Ist ein gerichtliches Kontaktverbot für Kinder gegenüber Dritte befristet?

3 Antworten

Spätestens mit der Volljährigkeit kann das das Kind doch eigentlich selber bestimmen.?

Das ist korrekt. Mit 18 entfällt das Sorgerecht und die damit verbundenen Rechte der Eltern über das Kind zu bestimmen.

Julien640 
Beitragsersteller
 07.08.2021, 12:42

Was aber wenn die Eltern vorher das Umgangsverbot gerichtlich durchgesetzt haben? Gilt diese gerichtliche Anordnung mit der Volljährigkeit immer noch?

Dahika  07.08.2021, 16:09
@Julien640

Nein, volljährig ist volljährig.

Das sollte in der Erläuterung stehen, bzw. Der Urteilsbegründung.

Julien640 
Beitragsersteller
 07.08.2021, 10:01

Es ist also unterschiedlich? Kann das Kind, sobald es volljährig ist das Verbot selber revidieren?

ErsterSchnee  07.08.2021, 10:05
@Julien640

Das sollte in der Erläuterung stehen, bzw. der Urteilsbegründung.

ab 18 ist kind volljährig und kann selbst bestimmen mit wem es umgang hat