Wasserschaden nach Starkregen durch den Nachbarn - wer zahlt?
situation: durch ein Starkregen Ereignis, wodurch das Grundstück und der Keller von Nachbarn A überflutet wurde, ist auch das Wasser durch/unter der Hausinnenwand der Doppelhaushälfe zu Nachbar B, der keinen eigenen Wassereintritt von außen hatte, gelaufen und hat dessen Keller ebenfalls durchfeuchtet.
Nachbar A hatte keine Schuld daran, alle baulichen Maßnahmen erfüllt die Standards.
beide Nachbarn haben eine Elementar Gebäude Versicherung.
wer zahlt für den Schaden von Nachbar B?
Die GebäudeVersicherung von ihm selbst, oder die von Nachbar A oder eine andere Versicherung ? Oder keine? Wenn ja welche?
4 Antworten
Für Schäden an den Gebäuden zahlt natürlich die Gebäudeversicherung, die für eben jenes Gebäude abgeschlossen wurde. Und nicht die vom Nachbarn.
Genau für diesen Fall ist ja die Elementarversicherung gedacht.
Grundsätzlich gilt Eigenversicherung vor Fremdversicherung.
#In deiner eigenen Police hast du Anspruch auf Neuwertentschädigung. Sollte der Nachbar haftbar sein, bekämst du nur eine Zeitwerterstattung.
Das ist in deinem Fall aber nicht DEIN Problem. Deine Versicherung würde sich auf dem Regressweg an den Nachbarn halten.
Oder meinst du dass ich nicht selbst mit der Versicherung des Nachbarn Kontakt aufnehmen muss - sollte sich herausstellen dass seine bezahlen muss - sondern das meine Versicherung dies für mich tut
Mit der Versicherung deines Nachbarn hast du ja keinen Vertrag. Die dürfen dir, einfach so, nicht einmal eine Auskunft geben.
Das machen die Versicherer dann unter sich. Damit hast du persönlich gar nichts zu tun.
Genau das prüft dann DEINE Versicherung. Aber das ist nicht dein Problem.
Alles klar. Und wenn die zu dem Schluss kommen dass er Nachbar schuldhaft bzw fahrlässig war, dann regelt sie das direkt mit der anderen Versicherung. Und wenn ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, reguliert eben meine Versicherung den Schaden. Richtig?
Wie gesagt, ist das nicht deine Sorge. Du hättest höchstens noch einen Anspruch gegen ihn, wenn du in deiner Police eine Selbstbeteiligung vereinbart hättest. Aber dann wärst DU in der Beweislast. Wer Geld will, muss eben auch die Beweise liefern.
B, denn Elementar sichert ja nur das reinlaufende Wasser ab. Das gibt es hier nicht.
Merke:
Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat.
Sein Berater kennt die Damen und Herren mit den Geld.
Jeweils die Versicherung der Gebäudeeigentümer
zahlt die Versicherung von A nicht, weil er keine Schuld hatte?
Es ist das jeweilige Gebäude abgesichert. Unabhängig davon, woher das Wasser letztendlich kam.
Die Schäden am Haus von A zahlt die Versicherung von A. Und für die Schäden am Haus von B kommt auch die Versicherung von B auf
Okay, aber muss bei einem elementarschaden ohne fremdschulden wirklich der Nachbar zahlen?