Die Ex Frau meines Freundes, die gemeinsam mit den zwei volljährigen in Ausbildung befindlichen Kindern in einem Haushalt lebt, verschleppt trotz mehrfacher anwaltlicher Aufforderung die Auskunfts- und Belegpflicht, um eine Abänderung / Minderung des Unterhalts berechnen zu können.
Zuerst lag keiner der angekündigten Einkommensbelege bei dem Schreiben des gegnerischen Anwalts bei. Erst nach wiederholter Aufforderung wurde dem nachgekommen. Aber nur ein Beleg (statt 12) beigefügt.
Auch der Ausbildungsnachweis der unterhaltsberechtigten Tochter wurde bereits zweimal angefordert, im 2. Schreiben dann angekündigt, aber wieder nicht den Anlagen beigefügt.
Zudem fehlen angeforderter Steuerbescheid und Kontoauszüge.
Wir haben den Verdacht, dass die wahrscheinlich höheren Einkünfte der Kindsmutter so verschleiert werden sollen, um höheren Unterhalt geltend machen zu können. Oder gar Anwaltskosten in die Höhe getrieben werden sollen, durch die lang andauernde, aber erfolglose Korrespondenz.
Da der Kindsvater zudem derzeit im Rückstand ist wurde regelmäßig mit der angeblich vorliegenden Titulierung und der Vollstreckung gedroht, aber nichts dergleichen passiert. Titel wird nicht vorgelegt, die Vollmacht der Tochter wurde erst dem dritten Schreiben des gegenerischen Anwalts angefügt.
Wir haben durchaus berechtigte Zweifel an der Aufrichtigkeit der anderen Partei. Die Mutter hatte schon versucht, den Unterhalt bar zu erhalten, damit dieser nicht beim Leistungsbezug des Jobcenters zum Tragen käme (wurde aber verweigert, das war auch schon 2017).
Trotz ihr vorliegender gerichtlicher Vereinbarung aus 2016 machte sie privat einen höheren Anspruch geltend. (350 € lt. Vereinbarung, sie verlangte 430 €, die der Vater mangels vorliegender Vereinbarung auch zahlte, trotz längst eingetretener Volljährigkeit beider Töchter)
Die verbliebene noch unterhaltsberechtigte Tochter hat eine weiterführende Schulausbildung bereits abgebrochen und erst nach mehrmonatiger Verzögerung angeblich eine kostenpflichtige, schulische Ausbildung begonnen. Wie gesagt, fehlt auch hier der Nachweis.
Zusätzlich behauptet man nun, er habe an einem Bafög Antrag nicht mitwirken wollen (er wurde nie gefragt und Eltern müssen hier auch keine Unterschrift leisten, außerdem entfällt das Sorgerecht mit 18).
Für uns macht dieses Vorgehen keinen Sinn. Denn wenn der Anspruch doch berechtigt und tituliert wäre, wieso verweigert man dann die Belege/Auskunft?
Gibt es noch Möglichkeiten die Auskunft zu erzwingen?
Was aber wenn die Eltern vorher das Umgangsverbot gerichtlich durchgesetzt haben? Gilt diese gerichtliche Anordnung mit der Volljährigkeit immer noch?