Hallo, Im Zuge der letzten Starkregen habe ich einen Wasserschaden in meinem Haus erleiden müssen. Die Elementarversicherung zahlt nicht?

5 Antworten

Überschwemmung wird in Bedingungen für eine Elementarschadenversicherung sehr häufig als " ... Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch z.B. Witterungsniederschläge..." definiert.

Alternativ findet man den Begriff "Überflutung".

Die Frage wird nun sein ob es sich um erhebliche Mengen gehandelt hat - schwierig.

Es kommt darauf an, welche Klauseln mit der Elementarversicherung vereinbart wurden, also Überflutungs- und Überschwemmungsklauseln inkl. Starkregen.

Es käme evtl. ein Anspruch  gem. §§ 1 VVG, 3 Abs.1 BEW (Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung) in Betracht.

Diese Klausel unterscheidet aber zwischen der unbebauten Geländeoberfläche des Grundstücks und dem Gebäude. Danach liegt eine bedingungsgemäße Überschwemmung durch Starkregen nur dann vor, wenn sich die Überschwemmung  außerhalb des Gebäudes angesammelt hat, also  auf dem Grund und Boden, der das Gäude umgibt. S. § 1 VVG i.v.m. §§ 2 Nr. 1 a, 3 Nr. 1 BEW.

Ein überschwemmter Keller reicht daher alleine nicht aus.

Buerger41  05.07.2016, 20:31

Wer es genau wissen will, sollte die Entscheidung des OLG Köln lesen , OLG Köln, Urteil v. 9.4.2013, 9 U 198/12

Die Hergangsschilderung klingt aber auch sehr nach einem Baumangel bzw. einer fehlerhaften Planung. Falls das Gebäude jünger als fünf Jahre ist, könnte man da evt. noch was beim Planer oder Bauträger holen. Aber Öltanks sind eher bei älteren Bauten zu finden ... :(

Über die Elementardeckung wird es auch nichts, wie die Vorredner schon dargelegt haben.

 und ist über die Zuleitung zum Haus unterirdisch in den Keller gelangt.

Wie du selbst schreibst, handelt es sich um Wasser das unterirdisch in den Keller gelangt ist.  Also kann es sich nicht um eine Überschwemmung gehandelt haben.

In den mir bekannten Elementarschadenversicherungen, ist nur Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch und Überschwemmung versichert.

Also hilft es nichts, als selbst die Versicherungsbedingungen zu lesen.

Du wirst klagen müssen.

Buerger41  05.07.2016, 19:55

Warum?