Erstausstattung vom Jobcenter aber ausgeliehene Möbel?
Hallo, ich habe einen Antrag auf Erstausstattung gestellt indem ich aufgelistet habe was ich brauche da sind auch die notwendigen Möbel und Geräte wie Waschmaschine dabei als Grund nannte ich da ich meine Wohnung mit geliehenen Möbeln bezogen habe aufjedenfall bekam ich ein Brief vom Jobcenter jemand wollte ein Hausbesuch machen aber das ich nicht zuhause war und ich dort anrufen solle wegen einen Termin denke mal derjenige will gucken was ich brauche aber ich habe Möbel nur sind die ausgeliehen ich habe aber nix schriftlich nicht das derjenige sagt das es meine Möbel sind und ich keine Notwendigkeit habe dadurch das ich dir Möbel ausgeliehen habe sind es nicht die neusten und besten und auch nur das notwendigste.. was kann mich erwarten ? Kann derjenige es ablehnen? Und muss ich die Person erwähnen von der ich es ausgeliehen habe wird er da auch nochmal hingehen oder nachfragen oder reicht es wenn ich mit der Person auf ein Zettel alles aufschreibe mit der Unterschrift?
7 Antworten
selbstverständlich musst Du sagen, wer die Möbel geliehen hat und die Person wird auch gefragt oder muss es bescheinigen
vielleicht sind es aber auch geschenkte Möbel - dann brauchst Du nichts
sei ehrlich mit dem jobcenter, benenne die Person, von der die Möbel ausgeliehen sind, vllt. kann diese Person beim Termin dabei sein
Ja lasse es dir am besten schriftlich geben das die Möbel nur geliehen sind, am besten noch mit Zeitangabe.
Stimmt gute idee.
Schreib doch bitte mal mit Satzzeichen, das ist ekelhaft zu lesen!
Zur Sachlage: Du sagst dem Inspekteur vom JobCenter, das die Möbel gebraucht sind.
Wenn die Möbel in ausreichend gutem zustand sind, dann kann dich höchstens eine Ablehnung erwarten.
Den Rest wird dir der Inspekteur sagen.
Einfach so eine neue Erstaustattung, obwohl du alles nötige hast das in recht gutem zustand ist, wird es nicht geben.
Nochmal: Mach dir keine sorgen, im schlimmsten Fall droht dir einfach nur eine Ablehnung.
Sicher musst du dann nachweisen das die Möbel und Geräte nur ausgeliehen sind und wieder zurückgegeben werden müssen, wie du das machst ist dann deine Sache.
Man wird dir wohl keine Erstausstattung bewilligen, wenn diese Sachen schon vorhanden sind und du nicht nachweisen kannst das es nicht deine sind.
... und belege die Rückqabe, sobald die neuen Möbel eingetroffen sind.
Vielleicht können sie ja noch ein 2. Mal ausgeliehen werden.
:o)