Meinen Metallschrott aus meinem Privateigentum als Selbstständige verkaufen - steuerfrei?
Hallo!
Ich bin selbstsändig als Grafikdesignerin und möchte mir privat nun ein Haus kaufen. Auf dem Grundstück mit dem Haus käme eine große Menge alter Metallschrott zusammen: Grundstückszaun, Stahlträger aus Teilabriss, ... etc. Der müsste weg! Ich habe mit einigen Schrotthändlern gesprochen, die meinten, dass, weil eine anständige Menge Stahlschrott, ca. 35 Tonnen, zusammenkommen könnten, sollte ich diese Menge auch über meine Selbstständigkeit/Firma und Steuernummer an sie verkaufen. Der Grund sei, dass das Finanzamt gegenüber den Schrotthändlern nicht annehmen kann, dass solche Mengen aus einer Privathand kämen. Nun hätte ich allerdings bei Kauf des Grundstückes so viel Schrott und ich würde ihn wenn dann auch gern auf einen Schlag verkaufen. Wenn ich den Schrott mit meiner Selbstständigkeit/Firma/Steuernummer an einen Schrotthändler verkaufe, dann muss ich diese Veräußerung auch in der Einkommensteuererklärung angeben und mir würden so sogar vielleicht auch noch Steuern dafür am Ende berechnet. ABER: Da ich das Grundstück privat für mich kaufe, ist doch der Schrott nach Grundstückserwerb wie es steht und liegt auch mein privates Eigentum. Und privates Eigentum kann ich steuerfrei veräußern wie ich möchte, solange ich keiner gewerblichen Tätigkeit mit dem Veräußern nachgehe. Die Schrotthändler wünschen sich, dass ich wenn, meinen Schrott über meine Firma an sie verkaufe, obwohl er mein Privateigentum nach Kauf des Grundstückes wäre - ein Problem! Wenn ich das nach Kauf des Grundstückes so mache, berechnet mir das Finanzamt dafür am Ende Steuern?
Könnte ich das also machen: Den Schrott nach dem Grundstückserwerb auf einen Schlag an einen Schrotthändler auf Rechnung mit meiner Grafikdesign-Firma verkaufen und am Ende ist das in meiner Einkommensteuererklärung das, was es ist: Veräußerung von Privateigentum und damit steuerfrei?
Vielen Dank und liebe Grüße an alle Antwortenden! Kati
3 Antworten
Hallo Kati,
Veräußerung von Privateigentum ist nicht immer steuerfrei. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) i.V.m. § 22 Nr. 2 EStG sind die Veräußerungsgewinne von privaten Gegenständen, bei denen zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr liegt, steuerpflichtig.
Der Händler braucht für den Ankauf des Schrottes auf jeden Fall Deinen Namen und Deine Anschrift, was durch Ausweis nachgewiesen werden muss. Das ist zwingend notwendig, damit er zum einen Nachweisen kann, von wem er was eingekauft hat (wenn zB doch geklaute Gegenstände bei ihm auftauchen). Zum anderen braucht er dies, damit er gegenüber dem Finanzamt seine Betriebsausgaben nachweisen kann. Dafür braucht er Deine Steuernummer aber grds. nicht.
Ich vermute mal, dass die Schrotthändler auch an ihren Vorsteuerabzug denken und deswegen Dich dazu bewegen wollen, den Schrott über Deine Firma laufen zu lassen.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob so oder so der Verkauf zu Deiner (umsatzsteuerlichen) Unternehmertätigkeit zählt und Du den Umsatz in Deiner Umsatzsteuererklärung angeben mußt.
Ich würde an Deiner Stelle vor dem Kauf des Grundstücks bei einem Steuerberater Auskunft einholen, wie die rechtliche Lage ist und vor allem was Du alles beachten musst.
Alles Gute.
Den Schrott nach dem Grundstückserwerb auf einen Schlag an einen Schrotthändler auf Rechnung mit meiner Grafikdesign-Firma verkaufen und am Ende ist das in meiner Einkommensteuererklärung das, was es ist: Veräußerung von Privateigentum und damit steuerfrei?
Ne, das geht nicht, ent oder weder :-). Entweder als Privateinlage in die Firma einbringen und über die Ffirma verkaufen und versteuern oder privat verkaufen.
