Was darf unser Nachbar (Bau einer Stützmauer)?
Wir haben ein noch unbebautes Hanggrundstück, strassenseitig eben, am hinteren Ende des Baufesters beträgt die Höhe des Hangs ungefähr 10m. Hangneigung ca. 35-40° also sehr steil. Unser Nachbar hat das Grundstück neu gekauft und möchte nun ebenfalls bauen, und zwar eine Doppelgarage in direkter Grenzbebauung. Dazu soll auf der Grundstücksgrenze auf der gesamten Länge in gesamter Höhe der Abgrabung, d.h. also hinten 10m (!) eine Stützmauer errichtet werden, die auch nach dem Bau verbleibt. Das Dach der Garage möchte er begrünen und teilweise als Terrasse nutzen, das ist aber nicht das Thema. Leider hat unser neuer Nachbar uns nicht vorab kontaktiert, sondern uns nur von der Gemeinde kontaktieren lassen, dass wir dem Bau zustimmen. Im Plan war damals der Geländeverlauf nicht korrekt dargestellt, es war stattdessen nicht einmal eine Stützmauer vorgesehen, sondern dass wir uns an seine Geländeplanung anpassen (!). Das haben wir bemängelt, und die Stützmauer wurde ihm zur Auflage gemacht. Nun kommt unser Nachbar erneut und möchte auf unserem Grundstück entsprechende Abgrabungen vornehmen, um seine Stützmauer bauen zu können. Man könnte den Hang ja nachträglich wiederherstellen, wäre alles kein Problem. Ich befürchte aber, dass er für die Herstellung einer 10m tiefen Grube weit in unser Grundstück eingreifen, den dort vorhandenen Baumbestand zerstören und den Hang damit auf Dauer destabilisieren wird. Unser Bauvorhaben (mit dem Haus am Hang entlang in einer Art Terassenbauweise statt eines Standardhauses in einer tiefen Abgrabung) wäre aber bei einem instabilen Hang nicht mehr möglich. Wie dick muss eine Stützmauer ausgelegt sein? Sein Bauvorhaben steht und fällt mit dieser Garage, er hat daher mit 40cm Beton geplant. Reicht das? Ansonsten reicht der Platz für ihn nicht... Kann er überhaupt verlangen, unser Grundstück für die Errichtung der Mauer zu nutzen und abzugraben? Wenn ja, wie tief darf er abgraben? Auf der anderen Seite des Grundstücks haben wir die gleiche bauliche Situation, aber unser dortiger Nachbar hat 2 Jahre lang mit uns zusammen geplant, wir waren in alles involviert, haben Kompromisse gefunden, zusammen den Hang gestaltet dass es für beide Seiten passt, usw. Und auch dort sehen wir trotz der gemeinsamen Anlage ohne tiefe Abgrabungen, dass der Hang anfängt sich zu bewegen und die Stabilität leidet. Was sollen wir tun? LP
3 Antworten
Eine 10m hohe Stützmauer ist schon gewaltig (und gewaltig teuer).
Abgesehen von den sonstigen rechtlichen Aspekten wird die Durchführung des Bauvorhabens ganz massive Einwirkungen auf euer Grundstück haben, die auch nicht durch das Nachbarrecht gedeckt sind.
40 cm Mauerdicke ist ein Witz. Vielleicht die Mauerkrone, die Basis wird im Meterbereich sein. Alleine das Fundament geht auf die 3 x 2 m im Querschnitt. Ich vermute, dass der Statiker euren Nachbarn auf den Boden der Tatsachen runterholt.
Ohne eure Zustimmung, baggert er auf eurem Grundstück überhaupt nicht.
Grundsätzlich kann er eine Stützmauer bauen. Auf seinem Grundstück, und ohne das bei euch ein Krümel Erde umgelagert wird.
Trotzdem muß er in beiden Fällen ein Baustatisches Gutachten vorlegen, das der Hang dadurch nicht Instabiel wird. Dann darf er Baggern.
Aber selbst mit Gutachten fürchte ich das es zu Rissbildung in euerm Haus kommen wird, wenn man die gewachsene Geländestruktur so gravierend verändert.
Ich würde an eurer Stelle zu einem Fachanwalt für Baurecht gehen. Eine Beratung kostet nicht so viel, und ihr habt dann Klarheit über die Rechtslage.
Spätestens wenn ihr Schäden an eurem Haus feststellt, braucht ihr eh einen Baurechtsanwalt.
Lieber jetzt schon einen suchen, der den Fall dann schon kennt. Falls die Stützmauer nicht verhindert werden kann.
Der Anwalt kann euch auch sagen, ob eventuell ein Baustatisches Gegengutachten Sinn macht.
ABER ERST MAL Nichts unterschreiben was Baggerarbeiten erlaubt, dann habt ihr die A Karte wenn Schäden entstehen.
Und übrigens bei 10m Höhe reichen 40cm Betonmauer niemals.
Es ist nicht nur der reine Hangdruck durch die Erde, bei Starkregen muß die Wand auch noch das Wasser im Hang abhalten. Aber das rechnet ein Statiker aus.
Hier wäre ein Bodengutachten zu erstellen. Zudem eine Statik die vorgibt, welche Gründungsmassnahmen für die 10 m hohe Mauer erforderlich sind. Auch ist der Erddruck des Hanggeländes zu berücksichtigen. Da darf man sich nicht täuschen, welche Kräfte da einwirken können.
Ich würde auf gar einen Fall zulassen, dass auf meinem Grundstück Aushubarbeiten für diese Mauer gemacht werden. Da sollte der Nachbar schon seine Grundstücksfläche nutzen.
Die Mauer kann so erstellt werden, dass diese direkt an die Grundstücksgrenze anschliesst. 40 cm bei einer Höhe von 10 Metern ist absolut nicht ausreichend.
Bin in der Baubranche tätig und konnte schon erleben, wie schnell eine nicht ausreichend dimensionierte Stützmauer dem Hangdruck nachgibt.
Kann nur empfehlen, mittels Gutachten und Statik alle Nachweise erbringen zu lassen. Ausserdem würde ich den Nachbarn verpflichten, unterschriftlich zu bestätigen, dass im Falle von Schäden er auf seine Kosten diese beseitigen lässt.
Eine solche Vereinbarung sollte man sich von einem Fachanwalt für Baurecht aufsetzen lassen und diese vom Nachbarn unterschriftlich bestätigen lassen.
Dazu kann ich nur raten.