Jobcenter fordert bei Möbelkauf von Privat Rechnung mit Angabe der Daten des Verkäufers..
Meine Tochter hat die Erstausstattung für Möbel genehmigt bekommen. Im Bescheid steht folgendes: "..Bei Privatverkäufen werden keine Quittungen anerkannt. Es ist ein Kaufvertrag vorzulegen, welcher den vollständigen Namen und Anschrift des Verkäufers sowie die Bezeichnung des verkauften Artikel enthält. Dieser Vertrag ist von Käufer und Verkäufer rechtsverbindlich zu unterschreiben."
Hat das irgendeine rechtliche Grundlage? Bei einem Kauf von Gewerblichen wird mir eine Rechnung/Kaufvertrag erstellt (darauf kann ich ja auch bestehen). Aber PRIVATPERSONEN?? Können die sich nicht auf den Schutz ihrer privaten Daten berufen? Den Kühlschrank hat sie schon mal wegen dem Hinweis des Verkäufers auf Datenschutz nicht kaufen können.
Kann mir jemand sagen, wo ich im SGB z. B. die Grundlage für diese Forderung finde?
(Anrufen und beim Jobcenter direkt fragen geht nicht - man kann nur telefonisch mit dem Servicecenter "plaudern". Einen Termin in der Leistungsabteilung ist frühestens in 3 Wochen mgl. und die Nachweise über einen Kauf sollen schon bis 09.3. vorgelegt werden.)
13 Antworten
Klar kann das JC auf Verlangen ein Kaufvertrag vorlegen lassen. Man darf nicht vergessen, dass dein Kind "Sozialleistungen" beantragt hat. Und diese werden von den Steuergeldern finanziert. Jeder hat beim Kauf eines Gegenstandes oder ähnliches Anspruch auf Ausstellung einer Quittung, Beleg, Kaufvertrag etc.. Im Geschäft erhält man diese automatisch, es sei denn man verzichtet darauf wie Bsp. Supermarkt. Ich selbst lasse mir auch bei Privatkäufen ein Kaufvertrag ausstellen. In diesen kann man auch Nebenabreden festlegen (Lieferungen, Zahlungsziel usw.). Was gibt es da an Probleme? Soll sich eine Ausstellen lassen und schick ist! Selbst die Mitarbeiter im Servicecenter werden dir nichts anderes dazu sagen können, wenn das JC es so möchte. Vielleicht erklärt dir das hier einiges mehr, warum es auch sonst sinnvoll ist einen Kaufvertrag abzuschließen: http://www.markt.de/contentId,AllgemeinerKaufvertrag/contentId,AllgemeinerKaufvertrag/inhalt.htm
Erst mit rechnung und den Personendaten hat das JC die Möglichkeit eeine Überprüfung zu machen.
Tatsächich darf das JC dann es nicht ablehnen den Kaufpreis dieser Dinge zu erstatten. l
Natürlich kann auch eine Privatperson einen Vertrag ausstellen. Ich habe schon viele PKW von privat gekauft und immer ohne weiteres einen Kaufvertrag bekommen. Wo liegt das Problem?
Das Amt will sich nur versichern, dass das Geld nicht zweckentfremdet wird, sondern für das ausgegeben wird, wofür es auch bestimmt ist.Und das ist deren gutes Recht.
Jede Privatperson schließt einen Kaufvertrag mit einer anderen Privatperson ab,so sollte es zumindest sein,warum sollte dann das Jobcenter diesen Verkäufer nicht kennen,wenn es alles legal verkauft und erworben wird ?
Die rechtliche Grundlage ist auf jeden Fall gegeben.
Die Klausel mit Privatleuten ist sinnvoll, damit du nicht z.B. den IKEA-Schrank deiner Mutter für 2000€ kaufst und sagst, er wäre halt so teuer gewesen.
Ansonsten musst du ja nur die Adresse des Ladens angeben, die sowieso öffentlich ist. Diese ist entweder allgemein bekannt oder steht im Impressum für jeden einsehbar, etc.
Ich sehe also nichts, was dagegen spricht, das einfach einzureichen.