Halts Maul Strafe
Hallo ich hätte ne Frage und zwar heute ist mein Kind 2 Jahre alt bei der Strasse aus der Hand gelaufen (bei einer Schrittgeschwindikeit Straße) ich bin sofort gerant und hab die kleine gepackt daraufhin ist die Fahrerin (Sie fuhr 20 -30km ) hilt aber an.
Sie schaute mich so komisch an und sagte zur mir voll schreiend und schimpfend was bist du für ein Mutter MAN das arme Kind ey du bist ja echt.... (sie hat das wort net zu ende gebracht)
Ich daraufhin , ich pass schon auf mein Tochter auf und du halts maul
daraufhin wollte Sie meine Unterlagen haben ich so bist du Poizei oder was?
Sie rief dannn die Polizei
Wir haben uns gegenseitig die Personalbogen ausgefüllt ?
Sie meinte Sie wird ein Tag darüber schlafen und dann schauen was sie damit macht?
Was passiert jetzt? Was kann alles den passieren? ist das was sie gesagt hat keine Beleidugng?
Sie fuhr ja bei Schrittgeschwindigkeit Str. mit 20-30 km ???
Was meint IHr?
9 Antworten
Eben, das beruht ja wohl auf Gegenseitigkeit. Bei einer Anzeige wegen Beleidigung würde nichts dabei herauskommen.
Ach nee, wirklich ?
"halts" enthält "du", und das gilt für sich genommen als Beledigung.
Ich bin ja für die Abschaffung von StgB 185, aber Ich empfände es auch als BVeleidigung, wenn mich z.B. ein Polizist duzen würde.
Denn damit zieht er mich verbal auf sein Niveau herab.
Umgekehrt zeigen Polizisten "du" nicht selten an.
Mit der Ansprache im Du-Ton hat die Fahrerin schon angefangen.
Daher könnte man (wenn so etwas jemand anderem oder nochmal passiert) in so einem Fall einfach profilaktisch Strafanzeige wegen Beleidgung wegen der aggressiven Anrede um Du-Ton anzeigen.
In so einem Fall gibt es nicht mal einen Unfall, also darf man einfach ohne Namen etc. anzugeben verschwinden.
Ja, es ist auch keine Straftat im Falle einer echten Beleidigung einfach zu verschwinden.
"Flucht" ist übrigens ein Menschenrecht.
Ja, sogar aus dem Gefängnis, Polizeigewahrsam etc.
Und es darf nicht bestraft werden.
Wenn also jemand aus dem Knast abhaut, dann darf der dafür nicht X Monate oder Jahre extra bekommen
Ach ja, wenn Autofahrer einen Passanten "treffen", dann hat der Autrofahrer meist das Problem.
Wenn die/der also die Polizei rufen will, dann kann man die Person ja mal nett daran erinneren.
Und will man zurück beleidigen, dann beschreibt man gewählt und evtl. mit psychischen Fachbegriffen das Verhalten der anderen Person.
"Dissoziale Persönlichkeitsstörung" ist "asozial".
"Leiden Sie unter einer Dissozialen Persönlichkeitsstörung?"
Oder wenn die Polizei da ist, kommt es gut, wenn man über die Person gegenüber der Polizei spricht, und andeutet, sie könnte darunter "leiden".
Das wirkt sehr Ehrverletzend, aber dürfte nicht strafbar sein.
Ich sehe jetzt hier von der Schreibweise her auch eher jemand deren Eltern gleichgültig bezüglich dem Leben und Glück des eigenen Kindes waren. "Bildungsfern".
Ich erwähne das, weil man, wenn jemand so prollig wie die Fahrerin rüberkommt, auch noch im möglichen miesen Leben, Arbeit nur des Geldes wegen etc. des Gegners stochern kann.
Ich bastele da gerade an einem Text, den werde Ich an einer Straßenverkehrsmitarbeiterin ausprobieren...
Evtl. kriegt sie vor dem Rechner einen Heulkrampf und ist erst mal "fertig". Evtl. auch noch daheim.
Das würde aber auch bedeuten man hat einen wunden Punkt getroffen. Was gut wäre, denn wenn es so einschlägt, dann muss die Person ja selbst unglücklich mit ihrem Leben sein.
So besteht wenigstens die Chance dass sich etwas ändert. Z.B. ein spätes Studium...
Wenn man Recht hat, kann das also ungemein verletzend wirken. Man stochert mit salzigen Fingern in einer offenen Wunde.
Wenn man sich allerdings selbst wie ein Bauarbeiter oder schlichter Ladenschwengel ausdrückt, ist das nicht gerade unterstützend.
Viele Menschen haben eine Art zu Reden, Floskeln etc., die halten sie für "normal".
