Kann ich mit diesen Verbrechen ins Gefängnis kommen?
Hallo, ich habe im Januar ein Mädchen via Whatsapp und Instagram beleidigt und bedroht. Kurz zu mir, ich bin 21 Jahre alt gewesen zu diesem Zeitpunkt.
- ich habe sie über Whatsapp beleidigt und bedroht wie z.B ich werde deine Beziehung zerstören.
- ich habe unter eines ihrer Instagram Fotos eine Unwahrheit geschrieben, die ich jedoch nach 5 Minuten entfernt habe.
Ich bin nicht vorbestraft und ein Schuldgeständnis habe ich bereits bei der polizeilichen Vorladung gemacht. Ich habe ausserdem ein Schreiben bekommen in dem steht das die Eröffnung des Hauptverfahrens ansteht und ich mich äußern soll.
Was steht mir bevor? Muss ich ins Gefängnis. Ich bereue diese Tat wirklich sehr, weil ich mir damit sehr viel Ärger eingehandelt habe.
11 Antworten
Dir bestehen höchstens 20-40 Arbeitsstunden bevor.
Da du 21 bist zählst du aber schon als Erwachsener aber trotzdem musst du bei so einem banalen Fall keinerlei Sorge haben.
Entschuldige dich notfalls vor Gericht oder der Polizei dafür.
Da du ein schuldgeständnis schon gemacht hast, gibt es daran sowieso nichts wegzureden.
Vor Gericht zählt oftmals sehr viel der Leumund.
Es kann sein das du aber eine Geldstrafe bekommst oder die Kosten des Verfahrens auf dich fallen.
Allerdings ist in dem von dir geschilderten Fall ein Verfahren nicht von nöten, ich denke nicht das die Staatsanwaltschaft ein weiteres Strafverfahren mit richterlicher Entscheidung anstrebt.
Ich habe ausserdem ein Schreiben bekommen in dem steht das die Eröffnung des Hauptverfahrens ansteht und ich mich äußern soll.
Bei den beiden Sachen die Du oben in der Frage angegeben hast fällt es mir schwer sowas zu glauben.
Was staht denn in der Anklageschrift die Du bekomen hast, inklusive genannten Paragafen bitte?
ich würde, wenn ich gut rauskommen will, niemals eine aussage machen.
"Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden". Sondern eine*n Anwält*in alles regeln lassen. Auf jeden Fall, wenn es so ernst ist.
Aber in Deinem Fall: Mach ruhig weiter aussagen, damit Du schön bestraft wirst, weil Du das Internet und die Menschen dahinter offenbar mit irgend einem Spielchen verwechselt hast.
Was dabei für ne Strafe rauskommen kann, hängt auch davon ab, wofür du angeklagt bist. (Verleumdung? Beleidigung? Nötigung?)
Warum Du allerdings dafür ins Gefängnis kommen solltest, ist mir ein Rätsel. Es klingt nicht so krass, dass ein Richter alle register ziehen wird um dich aus dem Verkehr zu ziehen.
nein die polizei sagt dir das nicht- de fakto ist es aber so!
Ins Gefängnis dürftest du nicht kommen. Wenn du bestraft wirst, dann mit Geldstrafe und wenn es ganz schlimm kommt eine Freihetrsstrafe auf Bewährung.
In das Gefängnis wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht kommen, es wird wohl eher zu einem Bußgeld kommen oder einstweilige Verfügung das du Sie weder kontaktieren noch Ihr zu nah kommen darfst und für die Zukunft lass so einen Blödsinn!
sagt man das bei der Polizei?