Frei nehmen an Karfreitag und Ostermontag?

5 Antworten

ostermontag ist feiertag da muss man garnicht arbeiten auser du bist in einer branche bei dem arbeiten angesagt ist

ansonsten arbeitgeber,lohnverrechnung oder wer dein urlaub dann halt bestätigt nachfragen.

Karfreitag ubd Ostermontag sind gesetzliche Feiertage. Da hast du automatisch den ganzen Tag frei.

24.12. und 31.12 sind keine gesetzlichen Feiertage, sondern ganz normale Arbeitstage. Wenn dein Arbeitgeber dir jeweils den halben Tag frei gibt, ist er einfach nur nett zu seinen Angestellten.

Karfreitag und Ostermontag sind gesetzliche Feiertage. Das steht im Gegensatz zu Heiligabend und Silvester. Das sind beides ganz normale Arbeitstage.

Dafür musst du dir gar keinen Urlaub anrechnen lassen. Wer an diesen Tagen arbeiten muss, hat im Gegenteil, einen Anspruch auf Feiertagszulage.

DerCaveman  08.01.2022, 13:57
Wer an diesen tagen arbeiten muss, hat im Gegenteil einen Anspruch auf Feiertagszulage.

Einen solchen Anspruch gibt es zumindest gesetzlich nicht. Vertraglich manchmal wohl schon, aber nicht immer.

DerHans  08.01.2022, 14:03
@DerCaveman

Feiertagszuschlag gibt es tarifvertraglich genau so, wie Nachtzulage.

DerCaveman  08.01.2022, 14:08
@DerHans

In vielen Tarifvertraegen wohl schon, in manchen moeglicherweise aber auch nicht. Aber woher weisst du jetzt, dass das Arbeitsverhaeltnis der FS einem solchen Tarifvertrag unterliegt?

Nachtzuschlaege sind uebrigen im Gegensatz zu Sonn- und Feiertagszuschlaegen sehr wohl gesetzlich vorgeschrieben.

Familiengerd  08.01.2022, 16:55

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Feiertagszulage gibt es nicht, der Anspruch besteht nur aufgrund einzel- oder tarifvertraglicher Regelung.

Es besteht aber ein gesetzlicher Anspruch auf einen Feiertagsausgleich, sofern der tarifvertraglich nicht ausgeschlossen wurde.

Karfreitag und Ostermontag sind bezahlte Feiertage, da musst du gar nicht frei nehmen. Eine Ausnahme sind da eventuell spezielle Berufe wie Krankenpfleger und so weiter...

Dieses "den halben Tag" frei nehmen ist ein reines Zugeständnis vom Arbeitgeber.

Das wird dir hier also keiner sagen können, sondern nur dein AG

Familiengerd  08.01.2022, 16:58
Dieses "den halben Tag" frei nehmen ist ein reines Zugeständnis vom Arbeitgeber.

Ist Dir schon einmal aufgefallen, dass Karfreitag und Ostermontag gesetzliche Feiertage sind, an denen (von bestimmten Berufen und Ausnahmen abgesehen) nicht gearbeitet wird, man also auch keinen halben oder ganzen Tag freinehmen muss?

Jurafuchs  08.01.2022, 16:59
@Familiengerd

Natürlich ist es das. Habe ich doch nie etwas zu gesagt?

Ich habe lediglich davon gesprochen das es ein Zugeständnis des Arbeitgebers ist, an normalen Werktagen nur einen halben Tag Urlaub abzuziehen.

Ich empfehle dir mal richtig zu lesen.

Familiengerd  08.01.2022, 17:18
@Jurafuchs

In der Frage geht es um Karfreitag und Ostermontag!!

Der 24. und 31.12. stehen überhaupt nicht zur Diskussion; die hat die Fragestellerin nur erwähnt, um darzustellen, wie an diesen beiden Tagen bei ihr im Betrieb verfahren wird!

Offensichtlich hast Du die Frage aber überhaupt nicht verstanden!

Jurafuchs  08.01.2022, 17:24
@Familiengerd

Och, weisste, du nervst mich langsam echt.

Unter jedem zweiten Beitrag von mir hast du irgendwas zu meckern

Merkst du eigentlich das du der einzige bist, der sich immer beschwert?

Familiengerd  08.01.2022, 17:58
@Jurafuchs

Wo "beschwere" ich mich denn?

Ich kommentiere Antworten (auf arbeitsrechtliche Fragen) , die falsch, unsinnig sind, von bloßen Spekulationen, Unterstellungen, Vorurteilen ausgehen.

Abgesehen davon: An kompetenten, fundierten Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen besteht bei mir wahrlich kein Mangel.

Im Übrigen musst Du es schon alleine mir überlassen, wann ich nur selbst antworte, nur kommentiere oder beides tue.

Außerdem: Wenn ich nur die falsche Antwort von A korrigieren kommentieren würde, wüsste B nach lange nicht, dass seine Antwort auch falsch ist.

weisste, du nervst mich langsam echt.

Rate mal, wie sehr mich das interessiert!🤗