Muss ich mein WG-Zimmer bei Auszug weiß streichen?
Guten Tag,
ich habe meinen MIetvertrag eines WG-Zimmers gekündigt.
Im Übergabeprotokoll von vor 2 1/2 Jahren steht "Das Zimmer ist bei Auszug weiß zu streichen", ich habe erfahren dass der Vermieter keine konkreten Farben vorschreiben darf, deswegen frage ich mich, ob die ganze Klausel dadurch unwirksam ist und ob ich überhaupt noch streichen muss zum Auszug.
Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort mit der ich beim Vermieter gut argumentieren kann.
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Fabian
5 Antworten
Der Vermieter darf dir zwar nicht vorschreiben, das Zimmer weiß zu streichen (BGH- Urteil), aber die "Farbgestaltung bei Endrenovierung muss in einem Ton sein, der von den meisten Mietinteressenten akzeptiert wird. " Tja, leider geben die Richter keine genauen Farben vor..... (also kann man es sicherheitshalber auch gleich in weiß machen...)
Dise "Weiß-streichen-Klausel" im Übergabeprotokoll ist zwar unwirksam, aber dadurch wird nicht der Mietvertrag an sich unwirksam, oder befreit dich auch nicht grundsätzlich von der Endrenovierung, die das Zimmer in den Urzustand versetzen soll. Nach 2,5 Jahren Mietzeit sind bestimmt so einige Flecken zu sehen, wenn die Möbel abgerückt wurden.
Hast du eine Kaution hinterlegt, die du rasch und ohne Rechtsstreit zurück erhalten möchtest? Dann empfehle ich dir mal rasch weiß zu streichen...dürfte in 2 Stunden bei einem WG- Zimmer erledigt sein und wenn du billige Farbe nimmst, so bist du vermutlich mit 20 Euro damit durch.
Hier findest du auch Infos dazu:
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/renovierungspflicht.html
frage ich mich, ob die ganze Klausel dadurch unwirksam ist und ob ich überhaupt noch streichen muss zum Auszug.
Das kommt darauf an: Mit Urteil vom VIII ZR 71/08 hat der BGH eine in einem Übergabeprotokoll vereinbarte Pflicht zur Schönheitsreparatur für wirksam erklärt, obwohl die in dem eigentlichen Mietvertrag unwirksam war, da es sich hierbei um eine Individualabrede handelt.
Etwas anders gilt nur wenn du nachwesien könntest, das der VM diese Regelungen mehrfach vornahm.
G imager761
ich mich, ob die ganze Klausel dadurch unwirksam ist
Genau so ist es, diue Rückgabe erfolgt lediglich besenrein.
Es sei denn, du hast grelle Farben etc. angebracht, die müstest du neutral überstreichen.
Was steht denn dazu im Mietvertrag?
Nein musst du nicht wäre aber zuvorkommend. :)
Hast du dein Zimmer gestrichen übernommen? Wenn ja, dann streich es eben über. Ist doch kein Hexenwerk.
Der Vermieter kann das verlangen.
So was ist allemal besser, als eine völlig nackte Wohnung zu übernehmen, diese schön zu gestalten und bei Auszug wieder alles von den Wänden zu reißen, weil nackt übergeben werden muss.