Übernachtungskosten beantragen bei Kfz Schutzbrief und ADAC Plus?
Im KFZ Versicherung ist ein Schutzbrief vorhanden allerdings wurde bei einer Panne ADAC PLUS beauftragt diese haben dann das Auto bis zur nächsten Werkstatt abgeschleppt und die Personen in ein Hotel untergebracht.
ADAC hat ein schreiben erfasst mit der Bitte wenn ein Schutzbrief der Versicherung vorhanden ist würden sie gerne eine Kopie davon haben.
Bin jetzt neugierig wollen die die Übernachtungskosten mit der Versicherung teilen oder würde man als Versicherter zusätzlich von der Versicherung ein Teil bekommen da dies ein großer Schaden und langer Aufenthalt war?
Ich denke eher das erste die Versicherung kann ja sagen sie haben ADAC Plus beauftragt und ab ein bestimmten Betrag kommen wir ADAC entgegen da sie ein Teil der Übernachtungskosten erhalten werden.
Was denkt ihr ?
evtl ist gerade jemand mit dieser Erfahrung online, Danke.
2 Antworten
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was die Sache problematisch macht!
Du schreibst:
Im KFZ Versicherung ist ein Schutzbrief vorhanden
ADAC hat ein schreiben erfasst mit der Bitte wenn ein Schutzbrief der Versicherung vorhanden ist würden sie gerne eine Kopie davon haben.
Was hältst du von der Idee, den Absender des ADAC Schreibens zu kontaktieren, den Schutzbrief bestätigen und den Auftrag über die ADAC Plus-Mitgliedschaft erklären.
Eine bessere Informationsquelle wirst du kaum finden.
Bin jetzt neugierig.......
Noch ein Grund, sich an den ADAC zu wenden!
ADAC Mitgliedschaft oder reicht ein Kfz-Schutzbrief?Zum Leistungsumfang beider Angebote gehören, im Falle einer Panne oder eines Unfalls, je nach Anbieter und Tarif das Abschleppen oder Bergen eines Fahrzeugs. Weitere übliche Leistungspunkte sind die Übernahme von Hotelkosten, Kranken- oder Fahrzeugrücktransport.
https://www.versicherungsbote.de/id/4790925/ADAC-Kfz-Schutzbrief-automobil-club-vergleich-avd-ace/
Was bietet die ADAC Plus-Mitgliedschaft?
(3) Als Haupt-Mitglied gilt der Vertragsinhaber der ADAC Plus-Mitgliedschaft. (4) Als Partner gilt der Ehepartner, Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie der in häuslicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Lebenspartner. (5) Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor.
Die Bestimmungen zur ADAC Plus-Mitgliedschaft
https://www.adac.de/-/media/pdf/mitgliedschaft/bestimmungen-zur-adac-plus-mitgliedschaft.pdf
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