Nach abgerechnetem Unfallschaden weiteren Schaden entdeckt. Auto.
Hallo, Mir ist letztens jemand mit einem Fahrrad ins Auto gefahren. Ich habe ein Gutachten über den Schaden machen lassen und dies mit der Versicherung abgerechnet. Jetzt ist mir allerdings ein Schaden aufgefallen, der nicht ins Gutachten aufgenommen wurde und somit nicht geltend gemacht wurde. Dieser Schaden ist nicht wie der Hauptschaden an der Hintertür, sondern gerade so an der Vordertür, wo der Fahrradfahrer wohl mit seinem Körper die Tür ungünstig eingeknickt hat. Kann ich diesen Schaden, obwohl nachträglich erst bemerkt jetzt noch irgendwie geltend machen? Ich bin für jede Hilfe dankbar, Lg
4 Antworten
Da wirst Du Dich durch das Kleingedruckte Deines Versicherungsvertrages quälen müssen. Grundsätzlich gilt in meinem Vertrag die Wochenfrist zur Meldung des gesamten Schadens.
Wenn Dein Gutachterdarsteller / Nachbar - gut, dass die Gegenseite nicht auf Zack ist - so ein Schrottgutachten schreibt und einen Schaden an der Fahrertür nicht bemerkt, dürfte er unter Umständen der richtige Ansprechpartner sein. Aber das solltet Ihr vemutlich besser über den Zaun regeln.
Das ist Quark, die Versicherung hat nichts damit zu tun. Sie können nur regulieren, was der Gutachter festgestellt hat.
Schwierig, wenn schon ein Gutachten vorliegt. Aber es ist dennoch möglich, dass der Schaden einfach übersehen wurde.
Melde das einfach bei deiner Versicherung. Da wird aber wieder ein Gutachter kommen und prüfen, ob der Schaden nicht nachträglich geschah.
Und nun frage mal deinen Gutachter, wieso der das nicht bemerkt hat. Er muß doch den Gesamteindruck des Fahrzeuges wiedergeben, alte Schäden.... Dafür wird er bezahlt, er kann doch nicht einen Teil übersehen.
Die Versicherung zahlt halt was der Gutachter so feststellt. Die Sachbearbeiter brauchen halt einen Nachweis für die Rechnungen, die sie bezahlen sollen.
Nein, denn wenn er vom Unfall wäre, hätte der Gutachter ihn bemerkt.
Der Gutachter war mein Nachbar und ich habe ihm die Stellen gezeigt die ich entdeckt habe. Da ist der etwas weiter entferntere Schaden nicht aufgefallen...
Auch ein Nachbar muss seinen Job ernst nehmen!
Von einem qualifizierten Gutachter erwarte vermutlich nicht nur ich, dass er die gesamte Karre in Augenschein nimmt, Spaltmaße kontrolliert und den Wagen auf die Hebebühne fährt.
Nachträglich alles sehr einleuchtend, obwohl doch alles so eindeutig zu erkennen schien. Nach dem ersten mal ist man immer schlauer..
Auf meinen Fotos vom Schadentag ist dieser Schaden sogar zu sehen, reicht das wohl als Beweis? Eventuell umfassen die Fotos des Gutachters den Bereich auch.
Wie bitte? Der Schaden ist auf einem Foto zu sehen? Und das will dein Gutachter nicht bemerkt haben???
Naja, der Gutachter hätte bei mir das letzte Mal mein Auto begutachtet.
Warum durch meinen Versicherungsvertrag? Der Schaden wurde durch die Versicherung des Fahrradfahrers beglichen, also müsste ich dort so eine Klausel suchen?