Fahren ohne Fahrerlaubnis 2. mal

20 Antworten

Das ist ein wiederholter Verstoß gegen den § 21 StVG. Als Strafmaß sind Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorgesehen. Mache Dich als Wiederholungstäter schon mal mit dem Gedanken vertraut, dass sich Dein Bewegungsspielraum für einige Zeit stark einengen könnte.

Außerdem kommt nach § 21 Abs. 3 StVG die Einziehung des Fahrzeugs in Betracht, da Du Wiederholungstäter bist.

Basty 
Beitragsersteller
 02.12.2011, 11:06

Ich hab mit einem Rechtsanwalt gesprochen die Sache sieht ganz anders aus,wenn man durchkommt. Trotzdem danke ;)

du kannst dich nicht als 17-jähriger auf Milde des Gerichts einstellen -- hier gibt es sicherlich eine drakonische Strafe -- den Führerschein wirst du erst einmal vergessen können -- das Strafmaß entscheidet das Gericht

fs112  02.12.2011, 09:46

hier gibt es sicherlich eine drakonische Strafe

joahhh, sicherlich lol

Basty 
Beitragsersteller
 02.12.2011, 09:53
@fs112

Soll ich den Rechtsanwalt nehmen,bevor ich zum Revier muss, um die Anzeige zu schreiben?

Wenns ganz schlimm kommt. wirst du verurteilt, auf Bewährung oder eben Jugendanstalt.

Inzwischen ist ja eine gewisse Zeit vergangen. Ich frage mich, warum du darum bittest, dass dir keine Vorwürfe gemacht werden. Hattest du Angst, mit deiner eigenen Überheblichkeit konfrontiert zu werden? Mein lieber Freund, ich möchte mal wissen, welcher Teufel dich geritten hat, dass du glaubtest, du hättest auch nur das geringste Recht gehabt, am Straßenverkehr mit einem Auto teilzunehmen und nach dem ersten Erwischtwerden begreifst du es immer noch nicht. Bist du dir im Klaren darüber, was du da getan hast? Denkst du eigentlich wenigstens inzwischen irgendwann einmal an die Menschen um dich herum oder bist du dazu nicht fähig? Ich will mal schwer hoffen, dass du was gelernt hast! Wie kann man nur derart verantwortungslos sein. Das ist mir schleierhaft.

dergee  08.01.2014, 11:36

Und um nochmal was dranzuhängen, ich lese gerade, dass du es im Leben nicht so leicht hast. Da bist du nicht alleine. Ich habe selbst erlebt, wie es ist, wenn man eine Familie durchbringen muss mit nichts als Schulden und unerträglicher Missgunst anderer. Das gibt dir leider nicht das Recht, andere in Lebensgefahr zu bringen. Mach es richtig. Mach es verdammtnochmal in Zukunft richtig. Irgendwann rechnet es sich.

Das zweite mal?? Naja dir scheint ja nicht viel da ran zu liegen dich an regeln zu halten. An deiner stelle solltest du einen anwalt zu seit ziehen. Das wird bestimmt schlimmer diesesmal die strafe. Hoffendlich lernst du auf deinen Fehlern...

Basty 
Beitragsersteller
 02.12.2011, 09:33

Es gibt Hintergründe warum ich gefahren bin das hat nichts mit Dummheit zu tun. Das war nicht,weil ich Bock hatte ICH hab es tum müssen ist egal warum