Können die Eltern ein volljähriges Kind rauswerfen?
Darf man ein volljähriges Kind einfach so aus der Wohnung auf die Strasse schmeissen?
26 Antworten
klar, ob es moralisch okay für einen is, ist die andere frage
Moralisch werden die Eltern jahrelang gelitten haben! So einfach trennt man sich nicht von Kindern. Nehme ich mal so an. .. Es sollte Gründe geben.
Auf keinen Fall von heute auf morgen. die "Kinder" müssen ja Zeit haben sich etwas neues zu suchen. Allerdings bei Kindern die noch in der Ausbildung sind, sind die Eltern bis die Kinder mit der Ausbildung fertig sind Unterhaltspflichtig, bis zum Ende der 1. Ausbildung. Wobei es auch eine Altersgrenze gibt, ich glaube 25.
So ganz einfach auf die Strasse werfen darf man nichts.
Und schon gar nicht dürfen Eltern ihre Kinder auf die Strasse schmeißen.
Und selbst wenn sie es dürften, so sähe ich da ein Problem:
Erwachsene Kinder, die sind bekanntlich nicht ganz so leicht ... und außerdem besteht die Gefahr, dass sie sich zu Wehr setzen, und dann könnte es sehr leicht geschehen, dass jemand beim Werfen verletzt wird.
;-)
Mit 18 ist jeder für sich selbst verantwortlich und wenn Eltern ihr vollj. Kind mit 18 auf die Straße setzen, gibt es mit Sicherheit eine Grund dafür. Vielleicht war die häusliche Situation völlig "ausgereizt".
Nur aus Lust und Laune, oder wegen eines belanglosen Streites geht das nicht. Wenn jedoch gravierende Gründe vorliegen, können Eltern ein volljähriges Kind vor die Tür setzen.
Das bedeutet aber nicht das sie es nicht mehr finanzieren müssen. So lange das "Kind" keine 25 Jahre alt ist und sich noch in AUsbildung befindet, werden die Eltern zur Finanzierung des Kindes heran gezogen.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Gesetzen und Regelungen die hier eine Rolle spielen. Daher ist es nicht so einfach, zu sagen: Unter 25 und ohne abgeschlossene Ausbildung, müssen die Eltern zahlen.
Es kann vielfache Gründe geben die die Eltern von der Zahlung befreien. In diesem Fall steht dem Kind lediglich das Kindergeld zu. Und entsprechend den Gegebenheiten Ist dann ALG II oder eine andere Sozialleistung maßgebend.