Handwerker Rechnung vom Vermieter?
Hallo meine lieben...
In meinem Anliegen geht es darum, dass in meine Wohnung (ich lebe hier zur Miete) durch einen starken Windstoß die Küchen Tür kaputt gegangen ist. Worauf hin ich meinen Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt habe. Er hat wiederum einen Handwerker beauftragt der in meine Wohnung eingedrungen ist ohne meine Anwesenheit ( mein kind hatte die Tür aufgemacht) die kaputte Tür mitgenommen hat. Sie darauf hin repariert wieder gebracht hat. Jetzt bekomme ich die Rechnung für den Handwerker vom Vermieter zugeschickt bekommen. Wie soll ich mich am besten dazu äußern oder direkt einen Anwalt einschalten? Letzteres möchte ich eigentlich nicht da ich sonst sehr zufrieden bin...
12 Antworten
Eigentlich sollte das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung sein. Melde den Schaden morgen umgehend und reiche gleich die Rechnung mit ein. Eigentlich hättest du sie gleich informieren müssen. Es kann sein, dass der Schaden nicht komplett übernommen wird, da der Handwerker eine sehr hohe Rechnung ausgestellt hat. Ich kenne es eigentlich nur so, dass man erst die Versicherung informiert und die Schadenübernahme z.B. mit einem Kostenvoranschlag klärt...
Wie soll ich mich am besten dazu äußern oder direkt einen Anwalt einschalten?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt denn die Rechnung?
Kleinreparaturklausel? Fahrlässiges Handeln deinerseits?
Wenn du bei starkem Wind Fenster aufstehen lässt, wäre dies in der Tat fahrlässig und damit wärst du in der Haftung --> Privathaftpflichtversicherung.
HOWEVER:
Ist der Wind stark genug gewesen (Windstärke 8), ist das ganze ein Sturmschaden und Sturm ist ein in der Gebäudeversicherung versichertes Schadenereignis und du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass diese zur Regulierung herangezogen wird.
Die Rechnung schickst Du an Deine private Haftpflichtversicherung.
Du hast mit der Tür nicht aufgepasst, sie ist durch Zugluft kaputt gegangen. Selbstverständlich ist das nun Dein Job das zu zahlen.
Die Tür ging durch Deine Fahrlässigkeit kaputt.
Wenn es in der Wohnung zu Zugluft kommt, dann muss man Türen und Fenster entsprechend sichern.
Das hast Du nicht getan, die Tür ist kaputt.
Nicht mit Absicht, sondern aus Versehen. Ein bischen Schuld mußt du schon sein, sonst kann deine PHV nicht bezahlen. Schnell muß es auch nicht gehen. Sag deinem Vermieter, die Versicherung kümmert sich darum, du hast die Rechnung weiter geleitet. Kann doch mal passieren, wenn die Fenster bei der Hitze geöffnet sind und es Durchzug gibt.
Ich habe von beiden Seiten ein Keil in der Tür drin. An jeder Tür in der Wohnung. Ich kann das auch nicht kontrollieren wie der wind kommt
Seltsam, ich konnte das bis jetzt in jeder Wohnung/Haus.
Dann wird der Keil nicht haltbar genug sein. Was auch in Deiner Verantwortung liegt.
Die Rechnung wirst Du bzw. Deine Versicherung zahlen müssen, falls Die eine entsprechende Versicherung hast.
Die Tür wurde wegen Fahrlässigkeit beschädigt und die Fahrlässigkeit liegt bei Dir und nicht beim Vermieter.
Na das habe ich doch nicht mit eigener Hand gemacht, es war beim Lüften passiert. Verstehen Sie?
Man weiß dass es schon mal einen heftigen Windstoß geben kann und sollte dann entsprechend vorsorgen. Hast Du nicht gemacht; also Deine Fahrlässigkeit.
Selbstverständlich fällt der Schaden nicht in Ihre Verantwortung. Sie haben die Tür nicht aktiv beschädigt, es fällt somit in die Verantwortung des Vermieters und er muss den Schaden tragen.
Sie sollten direkt einen kompetenten Anwalt aufsuchen, der schlägt diesem dreisten Vermieter seine ungerechtfertigten Forderungen um die Ohren.
lg
AnnahatRecht
AnnahatRecht ?
Nein, AnnahatkeinRecht.
Welche Berufserfahrung liegt dieser Fehlauskunft zu Grunde?
Ich bin seit 20 Jahren im Rechtsausschuss der grünen Partei.
Wenn ich Dich leiden könnte, würde ich Dir die Wahrheit erzählen, aber ich mag Dich nicht.
Rechtsausschuss der Grünen - na aber sicher doch, trotzdem hast keine Ahnung - hau nicht so auf den Putz
die Steilvorlage hast selbst gegeben :))
Da bekommt man doch aber nicht beigebracht,
dass Schäden durch eigene Fahrlässigkeit von Anderen zu bezahlen sind?
Wenn ich Dich leiden könnte, würde ich Dir die Wahrheit erzählen, aber ich mag Dich nicht.
Macht nichts.
Das hält mich nicht davon ab, Unsinn zu kommentieren.
Auch wenn du dich noch mehrere Male unter weiteren Namen anmeldest, hast du doch etwas grundsätzliches nicht verstanden. Lies meine Antwort, kommt gleich.
Aber wie soll ich bitte so schnell reagieren? Ich habe sie ja nicht mit Absicht kaputt gemacht?