Betriebskosten Guthaben nach Ende des Leistungsbezuges
Hallo.
Mein "Leistungsbezug" endete bereits vor 6 Monaten. Gerade gestern bekam ich eine Betriebskostenabrechnung meiner Vermieterin mit einem Guthaben von etwas über 100 Euro für das letzte Kalenderjahr (2014). Ja, in dem Jahr hat der Leistungsträger die Betriebskosten überzahlt, ich weiss. Meine Vermieterin schrieb ich soll mich mit der Behörde in Verbindung setzen, damit sie das Geld dorthin überweisen könne. Ich aber sehe mich nun als unabhängige natürliche Person und bin der Meinung, sie sollte es nun erstmal mit mir ausmachen. Desweiteren glaube ich nicht, das diesbezüglich jetzt nach der Zeit noch Post vom Leistungsträger kommen wird. Wenn doch, würde ich dann dementsprechend reagieren, natürlich.
Spricht etwas gegen meinen Gedanken?
5 Antworten
Das Geld ist Dir, da hat das Jobcenter keine Aktien mehr dran.
ja, das hier
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
aber eigentlich ist mir völlig egal, was du tust, du bist 18, nicht mein bier
Anteilig steht dem Leistungsträger das überbezahlte Guthaben für die Monate deines Leistungsbezuges zu. Für die Monate, in denen du bezahlt hast, steht es dir zu. Ergo: setze dich mit dem Amt in Verbindung, damit das abgeklärt wird. LG
Totaler Blödsinn, alles was nach Ende des Leistungsbezuges zurück kommt ist dem ehemaligen Leistungsbezieher im Umkehrschluss würde das Jobcenter auch nach Ende des Leistungsbezuges nicht mehr für Nebenkosten aufkommen, die zwar im Leistungsbezug entstanden, aber erst nach Leistungsbezug bekannt geworden sind.
Das muss man freiwillig einreichen. Jede Veränderung deiner Lebensumstände muss man beim Leistungsbezug auch selbst angeben, da man sich sonst strafbar macht. LG
Kannst du irgendwie belegen, das ich das "muss"? Ich habe nach meiner Auffassung mit dem Laden ja nichts mehr zu schaffen. : )
Der/die FG ist aber nicht mehr im Leistungsbezug und muss daher auch nichts angeben.
ja, sagt euch allen der richter dann, wie ER das findet
mir ist es auch egal, btw, ich bin für ein höchstmaß an eigenverantwortung beim bürger
und unwissenheit schützt vor strafe nicht
Guthaben, die im Leistungsbezug entstanden (angespart) sind und nach Beendigung des Leistungsbezuges vom Vermieter ausgezahlt werden, kann der (ehemalige) Leistungsberechtigte behalten.
Da kann ein Richter gar nichts machen.
Und genausowenig würde das Jobcenter eine Nachzahlung übernehmen.
Das ist das Risiko des Jobcenters,die Gutschrift gehört nach Beendigung des Leistungsbezuges dir,genauso ist es dein Risiko,wenn du jetzt die ganze Zeit deinen Lebensunterhalt selber bestreitest und angenommen deine Beschäftigung vor dem erfüllen der Anwartschaft ( ALG - 1 ) wieder verlieren würdest und auf ALG - 2 angewiesen wärst !
Denn dann hast die ganzen Monate alles selber gezahlt und solltest du dann im Leistungsbezug eine Gutschrift auf dein Konto bekommen,welche deinen Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zugeordnet werden kann,dann würde diese vollständig auf deinen KDU - Bedarf angerechnet.
Das Geld gehört voll und ganz Dir.
Nachzulesen da:
Das habe ich in etwa gemeint, vielen herzlichen Dank. Ich danke auch den 2 anderen und weiteren, sollte es so kommen, für ihre Bemühungen. : )
Der Abrechnungszeitraum ist vor dem dem Ende des Leistungsbezuges. Mir steht also nichts mehr zu aus dem Jahr. Meine Frage war vielmehr, ob nicht der Leistungsträger zunächst eine Forderung stellen muss, zB die Abrechnung sehen zu wollen.