Haftung - Eltern für Kinder (volljährig, über 25 J.)

10 Antworten

Dafür ist jeder Volljährige selbst verantwortlich und niemand anderer wenn nicht..ja, wenn er nicht in irgendeinem Vertrag als Bürge haftet.

magni64  22.04.2013, 21:15

Wobei Bürgen sich (dem Sinn der Sache nach) sehend in die Verantwortung begeben. Allerdings sehen die meisten nur das, was ihnen von den Schuldnern erzählt wird. Daher auch der Spruch: "Bürgen soll man würgen".

Anders gesagt: Bürgen sollte man nur, wenn man sich ganz sicher ist, daß der Bürgschaftsfall nicht eintritt. Und das sollte nicht nur sein, weil der Bürgschaftspartner so nett oder ein Familienmitglied ist.

Die Eltern müssen nur haften wenn sie gebürgt haben bzw. den Kreditvertrag mit unterschrieben. Bei Geschwistern ist es genau so.

Caradonna 
Beitragsersteller
 21.04.2013, 10:27

Danke

Hallo Caradonna,

normalerweise haften Familienangehörige nicht.
Kritisch wird es nur, wenn das Kind noch im Haushalt der Eltern lebt und dort polizeilich gemeldet ist.
Der Gerichtsvollzieher darf dann nämlich nach vorheriger Ankündigung und zur Not auch in Abwesenheit der Bewohner in die Wohnung rein und kann sich dort erst einmal "bedienen". Nur wenn mittels Kaufbelegen oder Zeugenaussagen bewiesen werden kann, dass die Gegenstände nicht dem Schudner gehören, darf der GV sie nicht mitnehmen.
Ich kann daher nur jedem raten, sich um seine Schulden zu kümmern, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder sich bei der Schuldnerberatung zu informieren. Einen Weg aus den Schulden gibt es immer.... Kopf in den Sand stecken ist hier keine gute Alternative.
Viele Grüße

Artus01  21.04.2013, 15:40

So einfach ist es denn doch nicht. Der Gerichtsvollzieher wird sich hüten in die elterliche Wohnung einzudringen. Ebenso kann er auch nicht in der gesamten Wohnung rumpfänden wie es ihm beliebt, selbst wenn keine Eigentumsnachweise vorhanden sind. Wenn, kann er sich höchstens im Zimmer des Sohnes bedienen, falls denn überhaupt was vorhanden ist.

Nolti  21.04.2013, 18:53
@Artus01

Na-ja; vielleicht habe ich es ein wenig drastischer dargestellt, als es ist.
Ich weiß jedoch aus erster Hand, dass es das Recht des GV ist, wenn der Schuldner nicht die Kontakt- und Vollstreckungsversuche reagiert, die Wohnung im Beisein der Polizei und mit Hilfe des Schlüsseldienstes zu öffnen. In diesem Falle ging es jedoch um ein unverheiratetes Paar. Ich denke, dass es bei einer Familie nicht viel anders sein dürfte.

Weder deine Eltern noch deine Geschwister müssen für dich haften. Du bist volljährig und das mit allen dazugehörenden Konsequenzen. That's Life.

Ich rate dir, dich umgehend mit einer Schuldenberatungsstelle an deinem Wohnort (Diakonie; Caritas ...) in Verbindung zu setzen.

LG

Eltern haften grundsätzlich nicht für Ihre Kinder. Das gilt auch unabhänig davon wie alt die Kinder sind. ( Bei minderjährigen Kindern kommt natürlich ein eigenes Veschulden der Eltern in betracht.) Das Verwandschaftsverhältnis spielt bei der Haftung überhaupt keine Rolle, sondern nur beim Unterhalt.

magni64  22.04.2013, 21:17

Sorry, Eltern haften für ihre Kinder steht nicht nur an Baustellen. Allerdings können sich Eltern das nach dem Taschengeldparagraphen häufig einfach machen und das Geschäft für unwirksam erklären. Ansonsten müssen Eltern für den Schaden der Kinder aufkommen - bis die Volljährig sind.

jurafragen  04.07.2013, 01:50
@magni64

Eltern haften für ihre Kinder steht nicht nur an Baustellen.

Es ist aber trotzdem Unsinn.

Ansonsten müssen Eltern für den Schaden der Kinder aufkommen - bis die Volljährig sind.

Nein, natürlich nicht.