Handwerkerrechnung ist zu hoch?

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Also, mal von vorne: Er hat euch einen Kostenvoranschlag gemacht und den habt ihr akzeptiert (ggf. unterschrieben) und daraufhin hat er seine Arbeiten begonnen. Ihr habt genauestens nachgemessen, wie viel Quadratmeter gefliest wurden. Selbst wenn es so wäre, dass ein Handwerker 20 % mehr berechnen dürfte, so kann eine Fläche nicht größer werden als sie tatsächlich ist. Man könnte sich über die Zeit streiten, die er benötigte. Also solltest du ihm schreiben, dass du davon ausgegangen bist, dass er sich die zu fliesende Fläche angesehen hat und ausgemessen hat (hat er?) und daraufhin sein verbindliches Angebot abgegeben hätte. Mehr als dort notiert wurde, bist du nicht bereit zu zahlen. Hat er nun statt 18 qm 19,3 qm gefliest, dann dürfte er maximal 6.260,50 Euro berechnen. Dann 2 qm zu viel geliefert Fliesen. Ich staune sehr, dann das sind (ich kenne die Verpackungseinheiten nicht) sicherlich knapp 2 UVP´s, die man sicherlich nicht zu Ausbesserungswzecken benötigt. Die hat er einfach mal zu viel eingekauft und dann sollte es seine Sache sein, diese auch wieder an seinen Großhändler zurückzugeben. 2 - 3 Fliesen wären zu Ausbesserungszwecken ausreichend, aber nicht 2 qm und  mehr als 50,- Euro /qm dürften die nicht verklebten Fliesen aber auch nicht kosten, es sei denn, sie sind mit Goldkante. Für die abgerechneten Stunden, wie viele Tage hat er denn Zutritt zu Wohnung gehabt, solltest du einen Stundennachweis verlangen, sprich, an welchen Tagen er wie lange gearbeitet hat. Verlange eine Auslistung, wann er angefangen hat und wann er an diesen Tagen die Baustelle verlassen hat. Die Tage/Stunden an denen er nachweislich (du hast ja einen Zeugen) nicht dort war, streichst du und ziehst die Stunden von der Rechnung ab. Vorab würde ich ihm aber schon mal 80 % des Rechnungsbetrages bezahlen, den Rest erhält er nach Klärung der Streitfragen, abzüglich der nicht geleisteten Stunden und der nachweislich nicht geleisteten Leistungen. Wenn er so "gut" organisiert ist, wie ich das einschätze, bekommst du ggf. nichts mehr von ihm. Falls doch und er verlangt immer noch Geld für Leistungen die er nicht erbracht hat, dann gehst du zu einem Anwalt. Kostet dich ja nichts (Rechtsschutzversicherung). War er eigentlich alleine auf der Baustelle oder war er zu mehreren? Der müsste ja lt. seiner Stundenauflistung ca. 10 Tage bei dir beschäftigt gewesen sein, falls er alleine war. Du kannst ihm auch ruhig schreiben, dass du es für sehr grenzwertig halten würdest, wenn er Leistungen berechnet, die er definitiv nicht erbracht hat und dass sich dein Anwalt auch schon sehr verwunderlich über diese Rechnung geäußert habe.

NEOtheONE 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 00:33

Danke erstmal für die ausfürliche Antwort. 2 Pakete Fliesen sind es da 1 QM Boden und 1 QM Wandfliesen hiergelassen wurden. Diese kosten ca. 40€ pro qm. Wir haben jetzt ersteinmal telefoniert. Wird geprüft und wir erhalten Rückmeldung. Paralel haben wir schonmal vorsorglich der Rechnung wiedersprochen.

Abgemessen wurde das Badezimmer, und es ist ja auch kein Problem das es nun 19,3 qm sind das bin ich auch bereit zu zahlen. Aber nicht 25 ;-).

Es waren 2 verschiedene Arbeiter und sie waren an 10 Tagen in der Wohnung. Wie sieht es den aus mit den Fahrkosten? Es wurde nichts diesbezüglich besprochen. Ist das Arbeitszeit? Bzw. darf so berechnet werden?

HotteLu  29.11.2016, 09:12
@NEOtheONE

Das kann ich leider nicht genau sagen. Es sollte eigentlich im Angebot geregelt werden. Wenn diese nicht aufgeführt sind, dann fallen sie meines Erachtens auch nicht an. Aber eine normale Anfahrt kann und darf berechnet werden, nur ob es im Nachhinein möglich ist: Keine Ahnung. Stell dir vor, der Handwerker steht morgens bei der Anfahrt zur Baustelle 1 Stunde im Stau, das müsste er j dann eigentlich auch berechnen. Aber es ist doch nicht dein Problem, wie er pünktlich zu Baustelle kommt, müsste also auch nicht bezahlt werden. Ich würde ihm mitteilen: Stand nicht im Angebot, wird nicht bezahlt. Wenn er seine Stellungnahme abgegeben hat, dann solltest du, sofern du dies nicht akzeptierst, einen Anwalt aufsuchen und ihn befragen. Kostet ca. 100,- Euro und wird ja über deine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, denke ich.

Bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube 20% Abweichung vom Kostenvoranschlag muss man in Kauf nehmen.

Matzeee12345  27.11.2016, 17:58

Ich kann selbst ausrechnen das 20 mehr nur 7.117,20 € wären sollte ja nur ein anhalts Punkt Sein. Stunden zu berechnen die nicht geleistet worden sind das ist ja schon wieder eine andere Geschichte (betrug?)

NEOtheONE 
Beitragsersteller
 26.11.2016, 04:09

Naja... von 5931€ auf 7729€ sind aber 30%

Und selbst wenn man nur die arbeitsstunden nimmt ist es eine erhöhung von 25%.

Ich perösnlich möchte helfen habe aber nicht wircklich Ahnung von sowas, aber ich würde an eurer Stelle das mal ein Fachanwalt zeigen und fragen ob das so in Ordnung ist oder nicht. Aber wie ich das so lesen konnte ging da wohl einiges nicht mit rechten Dingen zu.