Haftpflichtversicherung will nicht zahlen, was nun?
Bei meinem Auto war Ende letzten Jahres die Batterie hinne und ich musste eine neue kaufen. Das ganze hab ich dann mit einem Kumpel zusammen gemacht, der sich mit dem Schrauben an Autos gut auskennt und das auch schon etliche Male bei sich und in der Familie gemacht hat.
Auf dem Parkplatz eines Ersatzteilehändler angekommen bauten wir dann die Batterie aus meinem Auto aus, kauften drin eine Neue im Austausch und wollten die dann auf dem Parkplatz einbauen. Irgendwie hat das nicht so gefunzt, wie der Kumpel sich das vorgestellt hat und er hat sie aus Versehen für kurze Zeit falschrum angeschlossen (Bitte keine Kommentare darüber, ist nun mal dooferweise passiert, war keine Absicht und lässt sich nicht mehr Rückgängig machen).
Dabei schien die Lichtmaschine durchgeschmort zu sein. ADAC brachte uns zu der Werkstatt meines Vertrauens, wo der Schaden innerhalb der nächsten 2 Tage behoben wurde und Auto läuft wieder wie vorher, war also zum Glück nur die Lichtmaschine.
Mein Kumpel ist Haftpflichtversichert und hat auch diese Gefälligkeitsklausel drin, demnach hat er den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Die hat dann einen Gutachter geschickt, der jetzt kackenfrech behauptet, dass der Schaden an der Lichtmaschine nicht daher rührt und somit der Versicherungsnehmer, also mein Kumpel, nicht an dem Schaden Schuld sei. Für den schien das ganze einfach nicht plausibel und er hat auch keinen Brandgeruch im Motorraum vernommen, so viel zu seiner Begründung. Und das, obwohl ein googlen nach "Batterie falsch rum angeschlossen, was kann kaputt sien?" Millionen Treffer kommen, in denen steht, dass es mit Glück "nur" die LiMa ist, aber die auf jeden Fall.
Demnach wurde das ganze jetzt von der Versicheurng meines Kumpels zurückgeschoben, dabei ist es ja Fakt, dass der Schaden durch die Verpolung der Batterie hervorgerufen wurde, welche der Versicheurngsnehmer zu verschulden hat, weshalb seine Haftpflicht da wohl zahlen sollte...
Ich vermute da mal ein schön abgekartetes Spiel zwischen Versicherung und ihrem Gutachterdienstleiter und weiß nicht so recht, welche Möglichkeiten ich jetzt habe. Seine Versicherung meinte, ich könne Einspruch einlegen und sollte ein Gegengutachten besorgen, dann wären sie bereit, sich den Fall wieder anzuschauen. Ich wüsste aber nicht, was ich da begutachten lassen sollte, weil die Lichtmaschine ein Austauschteil ist und mir demnach auch nicht mehr vorliegt. Außerdem wird sich ein Gutachter wohl auch nich wirklich lohnen, weil der wohl auch ein wenig kosten wird.
Jemand ne Idee, wie ich hier vorgehen kann? Wen oder was kann ich als Gutachter beiziehen? Was könnte ich begutachten lassen? Bringt es was, den ADAC-Mann, der mich abgeschleppt hat als Zeugen zu nennen, der die erste Diagnose gestellt hat? Oder den Werkstattmeister, der das repariert hat?
Oder hab ich eh schon verloren, weil ich gegen dieses abgekartete Spiel keine Chance hab?
5 Antworten
Frag deine Werkstatt, die kennen gute Gutachter. Wenn der dann feststellt, dass es doch durch den Kumpel und das Verpolen passiert ist, dann muss die gegnerische Versicherung auch noch den Gutachter zahlen, ganz einfach. Weise die Versicherung darauf hin, dass du einen Gutachter beauftragen wirst. Vor allem lass dich nicht darauf ein, wenn die selbst einen schicken wollen. Du hast das Recht, dir selbst einen unabhaengigen auszusuchen.
warum muss die versicherung dann meinen gutachter zahlen? bist du dir da sicher?
die haben ja schon einen geschickt, der ihnen die unschuld ihres versicheurngsnehmer bescheinigt hat, waurm sollten die für ein zweites gutachten aufkommen, das ich selbst beantrage?
Doch, man könnte dagegen angehen. Du hast vermutlich nur einen Schaden von nur wenigen Hundert € Ein Gegengutachten dürfte allerdings schon um die 500€ kommen Ob das Lohnt? die Versicherungen kassieren alle Gerne Aber wenn,s ans Zahlen geht wird häufig zu betrügerischen Mitteln gegriffen.
du hast einen bericht vom adac und einen von deiner werkstatt, nimm diese papiere und geh zum anwalt (hast du eine rechtschutz, kommt die dafür auf). klingt schwer nach: solange er angst vor der "großen versicherung" hat, wir er schon nix machen.
unsere hatte von tag eins an gegriffen, weil wir sie nämlich schon wenige tage nach abschluß brauchten, weiß ich das noch so genau.
Sofern das kein Versicherungsschaden ist, muß der Kumpel halt selber blechen oder durch ein zweites Gutachten auf seine Kosten den Beweis führen, dass er zu "schusselig" war, eine Batterie richtig in ein fremdes Fahrzeug einzubauen und es sich von daher um einen Haftpflichtschaden handelt, für den seine Versicherung einstandspflichtig ist!
naja, es liegt auf der hand, dass es ein gefälligkeitsschaden ist und da er eine solche klausel in seiner versicherung hat, sollte die greifen. die versicherung hat sich halt jetzt vom gutachter bescheinigen gelassen, dass der schaden gar nicht dadurch verursacht wurde, was ja mal glatt gelogen ist.
den kumpel werd ich nicht zur kasse beten. er hat´s mir schon angeboten, aber ich habe abgelehnt. immerhin hat er´s ja gut gemeint und wollte mir bei etwas helfen. sein gewissen ist schon geplagt genug. er hat sich die 2 folgetage komplett drum gekümmert, dass mein auto wieder fahrtüchtig wurde, während ich normal arbeiten war.
und es ist auch echt doof gelaufen, die kabel in meinem auto sind einfach falsch eingefärbt gewesen und er hat sich, ohne auf den kabel nach + und - zu suchen, auf die farben verlassen, nur war in meinem auto rot das - und schwarz das + und nicht umgekehrt, wie man das kennt...
Kumpel kein Ahnung - Farben falsch - die Versicherung wittert Betrug - das nennt man ein übles Schicksal!
keine Haft.Vers.bez. für grob Fahrlässigkeit, zumal dein Kumpel "Ahnung" hatte, halte dich an dein "erfahrenen" Kumpel der die Zeche selbst bez. muss, wirst kein Erfolg haben auf Klage
okay, das klingt nach nem plan. rechtschutz hab ich, aber die is noch relativ neu, weiß nicht, ob die schon greift, weil sie das in den ersten 3 monaten noch nicht tut. muss ich mal die police raussuchen und schauen, seit wann ich die hab. könnte eng werden.
danke erst mal