Wer haftet bei schneeballschlacht in der schule?
Hi.
Heute rief uns die schule der kinder an und teilte uns mit, dass der kleine bei einer schneeballschlacht mit schneebällen auf autos geschmissen habe. Ob schöden dran sind wird noch geprüft. Jetzt meine frage. Haften wir als eltern oder die schule? Er is 7 jahre alt und es war während der schulpause. In meinen augen mpsste die schule haften da ja die pausenaufsicht es nicht verhindert hat. Richtig? Denn dazu sind die aufsichten ja da und die kleinen vom mist bauen abzuhalten. Oder wenn ich auf der arbeit einen schaden verursache haftet ja auch die firma.
Könnt ihr mir da genaueres sagen?
11 Antworten
Die Aufsicht kann nicht alles sehen und wenn sie eingreift, dann ist es meist schon zu spät.
Eltern haften nie für ihre Kinder.
Ab dem 7. Geburtstag kann das Kind bereit zivilrechtlich belangt werden, strafrechtlich erst mit 14.
Das ist ein typischer Fall für die private Haftpflichtversicherung.
Denen Meldung machen und gut ist es. Die kümmern sich auch darum, ob der Anspruch tatsächlich berechtigt ist oder nicht.
Wenn ihr oder die Schule dem Kind erklärt habt, dass man keine Schneebälle auf Autos werfen darf, niemand.
Habt ihr das versäumt, ihr. Die Schule ist nicht der Ersatz für fehlende Erziewhung. oder dafür da, Kindern dinge bei zu bringen, die ihnen die Eltern bei bringen müssten. In derschule wird Schreiben und Lesen und Rechnen gelehrt, nicht, das man keine Schneebälle auf Autos werfen darf.
Wobei das eher albern ist, deswegen ein Fass auf zu machen, da Schneebälle, wie der Name schon sagt, aus Schnee bestehen, und nur selten Steine enthalten (Was vorkommt), oder von Kindern so hart zusammen gepresst werden können, das sie Schäden verursachen.
Ab 7 ist ein Kind deliktfähig (bei Schäden im Straßenverkehr, die es verursacht ,sogar erst ab 10), das heißt, es kann für Taten verantwortlich gemacht werden, wenn es über die Folgen einer Tat informiert ist, oder selbst die Erkenntnis gewinnen kann, das die Tat negative Folgen haben kann.
Es kann nicht bestraft werden, aber für Schäden haftbar gemacht werden. Was hieße, der Autobesitzer müsste sich an euer Kind wenden, wenn er einen Schadne erlitten hat.
Das Kind kann den natürlich nicht zahlen. Und der Autobesitzer schaut in die Röhre. Eltern haften in dem Fall NICHT für ihre Kinder. Und auch die Schule nicht. Die kann nicht für jedes Kind eine eigene Aufsicht bereit stellen...
Das Ganze ist aber schon etwas komplizierter und nicht ganz so einfach, wie das jetzt klingt.
In dem konkrete Fall muss die tatsächliche Deliktfähigkeit einzeln geprüft werden, UND ob die Aufsichtspflicht in dem Falle (was vermutlich zutrifft), korrekt an die schule übertragen wurde.
Faszit: Es ist möglich, dass: Ihr verantworlich seid, weil ihr dem Kind das nicht ausreichend gesagt habt.
Die Schule verantwortlich ist, weil ihr die Aufsichtspflicht an sie übertragen habt.
Niemand dafür dafür verantwortlich ist, weil alle ihrer Sorgfaltspflicht nach gekommen sind...
Faszit: Es ist möglich, dass: Ihr verantworlich seid, weil ihr dem Kind das nicht ausreichend gesagt habt.
Das würde keine Haftung begründen. Die Eltern haften ausschließlich, wenn sie die Aufsichtspflicht hatten (was ausgeschlossen ist) und diese verletzt haben.
Da ihr die Aufsichtspflicht nicht hattet, könnt ihr diese auch nicht verletzt haben und könnt somit nicht haften.
Der zuständige Lehrer, welcher die Aufsichtspflicht hatte, haftet, falls er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. In dem Fall sollte die Haftpflichtversicherung der Schule einspringen.
Mit 7 ist das Kind bedingt deliktfähig und könnte u.U. bereits selber haften. Das müsste zur Not von einem Gericht geklärt werden. Falls das Kind selber haftet, reguliert eure Privathaftpflicht.
Falls in eurer Privathaftpflicht Schäden durch nicht deliktfähige Kinder versichert sind, reguliert diese den Schaden als ob das Kind deliktfähig wäre wenn ihr dies ausdrücklich wünscht (um Ärger zu vermeiden).
Sollte der Passus in eurem Vertrag nicht inkludiert sein (oder ihr wollt nicht, dass reguliert wird) ist eure Haftpflichtversicherung für die Abweht der Ansprüche zuständig. Sollte jemand also von euch Geld verlangen, solltet ihr den Schaden umgehend eurer Haftpflichtversicherung melden.
Grundsätzlich haftet der Schädiger (§§ 823, 828 BGB).
Ob hier jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hat (§ 832 BGB), wird zu prüfen sein. Man kann aber nicht hinter jeden Grundschüler einen Lehrer stellen, der auf ihn aufpasst.
Melde es Deiner Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherungen klären das dann untereinander.