Dürfen die Eltern eines volljährigen Kindes die eigene Mietwohnung des Kindes ohne seine persönliche Einwilligung kündigen?
Ein volljähriges Kind ist zu einem freiwilligen sozialen Jahr in eine andere Stadt gezogen und hat dort ein WG-Zimmer gemietet. Die Eltern zahlen die Miete für das Kind, jedoch hat das Kind persönlich den Mietvertrag unterschrieben. Liegt es nun im Recht der Eltern, nach Absprache mit dem Vermieter, ohne Wissen davon (geschweige denn Einwilligung) des Kindes, den Mietvertrag aufzulösen?
14 Antworten
Wenn die Eltern nicht im Mietvertrag stehen, sondern nur das volljährige Kind diesen unterzeichnet hat, haben die Eltern keine Handhabe. Ein Kündigung wäre dann auch gar nicht wirksam.
Natürlich steht es ihnen aber frei die Zahlung der Miete einzustellen...
Mietverträge können nur durch den Mieter oder den Vermieter gekündigt werden; andere Personen sind nicht vertagsbeteiligt.
Nur wer den Mietvertrag unterschrieben hat, kann ihn auch rechtswirksam wieder kündigen.
Die Vertragspartner können die Wohnung kündigen.
Liegt es nun im Recht der Eltern, nach Absprache mit dem Vermieter, ohne Wissen davon (geschweige denn Einwilligung) des Kindes, den Mietvertrag aufzulösen?
Die Kündigung/ Auflösung des Mietvertrages ist unwirksam.
Eine Wohnungskündigung muss von der jeweilige Vertragspartei unterschrieben werden, welche im Mietvertrag als Mieter bzw. Vermieter eingetragen ist. Ist das nicht der Fall, ist die Kündigung unwirksam.