Anfahrt und Besorgungsfahrt als volle Arbeitszeit bei Handwerkerrechnung?
Hallo, ich hatte die Woche die Handwerker im Haus um einen Aussenkamin anzubauen. Die Handwerker kamen um neun, haben dann angefangen zu bauen und das total anders als es angesprochen war. (Ich muss dazu sagen das der Chef trotz nachfragen nicht einmal vor Ort war und sich das abgeschaut hat sondern nur durch unser erzählen und foto geplant hat) Dann sind die beiden Mittag für 2,5 Std los gefahren um anderes Material zu holen. Bis 19 Uhr wurde gearbeitet. Nun habe ich eine geänderte Rechnung erhalten mit Arbeitszeit von 7:30 bis 19 Uhr. Geht das? Die können doch früh die 1,5 Std und Mittag die 2,5 Std nicht als Arbeitszeit abrechnen wo sie rum gefahren sind???
2 Antworten
Pausen werden nicht bezahlt, ebenso Besorgungsfahrten, die Jungs hätten eben alles einpacken sollen, diese Zeiten würde ich abziehen. Anfahrt wird Bezahlt, ebenso sind gewisse Rüstzeiten einzuplanen.
Das ist kein einfaches Ding, denke ich. Ich kenne nicht den Stundenlohn den man berechnet hat, aber es ist schon üblich, dass für An- und abfahrt eine Pauschale in Rechnung gestellt wird bzw. werden darf. Ebenfalls kann die Lierferung des Materials in Rehnung gestellt werden, aber alles das dürfte sicherlich weniger kosten als die Kosten für die Facharbeiterstunden. Auch ich bin der Meinung, dass der Handwerker nicht mal eben 7:30 h notieren kann, wenn seine Mitarbeiter erst um 9:00 h vor Ort waren. Und die beiden mal auf "Versorgungsfahrt" gewesen und das geht ja wohl gar nicht. Die sollen ihr Material morgens mit auf die Baustelle bringen und wenn sie nicht wissen was sie benötigen, dann muss der Chef halt vorher die Baustelle besichtigen. Und dann auch noch die Mittagspause berechnen ...... unmöglich. Du schreibst, du hättest eine "geänderte Rechnung" erhalten. Geändert zum Kostenvoranschlag oder gab es schon mal eine Rechnung? Zahlen würde ich nur das, was vereinbart war und wenn du nachweisen kannst, dass eigentlich etwas ganz anderes geplant war und die einfach drauflos gewerkelt haben, könnte man ja ggf. auch von deiner Seite her etwas ungehalten sein und dem Unternehmern dies so wie die Begründung, weshalb du nur den vereinbarten Betrag zahlst, schriftlich mit Einschreiben mitteilen.