Ich verstehe nur nicht was sich der Schrotthändler da für einen Kopf macht. Schreib ihm ´ne Bestätigung das es aus Privateigentum ist und gib ihm ´ne Kopie vom Ausweis, dann ist er doch auf der sicheren Seite. Der hat Angst wg. Hehlerei!
Schrottankauf ist Umsatzsteuer befreit
wonach ist das steuerfrei?
Ich habe eben mal selber gesucht. In § 4 UStG ist keine Befreiung vorgesehen.
Wenn der Händler von einem Unternehmer den Schrott ankauft, ist auf diesen Umsatz USt zu zahlen. Nach § 13b UStG schuldet diese Umsatzsteuer allerdings nicht der leistende Unternehmer sondern der Leistungsempfänger (also der Schrotthändler). Faktisch läuft das so ab, dass der Schrotthändler nur den Nettobetrag auszahlt und die Umsatzsteuer einbehält. Er muss in seiner Umsatzsteuererklärung die Umsätze als Steuerschuldner angeben, bekommt aber gleichzeitig den Vorsteuerabzug.
Wenn der Schrott jetzt tatsächlich von einem Nichtunternehmer veräußert wird, kommen wir noch nicht einmal zu steuerbaren Umsätzen, und wenn Umsätze nicht steuerbar sind, können diese nicht steuerfrei sein. ;-)
Steht seit 01.01.2012 im UStG sagten mir drei verschiedene Schrotthändler..
Ich mach hier Buchhaltung für mehrere Kunden und bekomme Ankaufbelege von 3 verschiedenen Schrotthändlern und alle 3 haben mir Anfang vorigen Jahres die gleiche Auskunft gegeben; "Keine USt mehr auf Schrottankauf, auch gewerbliche Kunden" seit 01.01.2012.
dann sollten dir die Schrotthändler mal die genaue Vorschrift nennen.
In § 4 UStG (Befreiungsvorschrift) ist Schrottankauf nicht aufgeführt.
Zudem sind zB auch in den Anleitungen zu den USt-Voranmeldung weiterhin aufgeführt, dass die USt von den Schrotthändler geschuldet wird.
Danke, das hab ich so gern zur Kenntnis genommen. Hat den Horizont wieder ein Stückchen erweitert.
Der Verkauf von Schrott ist eine Lieferung. § 13b UStG greift (fast) NIE bei Lieferungen.
§ 13b UStG greift in den Fällen des Schrottankaufs immer, ist explizit in Abs. 2 Nr. 7 der Vorschrift aufgeführt.
Der Schrotthändler soll sich auf das Schrott handeln beschränken.
Der Schrott ist Privateigentum und wird von Dir als Privatperson angeliefert und fertig.
Wenn Du den Schrott über Deine Firma verkaufst, müsstest Du die Sache noch der Umsatzsteuer unterwerfen. Ganz zu schweigen, dass Du es erstmal als Einnahme einbringen müsstest.
Schrottankauf ist Umsatzsteuer befreit
vertippt
Ein Ankauf kann nicht umsatzsteuerfrei sein, weil Umsatzsteuer auf Verkäufe anfällt.
Wenn die Fragestellerin den Schrott in ihr Unternehmen einlegt und den an den Schrotthändler verkauft, dann tätigt sie eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG. Der Ort ist nach § 3 Abs. 6 UStG ihr Grundstück, weil dort der Schrott abgeholt werden soll. Eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gibt es nicht. Steuerschuldner ist nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG die Fragestellerin und der Steuersatz beträgt 19%.
Das kann nicht Sinn der Sache sein.
Verkauft sie die Sache als Privatperson ist sie keine Unternehmerin und die Sache ist erledigt.
Steuerschuldner ist bei Schrottverkauf nach § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG der Leistungsempfänger, also immer der Schrotthändler, der den Schrott ankauft. Ab 1.1.2011 gilt diese Gesetzeslage.
Ansonsten richtig.
Verdammt. Ich sollte mal in Anlage 3 schauen....
Du hast Recht, aber als Klugscheißerergänzung. Nach Absatz geht die Steuerschuld nur über, wenn der Empfänger Schrotthändler ist
Ich denke, dass die Händler sich zum einen absichern will und zum anderen auch an den Vorsteuerabzug denkt.