Wer muss die Gutachterkosten zahlen ( Versicherung hat den Gutachter ausgesucht und beauftragt und der Privathaftpflichtschaden wurde abgelehnt ?

3 Antworten

Das wird die Geschädigte am besten ein Gericht entscheiden lassen.

Sie sollte das Gutachten anzweifeln, die Zahlung verweigern und den Fahrer auf Schadenersatz verklagen (wofür die Versicherung dann aufkommt, wenn er verurteilt wird).

Schlau wäre es gewesen, wenn sie von vornherein selbst einen Gutachter beauftragt hätte - dann hätte sie die Initiative ergriffen und der Versicherung auch von vornherein gezeigt, dass sie sich nicht auf den Arm nehmen lässt.

Streitigkeiten mit Versicherungen kommen leider öfter vor, da einige es für lohnend halten, auch mal einen gerechtfertigten Anspruch abzulehnen und es auf einen Prozess ankommen zu lassen.

Und deshalb ist es leider auch ratsam, eine Rechtsschutzversicherung zu haben.

WosIsLos  29.09.2016, 13:08

und welche Versicherung schützt vor den Unzulänglichkeiten einer Rechtsschutzversicherung?

bronkhorst  29.09.2016, 13:56
@WosIsLos

 
Insgesamt neige ich nicht gerade zu Überversicherung und sehe
Kapitallebensversicherungen und Kaskoversicherungen in vielen Fällen als völlig überflüssig. Je besser man Risiken selbst tragen kann, desto weniger nötig hat man Versicherungen ja.

Ich habe auch nicht gesagt, dass eine Rechtsschutzversicherung einen lückenlos absichert und nicht auch Ärger machen könnte.

Gerade bei Unfällen und Ärger im Straßenverkehr kann sie aber eine Menge Risiko und Kosten von einem fernhalten. Und man lässt sich nicht so leicht etwas gefallen, wenn z.B. eine Versicherung versucht, einen mit einem berechtigten Anspruch abzuwimmeln.

In ein paar Tagen habe ich z.B. einen Gerichtstermin in zweiter Instanz, bei dem es ohne die Versicherung auch um ein ganz beträchtliches Prozesskostenrisiko ginge, das mich sonst möglicherweise von einer Klage abgehalten hätte.

Dass hier sogar die Gutachter-Kosten von der Geschädigten getragen werden sollen, halte ich auch nicht für richtig! Soweit mir bekannt, gibt es einen Obmann für Versicherungsangelegenheiten! Falls Sie keinen Anwalt einschalten wollen oder können, würde ich mich hier einmal schlau machen! Es ist doch richtig, dass der Verursacher den Schaden auch anerkannt und zugegeben hat, oder?

Fall: VN hat mit vollem Einkaufswagen auf Parkplatz eine Schramme/Lackschaden am Heck eines 1er BMW (4 Jahre, geringe Laufleistung, guter Zustand) verursacht.

Wenn dies der Wahrheit entspricht, dann sollte der Geschädigte umgehend einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten!

Smartrepair laut Fachwerkstat nicht möglich.

Eine so genannte "Smartrepair" ist fast immer nur eine teilweise Reparatur und keine voll umfängliche. Die meisten Schäden bleiben bei der "Smartrepair" in bestimmten Blickwinkeln sichtbar.

Versicherung beauftragt einen Gutachter.

Warum hat der Geschädigte nicht von seinem Recht gebrauch gemacht und einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragt?