht so fleißig wie du gerne darstellst. kümmer dich, spare und geh arbeiten. dann klappt es auch mit neuen möbeln.

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 09:28
@markusher

Ich war beim AA und wurde zum Jobcenter geschickt. Ich bekomme kein Alg1, weil ich die letzten 2,5 Jahre auf der Meisterschule war und nur auf Minijobbasis dazuverdienen durfte und danach 8 Monate im Ausland. Unmöglich dein Kommentar. Einfach mal nachdenken. Oder bist du so unzufrieden mit dir selbst, dass du andere hier fertig machen musst, damit sie mit dir auf einer Ebene stehen? Ich habe von 17 bis 25 in einem Klamotten Geschäft gearbeitet, von 25 bis 28 die Augenoptiker Vollzeit Ausbildung. Von 28 bis 30 Vollzeit Optiker und von 30 bis 32 die Vollzeit Meisterschule (40 Stunden die Woche, dann noch jeden Samstag 8 Stunden arbeiten, also 6 Tage Woche), die letzten 8 Monate wie gesagt im Ausland, teilweise 60 Stunden die Woche. Die Konstellation lässt kein Alg1 zu.

Ich bin entsetzt über soviel Empathielosigkeit einem Menschen gegenüber, der sein Leben lang hart gearbeitet hat erfahren hat, dass man vielleicht bei den Möbeln Unterstützung erhalten könnte und mal schauen wollte, inwieweit es möglich ist. Ich bin echt traurig, dass es solche missgünstigen und verbitterten Menschen gibt

markusher  27.04.2019, 10:02
@Istegaljetzt

das ist dein problem und wenn du keinen anspruch hast auf alg1, dann bekommst du bei bedarf eben alg2. die frage ist ganz simpel, hast du dir eine zusicherung für das zimmer geholt und dazu auch angegeben in der zusicherung das die möbel finanziert werden müssen. wenn du das nicht getan hast, dann wirst du sehen müssen wie du das zahlst. eine erstausstattung steht dir nicht zu, ein darlehen wäre möglich, ist aber immer eine kann-entscheidung und die wird von deinem regelsatz monatlich wieder zurückgeholt. also kannst du auch auch gleich mit deinem wg-bewohner eine ratenzahlung vereinbaren intern.

ob du traurig bist oder nicht, spielt keine rolle. empathie löst deine probleme derzeit nicht und gefühlsduselei noch viel weniger. wenn du verbittert bist, hilft dir dran zu arbeiten oder ein therapeut und zukünftig den weg besser wählen, den man beschreitet.

JobcenterTycoon  26.04.2019, 12:33
also bewirb dich und seh zu das du dich aus eigenem einkommen beginnst zu finanzieren.

Dich sollte man mal in eine Beschäftigungsmaßnahme stecken, damit du mal was sinnvolles machst anstatt auf Gutefrage immer so ein Müll zu schreiben!!

LouPing  26.04.2019, 21:35
@JobcenterTycoon

Was , außer das "eigene Einkommen" stört dich an seiner Aussage.

Bei dir bekomme ich mehr und mehr das Gefühl du hättest sehr gerne sehr viel mehr Leute auf deinen Level um dich- also nix Kohle / keine Hobbys / keine Chance auf erfüllbare Wünsche und Träume.

Was treibt dich- Neid? Anders kann ich mir deine Werbung für Hartz4 nicht erklären. Manche Menschen fühlen sich wohl und bestätigt wenn es anderen mindestens genauso mies geht.

Traurig, traurig.

JobcenterTycoon  27.04.2019, 09:21
@LouPing

Für mich kam es aber so rüber als ob er denkt das der Fragesteller keine Lust auf arbeit hat, nur weil er Hartz-IV bezieht. Sowas finde ich halt nicht korrekt.

markusher  27.04.2019, 09:58
@JobcenterTycoon

was er bekommt ist mir völlig egal. wenn er bedarf hat, dann stehen ihm die leistungen zu. es ist nun mal fakt, dass er vorher eine wohnung und möbel hatte und daher keinen anspruch auf erstausstattungsfinanzierung hatte. ts hatte eigenes einkommen und aus diesem konnte er sich rücklagen bilden, ist er auch angehalten zu.

beantragt kann maximal ein darlehen und das ist eine kann-finanzierung. er hätte dies mit der zusicherung der wohnung mit beantragen müssen. wenn das nicht passiert ist, wird er die einrichtung in raten abbezahlen.

JobcenterTycoon  27.04.2019, 10:07
@markusher

Da gebe ich dir recht.

Welche Gemeinde welche Richtlinien für Erstausstattungen hat, kann man teilweise hier nachlesen. Zudem heißt es in vielen Richtlinien, dass darüber hinaus die besonderen Ustände des Einzelfalls zu berücksichtigen wären.

Üblicherweise gibt es eine Erstausstattung nach dem ersten Auszug aus dem Elternhaus und nach einem Brand in der Wohnung - teils auch nach längerem Gefängnis-Aufenthalt. Ob auch nach Auslands-Aufenthalten, kann man ja mal beantragen - und im Streitfall den üblichen Rechtsweg bestreiten: Widerspruch beim Amt, danach Klage beim Sozialgericht.

Ein Zimmer in einer WG ist einer eigenen Wohnung gleichgestellt. Das Jobcenter kann aber sagen: "Die Gemeinde hat Möbel, die geben wir ihnen als Sachleistung", siehe SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 3:

"Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden."

Ausgeschlossen ist aber nicht, dass es auch Geldleistungen zur Übernahme von bestimmten, genau benannten Möbeln in der Wohnung gibt. Oder einfach Pauschalen, die man dann frei verwenden kann.

Falls die Übernahme von Möbeln in der neuen Wohnung eine Voraussetzung dafür ist, einen Mietvertrag zu erhalten, können diese Kosten möglicherweise qua Absatz 6 § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung übernommen werden - aber üblicherweise nur auf vorherigen Antrag hin.

Gruß aus Berlin, Gerd

markusher  26.04.2019, 08:54

er wohnt ja bereits in der wohnung. somit müsste er das vorher beantragen, nicht im nachhinein.