Feiertag im Einzelhandel?
Also ich mach meine Ausbildung in einer Tankstelle. Andre in meiner Berufsschulklasse, die im Discounter usw arbeiten haben ja an Feiertagen frei. Ich muss jetzt morgen (26.12) ran und hab nur montag und sonntag frei. Hab ich da einfach pech an nem Feiertag arbeiten zu müssen und keinen anderen tag als ausgleich bekomme oder kann ich da auf einen weiteren Freien Tag bestehen? Da es ja höchstwahrscheinlich öfter vor kommen wird und wir als azubis ja auch keinen Feiertagszuschuss bekommen.
2 Antworten
in manchen Berufen hat man halt das Pech an Feiertagen arbeiten zu müssen, auch in der Ausbildung. Ausgleich dafür solltest du aber schon bekommen, sprich an einem Werktag frei haben.
Der Freizeitausgleich für Arbeit an einem Feiertag ist im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben.
Es sollte also nicht nur, sondernd es muss einen Ausgleichsruhetag geben! Allerdings darf der Arbeitgeber leider diesen Ausgleichsruhetag auf einen Werktag legen, an dem der Arbeitnehmer ohnehin frei hat.
Ja, da hast du leider Pech. Allerdings muss dir dein Arbeitgeber noch in derselben Arbeitswoche einen Ausgleichtag geben. Somit hast du dann dafür frei, wenn die anderen arbeiten müssen.
Haste recht. Danke für den Hinweis. Ich habe aber auch Recht, nur in einem anderen Fall. Habe es verwechselt mit Sonntagsarbeit und für Jugendliche. Da muss noch in derselben Woche ein Ausgleich geschaffen werden, bei Feiertagsarbeit in derselben oder Folgewoche.
Ok Dankeschön. Ich hab ja auch kein Problem damit an Feiertagen zu arbeiten, mir ging es nur um den Ausgleich.
Nicht "noch in derselben Arbeitswoche"!
Der Arbeitgeber hat für die Arbeit an einem Feiertag einen Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen zu gewähren: Arbeitszeitgesetz ArbZG § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 3 Satz 2.