wie ist die mindestbreite für einen privaten gehweg

3 Antworten

Wenn der Weg öffentlich - rechtlich notwendig ist muss er für Fiußgänger mindestens 1,25m breit sein, zumn Befahren mindestens 3,00m. Steht so in den Landesbauordnungen, meistens im § 4 "Grundstück".

Ist der Weg öffentlich-rechtlich nicht notwendig muss er im Grundbuch oder Baulastenbuch konkret vermasst sein. Manchmal werden die Masse im Grundbuch nicht eingetragen; dann muss man den zugrundeliuegenden Vertrag einsehen.

Ist auch da nichts eingetragen gibt es jahrelange Prozesse um die Auslegung eiunes unbestimmten Rechtsbegriffes: Wann ist ein Weg ein Weg? Wozu ist der Weg eingetragen? Was haben sich damals die Vertragspartner gedacht?? Viel Vergnügen bei solchen Prozessen!

das Gesetz geht bei Wegerecht von einer Mindestbreite von 2,5 m aus.

emilia3 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 20:48

meine frage war aber,wie das wegerecht ist bei einem privatweg.

Seehausen  06.07.2012, 13:36

Welches Gesetz? Antwort ist falsch und irreführend!

Ich würde sagen lassen sie den weg so wie er ist und lassen sie alle anwohner durch.