Haftpflichtversicherung will nicht zahlen, was nun?

5 Antworten

Frag deine Werkstatt, die kennen gute Gutachter. Wenn der dann feststellt, dass es doch durch den Kumpel und das Verpolen passiert ist, dann muss die gegnerische Versicherung auch noch den Gutachter zahlen, ganz einfach. Weise die Versicherung darauf hin, dass du einen Gutachter beauftragen wirst. Vor allem lass dich nicht darauf ein, wenn die selbst einen schicken wollen. Du hast das Recht, dir selbst einen unabhaengigen auszusuchen.

agro86 
Beitragsersteller
 17.02.2014, 16:46

warum muss die versicherung dann meinen gutachter zahlen? bist du dir da sicher?

die haben ja schon einen geschickt, der ihnen die unschuld ihres versicheurngsnehmer bescheinigt hat, waurm sollten die für ein zweites gutachten aufkommen, das ich selbst beantrage?

Doch, man könnte dagegen angehen. Du hast vermutlich nur einen Schaden von nur wenigen Hundert € Ein Gegengutachten dürfte allerdings schon um die 500€ kommen Ob das Lohnt? die Versicherungen kassieren alle Gerne Aber wenn,s ans Zahlen geht wird häufig zu betrügerischen Mitteln gegriffen.

du hast einen bericht vom adac und einen von deiner werkstatt, nimm diese papiere und geh zum anwalt (hast du eine rechtschutz, kommt die dafür auf). klingt schwer nach: solange er angst vor der "großen versicherung" hat, wir er schon nix machen.

agro86 
Beitragsersteller
 17.02.2014, 16:31

okay, das klingt nach nem plan. rechtschutz hab ich, aber die is noch relativ neu, weiß nicht, ob die schon greift, weil sie das in den ersten 3 monaten noch nicht tut. muss ich mal die police raussuchen und schauen, seit wann ich die hab. könnte eng werden.

danke erst mal

Eistiara  18.02.2014, 13:12
@agro86

unsere hatte von tag eins an gegriffen, weil wir sie nämlich schon wenige tage nach abschluß brauchten, weiß ich das noch so genau.

Sofern das kein Versicherungsschaden ist, muß der Kumpel halt selber blechen oder durch ein zweites Gutachten auf seine Kosten den Beweis führen, dass er zu "schusselig" war, eine Batterie richtig in ein fremdes Fahrzeug einzubauen und es sich von daher um einen Haftpflichtschaden handelt, für den seine Versicherung einstandspflichtig ist!

agro86 
Beitragsersteller
 17.02.2014, 16:37

naja, es liegt auf der hand, dass es ein gefälligkeitsschaden ist und da er eine solche klausel in seiner versicherung hat, sollte die greifen. die versicherung hat sich halt jetzt vom gutachter bescheinigen gelassen, dass der schaden gar nicht dadurch verursacht wurde, was ja mal glatt gelogen ist.

den kumpel werd ich nicht zur kasse beten. er hat´s mir schon angeboten, aber ich habe abgelehnt. immerhin hat er´s ja gut gemeint und wollte mir bei etwas helfen. sein gewissen ist schon geplagt genug. er hat sich die 2 folgetage komplett drum gekümmert, dass mein auto wieder fahrtüchtig wurde, während ich normal arbeiten war.

und es ist auch echt doof gelaufen, die kabel in meinem auto sind einfach falsch eingefärbt gewesen und er hat sich, ohne auf den kabel nach + und - zu suchen, auf die farben verlassen, nur war in meinem auto rot das - und schwarz das + und nicht umgekehrt, wie man das kennt...

schelm1  17.02.2014, 18:24
@agro86

Kumpel kein Ahnung - Farben falsch - die Versicherung wittert Betrug - das nennt man ein übles Schicksal!

keine Haft.Vers.bez. für grob Fahrlässigkeit, zumal dein Kumpel "Ahnung" hatte, halte dich an dein "erfahrenen" Kumpel der die Zeche selbst bez. muss, wirst kein Erfolg haben auf Klage