Hausratversicherung zahlt nur 70% des Netto Betrags und den Rest gegen Rechnung... was kann ich machen?

6 Antworten

Die Versicherung ist da Geld auszuzahlen damit der Schaden beseitigt werden kann. Wenn du das selber machen willst kann vorher keiner abschätzen wie hoch der Schaden tatsächlich ausfällt. Daher kriegst du nur die 70% vom netto ausgezahlt (ich kenn die Regel 60% vom Brutto wobei das ungefähr gleich viel ist) um das Risiko zu minimieren, dass du mehr Geld bekommst als die Beseitigung tatsächlich kostet. Vollkommen übliche Vorgehensweise in einem solchen Fall. 

Alles legal.

Reiche die Rechnungen ein dann bekommst das Geld laut Gutachten

sicher ist eine Versicherung dazu da, den Schaden zu bezahlen

gerade das beabsichtigt diese ja (eben auf Rechnung)

viele Versicherungen uebernehmen ja gerade aus diesem Grund die Abwicklung mit dem Handwerker nebst der Beauftragung

Meatbaron 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 22:03

Ich möchte den Schaden aber vielleicht hat erst in 5 Jahren regulieren lassen...
(Siehe Kommentare oben)
Mir steht es doch frei, wann ich den Schaden regulieren lasse. Und wenn's in 5 Jahren mehr kostet hab ich halt Pech gehabt.
Ich denke es ist mein Recht, den kompletten NETTO Betrag einzufordern. Steuern natürlich nicht, weil die Zahl ich auch nicht. Klare Sache.

sagitarius01  31.01.2017, 23:19
@Meatbaron

also bei meiner Glasversicherung beauftragte die Versicherung den Glaser selbst

und es steht dir eben nicht frei wann du den Schaden reparierst und vorallem stellt sich dieFrage  ob du ihn dann auch reparierst

nachher kannst du mit dem "Schaden" leben und hast noch einen Gewinn gemacht

Meatbaron 
Beitragsersteller
 01.02.2017, 13:11
@sagitarius01

Naja ... Gewinn machen ist relativ. Ich habe für den Boden ja auch viel Geld ausgegeben. Ich mache hier sicherlich kein Gewinn. Und das will ich auch gar nicht.

Ich wollte mich nur informieren, ob mir die komplette Entschädigung (NETTO) zusteht und ob ich wegen der restlichen 30% auf die Versicherung zugehen soll.

Jedoch scheint es so zu sein, dass 70% Usus sind, da dies den Zeitwert mehr oder weniger abbildet und die Versicherung somit auf der sicheren Seite ist, was ich auch verstehe.

Ich werde mir die 70% auszahlen lassen und den Schaden erstmal nicht beheben.

1. MwSt. wird nur erstattet, wenn sie auch gezahlt wurde.

2. Wird nicht repariert / neu gekauft, wird nur der Zeitwert erstattet

3. Bei Ersatz/Reparatur wird der Neuwert (gleicher Art und Güte) geleistet.

Das ist allgemein Usus und insoweit ist das Angebot deines Versicherers, ohne große Prüfung pauschaul 70% zu leisten, erst einmal in Ordnung. Der Rest wird ja nachreguliert, nur halt gegen Beleg.


Ich möchte mir das Geld auszahlen lassen und mich dann noch informieren und mir Zeit lassen.

Und genau aus dem Grund wird dir auch keine Mehrwertsteuer ausgezahlt.

Die Versicherung ist dafür da den Zustand vor Schadeneintritt wieder herzustellen, nicht mehr, nicht weniger.

Wenn Du den Schaden von einem Betrieb beseitigen lässt übernehmen sie schliesslich auch die Kosten dafür.

Das Verhalten der Versicherung ist vollkommen in Ordnung und die werden auch keinen Cent mehr bezahlen wenn Du das Geld ausbezahlt haben möchtest.

Meatbaron 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 22:01

Versteh doch: ich will die Steuer nicht!!
Ich will den Netto-Betrag. Und da sind keine Steuern dabei!!

DahleRieger  10.02.2017, 17:00
@Meatbaron

Die Versicherung braucht nicht die 100 Prozent Netto erstatten .

70 Prozent ist ok da deine Eigenleistung ja nicht im Stundensatz eines Facharbeiters verrechnet wird.

Meatbaron 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 22:00

Bedeutet: ich kann an die Versicherung herantreten, und den vollen Nettobetrag einfordern? Sehe ich das richtig?
Dann frage ich mich, warum die mir mit 70% kommen. Ich möchte die anderen 30% auch haben... alles ohne Steuer versteht sich.
Es geht hier auch komplett mit rechten Dingen zu, überhaupt keine Frage. Ich möchte nur auf mein Recht bestehen.

Meatbaron 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 21:05

Das ist auch völlig ok... nur möchte ich dann den gesamten Nettobetrag und nicht nur 70% davon. Und wenn ich es dann machen lasse gehe ich gern nochmal auf sie zu und benenne die steuerliche Belastung.

Messkreisfehler  31.01.2017, 21:07
@Meatbaron

Da kannst Du 50 mal hingehen, wenn Du den Betrag auszahlen lässt gibt es nicht mehr, erst Recht keine Mehwertsteuer. Das ist juristisch auch vollkommen in Ordnung, da kannst Du steuerliche Belastungen nennen so oft Du willst.

Messkreisfehler  31.01.2017, 21:11
@Messkreisfehler


§ 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatzanspruch des Geschädigten:

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen

Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der
Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag
verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1
erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit
sie tatsächlich angefallen ist.



Und wenn Du dir den Betrag ausbezahlen lässt ist zu dem Zeitpunkt eben keine Mehrwertsteuer angefallen