Haftung bei privater Veranstaltung mit Minderjährigen bei Unterschrift der Eltern?
Bei einer privaten Veranstaltung auf fremdem Grund kommen ca. 120 Jugendliche der 10. Klasse zusammen. Wenn nun jede/r Erziehungsberechtigte einen Zettel unterschreibt, auf dem steht, dass der/die Erziehungsberechtigte einzeln für das Handeln ihres Kindes verantwortlich ist, ist das ganze belastbar? Wenn also etwas passiert, z.B. dass das fremde Eigentum beschädigt wird, ist dann trotz des Zettels der Organisator des Treffens verantwortlich oder sind dann tatsächlich die Eltern verantwortlich?
Danke im Voraus! LG
3 Antworten
Eine Party mit 120 Jugendlichen zu veranstalten, ohne dass es eine Person gibt, die die Verantwortung übernimmt, ist leichtsinnig bis unmöglich. Im Zweifel ist die Person für Organisation und Sicherheit verantwortlich, die als "Veranstalter" in Erscheinung tritt - durch Einladungen oder eben die Verhandlungen mit dem Vermieter und den Abschluss des Mietvertrages.
Hier sollte man sich zu Sicherheits- und Haftungsfragen ein Konzept überlegen. Bei 120 Jugendlichen ist es garantiert, dass jemand herausgeworfen werden muss.
Empfehlenswert ist es, drei oder vier kräftigere, durchsetzungsstarke und wenig alkoholaffine Gäste damit zu betrauen, das Hausrecht ausüben zu können, oder gleich ein, zwei professionelle Security-Leute anzuheuern, das kostet nicht die Welt und ermöglicht den Nachweis, dass der Veranstalter seine Sorgfaltspflichten beachtet hat. Außerdem muss die Tür kontrolliert werden, weil bei solchen Parties immer unerwünschte oder nicht geladene "Gäste" erscheinen.
In Berlin gibt es z.B. recht günstige Angebote, wo man zusammen mit Räumlichkeiten für Parties gleich Getränkeausschenker und die Security im Paket mitbuchen kann - das ist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen recht beliebt. Es gibt auch Modelle, wo man als Veranstalter den Location-Betreibern nur für einen Getränkemindestumsatz garantiert. Sicherlich existiert so etwas auch in anderen größeren Städten.
Auf jeden Fall sollte eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bestehen. Manche Party-Location bucht das mit (das sollte dann aber schriftlich vereinbart sein), ansonsten findet man im Internet (Suchmaschine!) recht günstige Angebote.
Je nach Zuschnitt einer solchen Party muss man sich auch über Immissionsschutz und - falls Getränke gegen Geld ausgegeben werden - über das Gaststättenrecht Gedanken machen. Für solche Zwecke haben viele Ordnungsämter Beratungs- und Anlaufstellen, wo man sich erkundigen kann. Viele Ordnungsämter sind dann sehr hilfsbereit, weil sie froh sind, dass jemand vorher vorbei kommt. Sie erteilen dann ggfs. auch Erlaubnisse für einen Tag (z.B. für Getränkeausschank oder eine Ausnahme nach dem Immissionsschutzrecht). Ich kenne sogar einen Fall, in dem sie so freundlich waren und (mit Einverständnis der betroffenen Nachbarn) die Straße für die Party gesperrt hatten.
Vor allem informieren sie vorab die Polizei. Mancherorts rufen nämlich Leute immer, wenn sie eine Party bemerken, reflexartig die Polizei. Wenn diese dann Unterlagen vorliegen hat, wonach alles mit dem Ordnungsamt abgestimmt ist, rückt sie gar nicht erst aus, kümmert sich um wichtigere Dinge und lässt Euch in Ruhe feiern.
Warum sollten die Eltern unterschreiben? Kraft Gesetzes haften die Eltern sowieso für ihre Kinder. So die landläufige (Falsch-)Meinung.
Eltern haften nur dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Minderjährige sind ab 7 Jahren deliktfähig. In dem Maße, wie die Verstandesreife des Minderjährigen zunimmt, sinkt die Aufsichtspflicht der Eltern. Bei Zehntklässlern kann man schon davon ausgehen, dass sie für ihr eigenes Tun und Lassen selbst verantwortlich sind. Wenn ein 16-jähriger meint, die Kneipeneinrichtung kurz und klein schlagen zu müssen, haftet er nur alleine und kein anderer. Ob er noch minderjährig ist, spielt nur bei der strafrechtlichen Aufarbeitung eine Rolle.
Von daher wäre eine Unterschrift der Eltern sowieso sinnlos, also nicht belastbar.
Die Verantwortung für evtl. Schäden trägt der jugendliche Verursacher ganz alleine. Um die Schadenregulierung sicherzustellen, wäre sogar eine Festnahme des anonymen Randalierers durch den Geschädigten zulässig.
Kommt darauf an, was für einen Vertrag der Organisator mit dem Eigentümer hat.
NEIN !!! Es kann niemand , für alles, die Verantwortung übernehmen, der nicht anwesend ist. Es muss einen Hauptverantwortlichen geben.
Reicht das aber im "Ernstfall" wirklich aus?
Nein.
Jeder der unterschreiben würde, ginge ein absolut unkalkulierbares Risiko ein.
Der Veranstalter haftet per se für alle Schäden. Er hätte dann nur das Problem, dass er zahlt und sich das Geld vom Verursacher zurückholen muss. Mache dich mal schlau, ob du nicht eine akzeptable Veranstalterhaftpflicht findest. Damit wäre vermutlich auch der Vermieter zufrieden.
Der Eigentümer des Grundstücks will, dass irgendjemand die Verantwortung übernimmt. Da sich aber natürlich niemand finden wird, der sich für 120 feiernde Jugendliche verantwortlich macht, haben wir vorgeschlagen, dass besagte Zettel von den Eltern/... unterschrieben werden. Reicht das aber im "Ernstfall" wirklich aus?