Halben Urlaubstag am 26.Dezember nehmen müssen als Azubi?
Hallo!
Meine Freundin hat neulich ihre Ausbildung als Floristin angefangen. Ihre Tage sind so geregelt, dass sie Sonntag und Montag statt Samstag frei hat. Meine Freundin hat von ihrer Ausbilderin gesagt bekommen, dass sie den 26.12. Als halben Urlaubstag nehmen muss, obwohl es ein Feiertag (meines wissena nach) ist und ihr "Wochenende" ist sozusagen. Ich kenne mich in den gesetzlichen Richtlinien nicht so aus und suche deshalb Rat, ob das so stimmen kann. Muss sie an ihrem freien Tag an und an einem Feiertag einen halben Tag Urlaub nehmen?
Vielen Dank im Voraus
Philip
3 Antworten
Erstens müssen ! minderjährige Auszubildende an gesetzlichen Feiertagen auch in Berufen, die an solchen Tagen arbeiten freigestellt werden. Zudem hat ein Blumenladen i.d.R. am 2. Weihnachtsfeiertag sowieso geschlossen. Zudem kann wohl hier nicht ein genommener Urlaubstag gefordert werden, wenn die Auszubildende die folgenden 5 Tage in der Woche arbeiten muss.
Am 26. 12. hat sie ( als Minderjährige ) in jedem Fall frei.
Es IST ein Feiertag und Punkt. So sehe ich das. Aber um Euch abzusichern, ruft mal bei der Handwerkskammer an, die wissen das!
Nein, Azubis MÜSSEN an Feiertagen freigestellt werden. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz so geregelt...