Urlaubstage in Ausbildung für Betriebsferien?
Ich bin nun im ersten Lehrjahr und hab heute am PC die ganzen Termine gesehen wann wir ‘Betriebsferien’ haben. Nun frage ich mich ob da dann einfach frei ist und man Urlaub hat, oder ob ich von meinen 24 Urlaubstagen als Azubi diese dafuer dann benutzen muss und wenn ich dies aber nicht möchte oder ich schon vorher alle aufgebraucht habe, wie wird das dann gehandelt?
4 Antworten
Dein AG darf bis zu 3/5 des Jahresurlaubs der MA (incl. Azubis) verplanen, wenn er das längere Zeit im Voraus bekannt gibt.
Das gilt z.B. für Betriebsferien oder auch Schließung an "Brückentagen".
In Deinem Fall kann der AG bis zu 14 Tage für Dich "verplanen", 10 Tage muss er Dir aber zur freien Verfügung lassen.
wenn ich dies aber nicht möchte
Wenn der AG Monate im Voraus sagt, dass der Betrieb z.B. im August für zwei Wochen schließt, spielt es keine Rolle, ob Du das "möchtest" oder nicht. Wenn geschlossen ist, ist niemand da, folglich kannst auch Du nicht in den Betrieb.
oder ich schon vorher alle aufgebraucht habe,
Ich bezweifle, dass Du vor dem geplanten Betriebsurlaub so viele Urlaubstage genehmigt bekommst, dass Du dann keinen Urlaub mehr hast.
Sollte am Jahresende Betriebsurlaub geplant sein und Dein Resturlaub reicht nicht mehr, wirst Du evtl. die Möglichkeit bekommen, vorher Überstunden zu "sammeln", die Du dann als Freizeitausgleich nehmen kannst oder es gibt unbezahlten Urlaub.
Plant der AG aber mehr als 3/5 Deines Jahresurlaubs für Betriebsruhe, muss er Dir für die zu viel geplanten Urlaubstage bezahlt freigeben und darf keine diese 3/5 des Urlaubsanspruchs übersteigenden Urlaubstage abziehen.
https://ada2go.de/darf-ich-einfach-den-urlaub-meines-auszubildenden-verplanen/
Sollte am Jahresende Betriebsurlaub geplant sein und Dein Resturlaub reicht nicht mehr, wirst Du evtl. die Möglichkeit bekommen, vorher Überstunden zu "sammeln", die Du dann als Freizeitausgleich nehmen kannst oder es gibt unbezahlten Urlaub.
Wenn der Arbeitgeber über das Kalenderjahr mehr Urlaub gewährt, als dem Auszubildenden/Arbeitnehmer rechnerisch gewährt werden kann, um mit dem Rest den Betriebsurlaub abdecken zu können, dann ist das das Problem des Arbeitgebers.
Er hat dann zwei Möglichkeiten:
- Er schafft Möglichkeiten, dass trotz des Betriebsurlaub der Auszubildende/Arbeitnehmer ausgebildet werden/arbeiten kann, oder
- er muss den fehlenden Urlaubsteil zusätzlich gewähren - aber selbstverständlich bezahlt und nicht als unbezahlten Urlaub!
Betriebsferien = wird von deinen Ferien abgezogen natürlich.
Deine Firma entscheidet übrigens über deine Ferien. Kann dir also auch welche verbieten zu gewissen Zeitpunkten oder sogar mit vorlaufszeit gegebene streichen. Der Arbeitgeber hat hier das letzte Wort, muss aber auf die Wünsche Rücksicht nehmen so gut es geht.
oder sogar mit vorlaufszeit gegebene streichen.
Falsch.
Einmal genehmigter Urlaub kann einseitig nicht zurückgenommen werden.
Das geht nur in ganz wenigen Notfällen, z.B. wenn die kompl. EDV ausfällt und nur ein bestimmter MA helfen kann, bei Naturkatastrophen wie z.B. Überschwemmung, Erdbeben.....
Der AG muss nachweisen können, dass ohne die Anwesenheit dieses MA dem Betrieb großer Schaden zugefügt wird der z.B. den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge hat.
Bei einem Azubi, der nicht als Arbeitskraft gewertet werden kann, wird das nicht gelingen.
Genau. und soviel ich weiss (zumindest in Schweiz) musst du 1x im Jahr mindestens einmal 2 Wochen am Stück nehmen.
Du musst deine eigenen Urlaubspläne natürlich daran anpassen
Die Betriebsferien gelten natürlich für die gesamte Belegschaft. Sie werden auf deinen regulären Urlaubsanspruch verrechnet. Das Lohnbüro wird schon dafür sorgen, dass du deinen Urlaub nicht anders verplanen kannst. Urlaubsreisen kannst du natürlich erst verbindlich buchen, wenn deinem Urlaubs-ANTRAG stattgegeben wurde.
Betriebsferien werden natürlich so geplant, dass sie mit den Schulferien in dem betreffenden Bundesland übereinstimmen.
Dann hätte ich jetzt aber noch eine Frage…wenn man im Urlaub krank wird kann man sich ja eine Bescheinigung vom Arzt geben lassen und dann kriegt man die Tage wo man krank war “gutgeschrieben” und kann diese nachholen. Gilt das dann auch wenn ich in den Betriebsferien krank werde?
Wenn du wegen Krankheit deinen Urlaub nicht "nehmen" kannst, wird er dir gutgeschrieben. Natürlich brauchst du dann eine AU-Bescheinigung für diesen Zeitraum
Ok. Danke!
Betriebsferien, die dir zu Anfang bekannt geben werden sind für alle Mitarbeiter verbindlich. Besonders Azubis sind da hat gebunden, weil ja keine Ausbilder mehr da sind.
Also wenn ich 7 Tage Betriebsferien habe, dann habe ich nur noch 18 Urlaubstage übrig?