Grunderwerbssteuer nach Änderung im Grundbuch?
Hallo,
die Immobilie ist abgezahlt. Jetzt möchte ich meine Ex Freundin aus dem Grundbuch löschen lassen. Sie ist damit einverstanden.
Wird trotzdem Grunderwerbssteuer fällig?
Vielen Dank im Voraus...
4 Antworten
Bin jetzt kein Experte, aber versuche mal logisch zu denken.
Einfach nur Löschen geht nicht. ES muß ein Übertrag erfolgen.
Das geht nur über einen Verkauf an Dich oder einer Schenkung.
Bei einem Verkauf an Dich sollte Grunderwerbssteuer anfallen, da Freunde nicht ausgenomen sind, bei einer unentgeltlichen Übertragung also Schenkung wird Schenkungssteuer fällig.
Man kann niemanden aus dem Grundbuch "löschen", sondern sie muss ihren Miteigentumsanteil auf dich oder sonstwen übertragen. Hier kann Grunderwerbssteuer anfallen.
Hallo Alex, es fallen Gebühren an für den Anteil den deine Ex Freundin an dich überträgt.
Notargebühren für den hälftigen Anteil (wenn bislang 50% jeweils im Grundbuch) und Grunderwerbsteuer da Ihr nicht miteinander verheiratet seit.
Da das Löschen im Grundbuch einer notariellen Beurkundung bedarf, fallen auch für den Teil, den du von ihr übernimmst Steuern an. (Grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer).