Frei nehmen an Karfreitag und Ostermontag?
Hi, wie ist es wenn man an den Ostertagen frei nimmt ?
Muss man den ganzen Tag frei nehmen oder nur den halben. Auf meiner Arbeit ist es für den 24.12 und 31.12 so geregelt dass ich den halben Tag frei habe und den halben Tag Urlaub nehmen kann bzw muss.
kennt sich jemand aus? Danke im Voraus.
5 Antworten
ostermontag ist feiertag da muss man garnicht arbeiten auser du bist in einer branche bei dem arbeiten angesagt ist
ansonsten arbeitgeber,lohnverrechnung oder wer dein urlaub dann halt bestätigt nachfragen.
Karfreitag ubd Ostermontag sind gesetzliche Feiertage. Da hast du automatisch den ganzen Tag frei.
24.12. und 31.12 sind keine gesetzlichen Feiertage, sondern ganz normale Arbeitstage. Wenn dein Arbeitgeber dir jeweils den halben Tag frei gibt, ist er einfach nur nett zu seinen Angestellten.
Karfreitag und Ostermontag sind gesetzliche Feiertage. Das steht im Gegensatz zu Heiligabend und Silvester. Das sind beides ganz normale Arbeitstage.
Dafür musst du dir gar keinen Urlaub anrechnen lassen. Wer an diesen Tagen arbeiten muss, hat im Gegenteil, einen Anspruch auf Feiertagszulage.
Feiertagszuschlag gibt es tarifvertraglich genau so, wie Nachtzulage.
In vielen Tarifvertraegen wohl schon, in manchen moeglicherweise aber auch nicht. Aber woher weisst du jetzt, dass das Arbeitsverhaeltnis der FS einem solchen Tarifvertrag unterliegt?
Nachtzuschlaege sind uebrigen im Gegensatz zu Sonn- und Feiertagszuschlaegen sehr wohl gesetzlich vorgeschrieben.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Feiertagszulage gibt es nicht, der Anspruch besteht nur aufgrund einzel- oder tarifvertraglicher Regelung.
Es besteht aber ein gesetzlicher Anspruch auf einen Feiertagsausgleich, sofern der tarifvertraglich nicht ausgeschlossen wurde.
Karfreitag und Ostermontag sind bezahlte Feiertage, da musst du gar nicht frei nehmen. Eine Ausnahme sind da eventuell spezielle Berufe wie Krankenpfleger und so weiter...
Dieses "den halben Tag" frei nehmen ist ein reines Zugeständnis vom Arbeitgeber.
Das wird dir hier also keiner sagen können, sondern nur dein AG
Dieses "den halben Tag" frei nehmen ist ein reines Zugeständnis vom Arbeitgeber.
Ist Dir schon einmal aufgefallen, dass Karfreitag und Ostermontag gesetzliche Feiertage sind, an denen (von bestimmten Berufen und Ausnahmen abgesehen) nicht gearbeitet wird, man also auch keinen halben oder ganzen Tag freinehmen muss?
Natürlich ist es das. Habe ich doch nie etwas zu gesagt?
Ich habe lediglich davon gesprochen das es ein Zugeständnis des Arbeitgebers ist, an normalen Werktagen nur einen halben Tag Urlaub abzuziehen.
Ich empfehle dir mal richtig zu lesen.
In der Frage geht es um Karfreitag und Ostermontag!!
Der 24. und 31.12. stehen überhaupt nicht zur Diskussion; die hat die Fragestellerin nur erwähnt, um darzustellen, wie an diesen beiden Tagen bei ihr im Betrieb verfahren wird!
Offensichtlich hast Du die Frage aber überhaupt nicht verstanden!
Och, weisste, du nervst mich langsam echt.
Unter jedem zweiten Beitrag von mir hast du irgendwas zu meckern
Merkst du eigentlich das du der einzige bist, der sich immer beschwert?
Wo "beschwere" ich mich denn?
Ich kommentiere Antworten (auf arbeitsrechtliche Fragen) , die falsch, unsinnig sind, von bloßen Spekulationen, Unterstellungen, Vorurteilen ausgehen.
Abgesehen davon: An kompetenten, fundierten Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen besteht bei mir wahrlich kein Mangel.
Im Übrigen musst Du es schon alleine mir überlassen, wann ich nur selbst antworte, nur kommentiere oder beides tue.
Außerdem: Wenn ich nur die falsche Antwort von A korrigieren kommentieren würde, wüsste B nach lange nicht, dass seine Antwort auch falsch ist.
weisste, du nervst mich langsam echt.
Rate mal, wie sehr mich das interessiert!🤗
Einen solchen Anspruch gibt es zumindest gesetzlich nicht. Vertraglich manchmal wohl schon, aber nicht immer.