"Sag Ich mal", aber auch "Ich so..." oder "voll schreiend" (beides klingt wie bei einem dümmlichen "Girlie"), aber auch "Meiner Meinung nach" oder "das ist nur meine Meinung" (beides gerne hinter Aussagen) ist wie auch "der kleine Mann (auf der Straße)", "Bodenständig" (das hat so einen "Geschmack") etc. ist Unterschichten-Slang.
Aber auch "man" statt "Ich" kommt von Menschen, die z.B. bestimmtes Verhalten als "jeder macht das" vermitteln bzw. rechtfertigen wollen.
"Man" und "sag Ich mal (so)" gelten übrigens bei Bewerbungsgesprächen als absolute Killer.
Auch "zweifarbige" Haare hat eine "Expertin" mal als "Unterschichtenmerkmal" bezeichnet.
Und wenn man in so einem Gespräch mal das Wort "Bierchen" verwendet (weil der z.B. fragt was man nach der Arbeit so machen würde bzw. macht), kann man gleich gehen. Auch "runterkommen" dürfte nicht gut ankommen.
Auch wenn es absolut wahr ist, dass viele Menschen eine miese Arbeit haben, und "runterkommen" müssten, Personaler und Firmen sind da scheinbar (keine persönlichen Erfahrungen) ziemliche Heuchler.
Ein Angestellter hat gefälligst "Spaß" an seiner Arbeit zu haben.
Auch wenn NIEMAND Spaß an der Arbeit im Supermarkt, im Büro, an der Tankstelle, im Altenheim, als Paketbote, als Taxifahrer, LKW-Fahrer, Fernbusfahrer. etc. hat. Ja, auch nicht Zugfahrer, auch nicht ICE. Auch die gäben ihre Arbeit auf, kommen Sie zu einigen Millionen Euro.
Sogar Piloten kämpfen ja für Frührenten.
Und wenn jemand so ehrlich ist dass im Bewerbungsgespräch zu erwähnen, hat der evtl. schlechte(re) Chancen...
Gar nichts wird passieren, unsere Justiz hat wichtigeres zu tun als sich um einen solchen Kinderkram zu kümmern.
Hat sie eigentlich, tut sie es auch?
Ja, aber nur bei Bürgern.
Leichte "Beleidigungen" gegen Richter, Staatsanwälte und Polizisten werden gerne angenommen.
Harte Beleidigungen unter Bürgern werden gerne abgelehnt, sogar mit bewussten Lügen seitens der Staatsanwaltschaft.
Oberamtsanwalt Möller der Staatsanwaltschaft Kiel ist z.B. so ein Lügner.
Der behauptet tatsächlich dass wenn eine Beleidigung länger als 3 Monate im Netz steht (und noch steht!), die Beleidigung verjährt sei, und deshalb kein Verfahren mehr möglich sei.
Also eine ganz bewusste Lüge mit dem bewussten Willen den Anzeigenden zu täuschen.
Für so einen Blödsinn würde ein Jura-Professor schon bei einem Erstsemester den Kopf schütteln.
Man stelle sich vor, Ich setze eine Beleidigungs-Webseite über Herrn Möller ins Netz.
Irgendwann nach 7 Monaten findet er sie, bzw. man weist ihn drauf hin.
Nach seiner Logik ist das verjährt, UND es darf weiterhin bis in alle Ewigkeit bestehen bleiben.
Dann, bzw. wenn es sich um einen Kollegen oder Richter handelt, würde der das sicher ganz anders sehen...
Aber Ich habe den von ihm unterschriebenen Wisch, wo der das tatsächlich behauptet.
Um ihn zu beleidigen reicht also den Wisch bei jeder Gelegenheit in Foren, Kommentaren, und evtl. einer extra Webseite zu veröffentlichen...
Auch bei Yelp wäre das möglich.
Der Typ würde seinem Arbeitgeber sicher peinlich sein...
Übrigens, 20% aller Strafverfahren in Deutschland sind Beleidigungsdelikte.
Auf der einen Seite jammern Richter und Staatsanwälte über zu viel Arbeit und nennen dabei gerne "Nachbarschaftsstreitigkeiten" etc., aber auf ihren "Infantilen Ehrenkult" des Beleidigungsrechtes wollen sie auf keinen Fall verzichten:
http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/wp-content/uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf
Das wäre Aussage gegen Aussage gewesen. Hast du das etwa bei der Polizei zugegeben?
ja ;(( ich lüge nicht aber wie gesagt in den Moment hat Sie mich voll aufgeregtl ich war sowieso fix und fertig
Lass sie doch die Anzeige machen. Kein Staatsanwalt der Welt hat Zeit, sich mit solchem Mist zu befassen. Und beim nächsten mal sagst Du dann lauter übertrieben nette Sachen wie: Darling, mein Sonnenschein, Herzliebchen, wenn Du Deine Zunge schon nicht im Zaum hast und wie ein erwachsener Mensch sachlich reagieren kannst.
Das kannst du bestimmt nicht wissen!