Was tun, wenn der ausgewählte Auftragnehmer bei my-hammer den Auftrag nicht ausführen will?
Guten Abend, ich habe über my-hammer einen Auftrag eingestellt. Der Auftragnehmer hat einen Preis angegeben und ich habe diesen ausgewählt, ihm also den Auftrag verbindlich erteilt. Nun will er aber einen viel höheren Betrag haben und den Auftrag nicht ausführen. Welche Möglichkeiten habe ich? Danke für eine Antwort! :-)
4 Antworten
Nachtrag:
kann es sein, dass Du den Leistungsumfang nicht ausreichend beschrieben hast?
Kenne aus meiner Praxis 2 Fälle...
der erste wollte eine Heiztherme eingebaut haben.. ich gab preis ab und hinterher stellte sich raus, dass er eine Heiz- UND WASSER-Therme benötigt, die knapp 1.200 Euro teuerer ist... da hab ich natürlich dan Auftrag abgelehnt..
über das zweite desaster rede ich besseer nicht..
meist sind ungenügende Beschreibungen, fehlende oder falsche Mengenangaben oder einfach technische UNkenntnis oder Mangel die Ursache für solche Gebote und Aufträge..
mmhh... stehe hier mit gemischten Gefühlen!
Einerseits hat er zwar ein Gebot abgegeben, jedoch nehem ich an, dass der Preis so niedrig war, dass er in keiner Weise wirtschaftlich für den AN ist.. Allersdings verstehe ich nicht, wieso Du von "dieser Masche" schreibst... bis jetzt dürfte nur der AN einen Schaden haben, da er ja die Gebühren zahlen muss... Du kannst Doch auch den 2. preisweresten Bieter auswählen!
Hallo, danke für Ihre Antworten. Die Leistung (es handelte sich hier um zu liefernde und einzubauende Fenster) ist genauestens beschrieben worden. Auch habe ich Fotos eingestellt und genaue Maße angegeben. Der Bieter hätte sich vorher das Haus ansehen können. Das tat er nicht und sagte mir später, dass ich falsche Angaben gemacht hätte. Dies stimmt in keinster Weise. Ich habe sein Angebot angenommen und ihn mit der Lieferung dann in Verzug gesetzt. Danach habe ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, da er die Lieferung verweigerte. Mittlerweile mussten wir einem anderen Fensterbauer den Auftrag geben und der Handwerker über myhammer wurde nun aufgefordert, die Differenz zu übernehmen. Ich denke, dies wird vor Gericht gehen, da sein Anwalt wiederum nun von uns Schadensersatz für den ihm entgangenen Gewinn fordert. Eine verrückte Welt....
Ich gebe Arwen recht. Unbedingt an My-Hammer melden. Evtl treten die ihm gleich auf die Füße. Vielleicht klappt auch die Androhung eines Anwalts wegen Vertragsbruch... LG