Kaputtes Werkzeug des Handwerkers bezahlen?
Muss ich das Werkzeug des Handwerkers bezahlen, das bei mir in der Wohnung kaputt gegangen ist, da bei mir angeblich erschwerte Bedingungen waren, die dazu geführt haben, dass das Werkzeug kaputt ging?
12 Antworten
Na, das ist doch mal etwas Anderes. Kann ich meinen Bekannten auch eine neue Schleifmaschine in Rechnung stellen, weil die Kohlebürsten abgenutzt sind????
Für sein Handwerkszeug ist der Handwerker schon selbst verantwortlich. Wenn es solche erschwerten Bedingungen sind, wie der Handwerker angibt, hätte er den Auftrag ja nicht zu übernehmen brauchen. Und ganz sicher sind diese erschwerten Bedingungen auch in die Preiskalkulation mit eingeflossen.
So weit käme es noch, einem Handwerker sein schrottreifes Werkzeug gegen Besseres auszutauschen....
Drache, du bist ja auch als Kohlebürsten-Abnutzer bekannt. Sind schließlich "erschwerte Bedingungen"...ggg....Grisu, der Kohlebürsten-Terminator...Hasta la vista, Baby!...ggg.
Nein, das musst Du nicht, das ist das "Risiko" des Handwerkers. Ausserdem deckt das eine seiner Versicherungen ab und er kann das zusätzlich noch von der Steuer absetzen, wenn er was reparieren bzw an Werkzeug neu kaufen muss.
Kann ich mir nicht vorstellen. Als Fachmann muss er das richtige Werkzeug haben und wissen was er wo verwendet. Nicht dein Problem! Und was sind erschwerte Bedingungen? Wohnst du in einer Stahlbetonbunkeranlage oder so??
Nein, es ist das Problem des Handwerkers geeignetes Werkzeug/Maschinen zu verwenden. So das es nicht kaputt geht.
Nein, definitiv nicht. Das ist Risiko des Handwerkers.
..das im Preis mit einkalkuliert sein sollte...DH..